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Xenon-Kit-Nachrust
Was sagt ihr dazu

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Autor Nachricht
Hans K
Kommt auch nicht schlecht
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...und hat diesen Thread vor 4969 Tagen gestartet!


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1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 06.01.2012 14:29:25    Titel: Xenon-Kit-Nachrust
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http://www.ebay.de/itm/Xenon-Kit-Nachrust-HID-Satz-H1-H3-H7-MB-W463-G-Klasse-/140385242789?pt=DE_Autoteile&hash=item20af9cce... [Link automatisch gekürzt]


Was sagt ihr dazu sinvoll oder unsinn ?


Gruss Hans

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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 14:31:44    Titel:
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Kleiner Scherzkeks, oder? Tröst

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Agent Smurf
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 14:33:58    Titel:
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Nicht zugelasen, steht sogar bei, du brauchst , damit überhaupt eine chance auf zulassung besteht ne scheinwerferwaschanlage

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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 14:35:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Agent Smurf hat folgendes geschrieben:
Nicht zugelasen, steht sogar bei, du brauchst , damit überhaupt eine chance auf zulassung besteht ne scheinwerferwaschanlage


Und vielleicht sowas Triviales wie Leuchtweitenregulierung und Fernlicht rotfl

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Agent Smurf
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 14:43:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
Agent Smurf hat folgendes geschrieben:
Nicht zugelasen, steht sogar bei, du brauchst , damit überhaupt eine chance auf zulassung besteht ne scheinwerferwaschanlage


Und vielleicht sowas Triviales wie Leuchtweitenregulierung und Fernlicht rotfl


Ach schnick schnack, neumodischer, schmarn das.















Hast recht fehlt evtl auch.

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Jens
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 14:55:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

...AUTOMATISCHE Leuchtweitenregulierung...

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Terranosaurus Jens
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 15:07:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Da ich ja des öfteren solche Möchtegerntuner rauszieh:

Voraussetzungen für Xenon:
(wie teilweise oben schon geschrieben)

- automatische Scheinwerferhöhenregulierung
- Scheinwerferreinigungsanlage
- das Abblendlicht muss beim Einschalten des Fernlichts an bleiben
- die Scheinwerfergehäuse müssen für Xenon zugelassen sein (sieht man am Aufdruck/Prägung DC= Xenon Abblendlicht,
DR= Xenon Fernlicht, HC= Halogen-Abblendlicht, HR= Halogen-Fernlicht)


Dazu kommt, dass Xenon nicht mit H1, H4, H7 oder sonstwelchen Fassungen verbaut werden darf die für Halogen üblich sind. Xenon hat eigene Fassungen.

Oftmals haben die Hochvolt-Wandler vielleicht noch nen E-Prüfzeichen, die Brenner selber aber nicht. Zudem kommt, dass die Prüfzeichen meistens lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit ausweisen, keine Zulassung für den Straßenverkehr.

Da solche Umbauten in der Regel dazu führen, dasses blendet wie die Sau, sind im Regelfall 90 € und drei Punkte fällig.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 15:09:22    Titel:
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Sehr gute Zusammenfassung Beide Daumen hoch dafür.

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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 15:14:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Weil mich unsere Kunden immer wieder nmit sowas generft hatten

http://www.ebay.de/itm/BI-XENON-HID-KIT-NACHRUSTSATZ-H4-H13-9004-HB1-9007-HB5-4300-6000-8000-10000-1200-/280801817570?pt=DE_Auto... [Link automatisch gekürzt]
hab ich son Satz geordert und getestet. Eine vollkommene Katastrophe! Hell isses, und wie. Leuchten tuts auch - überall hin, nur nicht dahin wo mans braucht.
Klar, wenn man überlegt, das dass Leuchtmittel, also Spiegel und Streuglas, überhautp nicht für sowas konzipiert sind, dann "leuchtet" einem das ein.
Das diese Billigsätze in keinem Fall zugelassen sind wurde ja oben schon gesagt.
Ach ja, ich wurde schonmal unfreiwillig zum Unfallzeugen bei einem Unfall aufgrund von Blendwirkung von 100W Lampen traurig Der Verursacher wurde ausfindig gemacht.... Nee, oder?

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Gruß Rainer
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 15:32:17    Titel:
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Kann ich nicht nachvollziehen, wenn man sich den zu seiner Fassung passenden Brenner holt
und nich diese D2 Brenner da reindrehmelt, ist das Licht 1a............
Wie sollte sich auch etwas ändern, wenn die Birne/Brenner halbwegs gut entworfen ist??
Ich hab bissher mehrere Sätze mit H1 Sockeln verbaut, meißt in Bosch DE Scheinwerfern
diese mit Linse............das Licht war bei jedem Umbau zu min.200% verbessert und klarer,
die Helldunkel-Grenze exakt wie nie zuvor. Einstellung überprüfen und gut ist.
Sinnvoll ist es auf diese modisch blaue Farbtemperatur ab 6000K zu verzichten,
das blaue Licht nervt und wird vorallem vom nassen dunkelen Aspahlt stark geschluckt.
Ein gelblich weißes Licht mit 4300K sehe ich als das Optimum an, zudem völlig unauffällig.
Wenn alles ok ist, leuchtet der Scheinwerfer auch nicht wirklich einen anderen Bereich aus
als zuvor, nur diesen viel exakter und kompletter, Gegenverkehr blenden war auch nie ein Thema.
Ich lad Notfalls mal Bilder hoch.

PS; die Kits die ich vor 6 Jahren gekauft hab, Leuchten ohne Ausfälle bis heute.

MfG

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 16:28:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Is deswegen schon rein physikalisch logisch, weil jede Halogenbirne einen vordefinierten Bereich hat, in dem sie leuchtet. Eben den, an dem die Spindel sitzt. Dazu befindet sich dort noch ein Reflektor, der das austretende Licht so lenkt, wie der Reflektorkörper für gebaut ist.

Genau das haben diese Xenonsätze eben nicht! Bei denen leuchtet der ganze Körper, je nach den mir bisher untergekommenen Bauformen zwischen 4,5 und 6 cm lang. Dass damit der Reflektor vollkommen ausser Funktion gesetzt ist, sollte da einleuchten (blödes Wortspiel... :D).

Bei Linsenscheinwerfern ist die Problematik nicht ganz so groß. Dort isses zwar auch so, dass der vorhandene Reflektor nich wirklich lenkend arbeiten kann, der Lichtkegel aber durch die Linse trotzdem noch n stückweit gebündelt wird. Und dass die Linsenscheinwerfer (insbesondere die Nachrüstdinger) ne miserable Lichtausbeute haben is ja nu wirklich nix neues.

Nichts desto trotz veränderst Du ein bauartgenehmigtes Bauteil und damit erlischt dessen Bauartgenehmigung. Dies führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Heisst, im Falle eines Falles, käme man Dir drauf, wird Deine Versicherung Dich in Regress nehmen. Wenn Dir das das wert ist... Nachdem Du wohl kaum die anderen Voraussetzungen für Xenonlicht erfüllt hast, biste voll dabei...

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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 16:36:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Dies führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.


Nicht ganz, nur Erlöschen der ABE...Siehe Deiner eigenen Erweiterung:

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Heisst, im Falle eines Falles, käme man Dir drauf, wird Deine Versicherung Dich in Regress nehmen. Wenn Dir das das wert ist... Nachdem Du wohl kaum die anderen Voraussetzungen für Xenonlicht erfüllt hast, biste voll dabei...


Das Limit ist 5000 Euro. Ja

Aber was XJDennis meint: Es gibt auch Xenon Brenner, da sitzt der "Leuchtball" korrekt und da wurde ein Spiegel außen aufgebracht, weshalb die Charakteristik eines Glühwendels erhalten bleibt. Das ist aber nicht die Regel. Bei solchen Premium-Sätzen fällt es oftmals auch gar nicht auf, das Xenon verbaut wurde...Insofern eine natürliche Farbtemperatur gewählt wurde und nicht "Tunergeilheitsblau" :-)

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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 17:01:16    Titel: Re: Xenon-Kit-Nachrust
 Antworten mit Zitat  

Hans K hat folgendes geschrieben:
Was sagt ihr dazu sinvoll oder unsinn ?


Hell, verboten, blendet, billig. Wenn ich damit in der Nacht in Tunesien in der Wüste rumdüsen will: Warum nicht. Ansonsten: Finger weg.

Es gibt meines Wissens nach einen Anbieter für "legale" Systeme, gezeigt am Defender, sollte demnach aber beim G auch passen: http://www.4wheel-customz.com/Fahrzeugtechnik.html#Xenon - kostet halt 2000,-

Der Werner Hamann aus´m Raum München hat einen ähnlichen Umbau, ebenfalls legal, am Cherokee XJ realisiert. Die Optik mag gewöhnungsbedürftig sein, das Licht war hell - und eingetragen.

Da der G eben 7" rund hat, hast Du zwei legale Möglichkeiten: Eine Optimierung des vorhandenen Systems mit Klarglasscheinwerfern, einem Relaiskabelsatz und hellstmöglichen, legalen Leuchtmitteln - sowas hier: http://bit.ly/HochleistungslichtsystemDefender - der G hat die Batterie im Motorraum, korrekt? Dann können wir da´n günstigeren "Nicht-Defender-Kabelsatz" nehmen, dann wird das Kit ´n Zehner günstiger. Das ist legal und ordentlich...

Zweite Alternative wären 7" Rundscheinwerfer in LED Technik - gibt´s jetzt für unter 1000 EUR: http://bit.ly/LED-Hauptscheinwerfer - beim Defender ist´s Plug&Play, beim Wrangler JK mußt Du 3x3mm Plastik rausfräsen, beim G kenne ich den Aufwand nicht.

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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 17:11:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

2000 Euro Xenon vs. 1000 Euro LED. Ich würde klar LED nehmen, nicht nur wegen dem Preis YES

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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 17:21:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Dies führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.


Nicht ganz, nur Erlöschen der ABE...Siehe Deiner eigenen Erweiterung:

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Das Limit ist 5000 Euro. Ja


Ja, haste recht, war blöd ausgedrückt. Ich hatte allerdings schonmal nach einem etwas massiveren Crash den Fall, dass die Versicherung komplett zurückgetreten ist. Ging später sogar vor Gericht durch... Okay, den hattense vorher aber auch schon paarmal damit erwischt (nicht ich)...

flashman hat folgendes geschrieben:

Aber was XJDennis meint: Es gibt auch Xenon Brenner, da sitzt der "Leuchtball" korrekt und da wurde ein Spiegel außen aufgebracht, weshalb die Charakteristik eines Glühwendels erhalten bleibt. Das ist aber nicht die Regel. Bei solchen Premium-Sätzen fällt es oftmals auch gar nicht auf, das Xenon verbaut wurde...Insofern eine natürliche Farbtemperatur gewählt wurde und nicht "Tunergeilheitsblau" :-)


Hmm, wär mal interessant so nen Teil live zu sehen, hatte ich bisher noch nicht...

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