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kleinen Unfall gehabt
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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 18.09.2011 18:50:58    Titel:
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Privatgrundstück, also Ausfahrt mit abgesenktem Bordstein?

Hauptsache dein unfallgegner ist nicht böswillig, sondern weiss, was er da für ein glück mit dir gehabt hat.
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Alkesh
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1. PKW
2. LKW
3. Krad
BeitragVerfasst am: 18.09.2011 19:17:58    Titel:
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wichtig ist erstmal, ist der vor dir in eine querstrasse eingebogen oder auf ein privatgelände? nur im falle privatgelände hast eine chance ohne mithaftung rauszukommen.
sollte da eine kreuzung gewesen sein, so muss dein unfallgegener nicht damit rechnen, das querverkehr von einer kreuzung kommt. somit wird dir die schuld zugeweisen.
sollten die versicherungen sich kurzschließen, hast du schon das nächste problem. in dem falle kommst mit 50% mitschuld raus. die teilen sich einfach die kosten weil ein rechtsstreit zu teuer wird. ich habs durch.
mein fall war anders:

ich bin im stau einem fast aufgefahren. war aber noch nen halben meter platz. beide haben geschaut, alles ok inkl zeugen.

6mon später schreibt sein anwalt, das der typ seinen kofferraum nicht mehr aufbekommt, als folge vom unfall. schaden 5000 euro. meine versicherung hat trotz meiner gegendarstellung und angabe von zeugen gezahlt weil es billiger war als ein rechtsstreit. soviel zur rechtslage in sachen unfall.

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alles mit TüV
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Gorli
ich Idiot...
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 18.09.2011 20:03:48    Titel:
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da winkt ja fast der eigene anwalt gegen die eigene versicherung....

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marienthaler
Der letzte Offroader?
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 18.09.2011 20:45:28    Titel:
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Zitat:


dem Vorfahrtsberechtigten auf der Hauptstrasse ist grundsätzlich die Vorfahrt zu gewähren...


ist er aus ner Einfahrt rechts abgebogen.....muß er auch beachten,ob jemand am überholen ist...auch wenn von links niemand kommt...

eigentlich müsstest du nicht mal ne Teilschuld kriegen,er hat deine Vorfahrt nicht beachtet...

und wenn du nix unterschrieben hast was man als Schuldeingeständnis werten kann....schildere das deiner Versicherung genau so wie oben geschrieben,kannst dich ja auch als Geschädigter erstmal an deine wenden,die machen das schon mit der gegnerischen aus...

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Trooper
Abenteurer
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...und hat diesen Thread vor 5082 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 18.09.2011 20:49:04    Titel:
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das war ne ganz normale ortsdurchfahrtsstraße die eben mitten durch den ort durchgeht kurz vor ende der ortschaft also ca 50m vorm ortsschild is links ne spedition und von dessen hof der genau an die straße grenzt kahm der Benz runter ...also eben privatgrundstück mit der ausfahrt mit abgesenktem bordstein zur straße ...

da war kein überholverbot ..die straße war nichmal markiert also garkeine linien ...

und der Fahrer des Benz is der Inhaber der Spedition ...kennt sich mit unfällen und versicherungen denke ich bestens aus ...ob vor oder nachteil werde ich sehen ...


gut is schonmal das mein versicherungsvertreter hier ein guter kumpel ist und bisslang immer alles gut lösen konnte was er musste ...mal sehn ob das in dem fall auch so ist

schlimmstenfalls werde ich hochgestuft ....aber da mache ich mir wenig gedanken weil glaube ich eh den höchsten prozentsatz habe den je ein autofahrer sein eigen nennen durfte rotfl

naja mal sehen was das noch gibt - für heute is feierabend Vertrau mir
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 18.09.2011 20:58:36    Titel:
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Fr@nky hat folgendes geschrieben:
Aus eigener schmerzlicher Erfahrung (als Geschädigter) niemals ohne Polizei !

Auch nicht, wenn ich der Verursacher bin/wäre.


Jupp. Niemals ohne Polizei, und niemals ohne Fachanwalt für Verkehrsrecht.

In den letzten 2 Jahren hab ich 5 unverschuldete Unfälle gehabt, und jedesmal mussten wir klagen, weil die gegnerische Versicherung entweder mit dreisten Abzügen oder gar nicht gezahlt hat...

Auch ich sehe die Schuld beim Benzfahrer.
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XJDennis
Abenteurer
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BeitragVerfasst am: 18.09.2011 20:59:29    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:

schlimmstenfalls werde ich hochgestuft ....aber da mache ich mir wenig gedanken weil glaube ich eh den höchsten prozentsatz habe den je ein autofahrer sein eigen nennen durfte rotfl

:


Oha ich find meinen XJ auf 35% schon happig teuer, von über 100% will ich garnichts wissen.............
Ich habe immer 2 weitere Verträge, mit Motorrädern, die kosten im Unterhalt nix,
so hat man im Falle eines Falles immer ne Ausweichversicherung mit niedrigen %satz.

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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 5082 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
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BeitragVerfasst am: 19.09.2011 08:45:48    Titel:
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hab hier mal nen auszug aus google earth und beschriftet da is der hergang genau zu erkennen - das is der unfallort.

iss allerdings kein abgesenkter bordstein sondern einfach ein schotter platz ...also einfach schotter dann asphalt...




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mipi
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1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 19.09.2011 09:20:45    Titel:
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XJDennis hat folgendes geschrieben:
Das is ganz schlecht, könnte probleme geben, so nach dem Motto das du deinen Fehler schon eingeräumt hast.
Normal hätte man es gleich aufnehmen lassen müssen......Ruf direkt bei deiner Versicherung an, Schilder den Sachverhalt.

Das wird kein Schäden von schlappen 500€ sein.

MFG


nein, bis zu 24 Stunden danach kannst alles widerrufen - die Erstaussage gilt nicht zwingend. (zuminderst in Ö.)

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wayko
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1. MB LAF 1113, EZ 81
BeitragVerfasst am: 19.09.2011 14:36:10    Titel:
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Also wenn nicht noch irgendwo ein Überholverbot ist, ganz klar die Schuld des Benz-Fahrers. Ich würde auch mal bei seiner Versicherung Deinen Schaden einreichen. Sähe irgendwie komisch aus, wenn Du als Unschuldiger auf eine Schadenserstattung gleich von Anfang an verzichten würdest.

Kannst ja später immernoch verzichten, wenn nichts (größeres) bei Dir passiert ist.

Viele Grüße
Clemens
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zorro
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BeitragVerfasst am: 19.09.2011 16:09:06    Titel:
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die frage ist etwas tricky - konnte der benz fahrer sehen, dass du schon zum überholen angesetzt hattest oder warst du schon neben deinem vordermann hast du recht. konnte er davon ausgehen, dass du hinter deinem abbiegenden vordermann bleibst, d.h. du hast nicht geblinkt, warst nicht im überholvorgang, dann kann er davon ausgehen, dass du nicht überholst, weil er vor dir einschert. dadurch dass es nicht zu einer totalkarambolage kam denke ich, dass du weit genug weg warst um zumindest theoretisch noch den überholvorgang zu lassen oder abzubrechen. das wird schwer zu entscheiden sein, ganz ohne teilschuld wirst du wohl nicht davon kommen

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BeitragVerfasst am: 19.09.2011 16:27:58    Titel:
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der benzfahrer hat doch wenn er von dort einbiegt jedem käfer (insekt) die vorfahrt zu gewähren und muß sogar damit rechnen das da auch überholt wird.
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Trooper
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BeitragVerfasst am: 19.09.2011 16:36:26    Titel:
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ich war schon neben dem anderen Fahrzeug bevor er überhaupt zu sehen war und rausgeblinkt hab ich auch aber das hätte er nicht sehen können.


war heute morgen bei der Polizei und die hat mir genau das bestätigt das der benz schuld ist und ich im recht bin.

danach bei der Versicherung und der hat mir gesagt das ich da nix zu befürchten habe und die versicherung in so einem fall definitiv nicht bezahlt und alles regelt falls was kommt ...


morgen ruf ich den typen an und mach dem meinen standpunkt klar und zitiere Polizei und versicherung - denkemal der kennt sich da auch besser aus als viele andere als spediteur ....
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zorro
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BeitragVerfasst am: 19.09.2011 16:59:20    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:
ich war schon neben dem anderen Fahrzeug bevor er überhaupt zu sehen war und rausgeblinkt hab ich auch aber das hätte er nicht sehen können.


.


das ist dann klar sein fehler

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1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 19.09.2011 17:23:32    Titel:
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so was ähnliches ist mir passiert: ich fuhr rücklings aus einer Ausfahrt, und der Gegenüber auch... Am Granny ist ein 1/2 cm Kratzer, und am Opel: 5500€ Schaden Hau mich, ich bin der Frühling Ich hab den genau in der Tür dawischt, und er mich nur an der Stoßstangeecke.

Bei dem Betrag zahlt sich wenigstens die Erhöhung aus. Bei 400 € hätt' ich mich g'ärgert.

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