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Verfasst am: 30.09.2011 16:43:52 Titel: |
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derBert hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Richter hielten die Entscheidung ihrer Kollegen [der ersten Instanz] für lebensfremd. Im Übrigen gibt es keine Bestimmung, die das Öffnen der linken Tür grundsätzlich verbietet. Es muss nur sichergestellt sein, dass dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hielt es das Gericht für erwiesen, dass es zu dem Unfall nur gekommen war, weil der Beklagte es versäumt hatte, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem geparkten Fahrzeug des Klägers einzuhalten.
Dass sich der Kläger trotzdem mit einer Quote von 80 Prozent zufrieden geben muss, ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass er in seiner Berufung keine höheren Forderungen gestellt hat. |
Unabhängig davon versucht man logischerweise, solche Situationen wenn irgend möglich zu vermeiden. Mich interessierte einfach mal, ob "anhupen und beschimpfen" als gerechtfertigt anzusehen ist. |
NEIN | _________________ Chevy Blazer, 4,3 L, V6, Bj. 2001
Cherokee BJ. 91, 4 L non Ho, 4,5 Zoll höher, 31 Reifen, China Winde mit Eigenbau Stoßstange, C8.25 Hinterachse, Schnorchel, Spielzeug.
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