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polaris
Special Mechanics Worldwide
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2009


BeitragVerfasst am: 05.01.2012 21:08:56    Titel:
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"ich hab diverse bekannte ...die sind alle so gereist ".

selber noch keinen meter vor die haustür der autonomie gefahren , aber anderen erklären wollen wo norden liegt Respekt

zumal ich mir nicht vorstellen kann WAS es für einen sinn macht solche töne in einem öffentlichen forum zu spucken , ausser vielleicht um eindruck zu schinden .....(aufruf zur urkundenfälschung , falschaussage .... etc)
na beeindruckend ist das schon Nee, oder?
aber so ist das hier im forum immer .... göttliches halbwissen für lernwillige jünger , hauptsache cool sein .

_________________
....wer auf eiern geht sollte nicht hüpfen …
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.01.2012 22:17:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schau, es ist wie es ist, ob dus glaubst oder nicht - ich kenne keinen der eine mehrjährige Fernreise mit TüV und deutscher/schweizer Versicherung macht.
Die Fahrzeuge sind alle abgemeldet.
Es macht keinen Sinn ausserhalb von Europa den ganzen Kram zu haben.

Die beiden hier sind zb. enge Freunde.
http://www.teamnorth.ch/
Schaus dir an. Vertrau mir
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DER Knut
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2010
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1. Chevrolet Blazer
2. Toyota BJ 75
3. Land Rover Discovery 300Tdi
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5. Porsche 944turbo
6. Porsche 924S
BeitragVerfasst am: 06.01.2012 09:04:34    Titel:
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Aus meiner eigenen Erfahrung ist es völlig ausreichend das erwähnte Duplikat am Fahrzeug zu haben.
Es zählt nur die Übereinstimmung von Kennzeichen und den zugehörigen Fahrzeugschein,bzw. Zulassung.
Ob da ein TÜV-Stempel drauf ist, oder eine Zulassungsplakette ist vollkommen unwichtig.
Versicherungen sind in vielen Ländern eh das Papier nicht wert auf das sie gedruckt sind, da bleibt nur selbst zahlen.....
Woher soll der dienstbeflissene Beamte in Algerien wissen, wie ein Kennzeichen in Deutschland auszusehen hat.
Geländefahrten, egal auf welchem Kontinent, nur ohne vorderes Kennzeichen. Das liegt im Auto und nicht im Fluss, Wald, am Fuß der vorletzten Düne...... Grins
Übrigens fahre ich mit einem 07-er Duplikat auch in Deutschland, da es nur 2 gesiegelte gibt, ich aber 2 Formate benötige..... Nee, oder?
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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 06.01.2012 09:21:53    Titel:
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also im fernen ausland kann man ohne versicherung ,Tüv und anmeldung umherfahren - klingt nachvollziehbar .

aber was ist eig wenn aus so einem land wo man nix brauch einer mal nach deutschland fährt ? darf der hier so rumfahren ohne versicherung und so ?
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DER Knut
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 11:42:55    Titel:
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Die Fahrt zur Prüf- wie auch zur Zulassungsstelle sind mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug erlaubt.
Es sollte allerdings nicht gerade Sonntag sein.... Smile
Wie der Fall ausgeht, wenn man in Passau angehalten wird aber in Berlin wohnt ist eine interessante Frage.
Wenn ich von der "Weltumfahrung" heimkehre, hab ich dann vielleicht so viel Erfahrung oder innere Ruhe das es mich nicht stört?!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 13:22:19    Titel:
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In der Schweiz holt man sich dafür Tagesschilder, ob man das dann schon macht wenn man den Kontinent betritt oder erst an der CH-Grenze, da ist jeder frei zu wählen.
Andere schliessen einfach per Telefon die Versicherung wieder ab was auch geht und gültig ist.
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skitty
Das geht doch besser ...
Abenteurer


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1. Suzerl Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 06.01.2012 13:42:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DER Knut hat folgendes geschrieben:
Wie der Fall ausgeht, wenn man in Passau angehalten wird aber in Berlin wohnt ist eine interessante Frage.


Ganz einfach, darfste nicht.

§10 FZV
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


(http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php)

Irgendwo stand glaub ich auch noch was vom kürzesten Weg als einzigen erlaubten, find ich aber grad nicht. Unsicher
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 13:49:50    Titel:
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DER Knut hat folgendes geschrieben:

Übrigens fahre ich mit einem 07-er Duplikat auch in Deutschland, da es nur 2 gesiegelte gibt, ich aber 2 Formate benötige..... Nee, oder?


Das ist (auf unsere Nachfrage hin, weil wir das auch gebraucht hätten) in bayerischen Zulassungsstellen NICHT erlaubt!
Liegt wohl daran, dass es nach der StVZO genau vorgeschrieben ist, wie ein amtl. Kennzeichen auszusehen hat, mit dem man am Straßenverkehr teilnehmen darf: Und zwar MIT amtlichem Zulassungssiegel drauf.

Eine Lösung (der von dir angesprochenen Problematik versch. Kennzeichengrößen innhalb der 07er-Fahrzeuge-Sammlung) hatte von den Herren (und Damen) niemand parat. Es hieß: An allen Fahrzeugen Vorrichtungen schaffen, dass der EINE amtlich ausgegebene Kennzeichensatz überall passt!
Nee, oder?
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 13:52:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DER Knut hat folgendes geschrieben:
Die Fahrt zur Prüf- wie auch zur Zulassungsstelle sind mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug erlaubt.
Es sollte allerdings nicht gerade Sonntag sein.... Smile


Das kenne ich auch so.
Hab aber aktuell bei der Zulassungsstelle mal nachgefragt, die wollten diese alte bekannte Regel nicht so wirklich bestätigen.
Unsicher

EDIT: Ah, Skitty weiß kompetenter Bescheid als die Sachbearbeiter, die eigentlich Bescheid wissen müssten. Egal.
Aber was heißt da "Kfz-Haftpflicht muss trotzdem vorhanden/gültig sein"? Wenn das Fahrzeug eben grade NICHT angemeldet ist, dann gilt doch eben grade NICHT die Kfz-Haftpflicht (weil Beitrag zahlt man keinen, irgendso ne "Ruheversicherung" für den abgestellten Zustand in Scheune/Garage gilt wohl, aber nicht für die Benutzung des Autos)!?
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
Abenteurer


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6. Cube Attention
7. Hackbrett Killer
BeitragVerfasst am: 06.01.2012 18:39:10    Titel:
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Die Fahrt zur Zulassungsstelle (und jede im Zusammenhang mit der (wieder)zulassung relevante Fahrt) ist von der Haftpflicht abgedeckt, und zwar durch Aushändigen der (früher) Doppelkarte bzw aktuell durch Entgegennahme der "Nummer", welche die DoKa ersetzt hat! Die Versicherung tritt quasi in Vorleistung aufgrund der zu erwartenden Versicherung...
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DER Knut
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 22:04:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wilfied75
"Das ist (auf unsere Nachfrage hin, weil wir das auch gebraucht hätten) in bayerischen Zulassungsstellen NICHT erlaubt!"


DAS weiß ich auch, aber man muß ja nicht alles auf's kleinste hinterfragen.
Wer viel fragt, bekommt ....Antworten!!!!!

Laß Dir eine gute Antwort auf die Frage, warum keine Plakette darauf ist einfallen.
Solltest allerdings nicht erwähnen das diese auf dem Kennzeichen zuhause drauf ist..... Nee, oder?

Deutlicher darf ich nicht werden.....
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