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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 17:29:42    Titel:
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Interessanter Fall. Jemand der das schon mehrfach gemacht hatte? Übel. Ja

Ich hab leider keinen "ebay-Link" zu solchen Brennern parat. Läßt sich aber mit etwas Zeit finden. Gibt ja sogar welche (Henning hatte das mal rausgesucht), wo ein Magnet den "Leuchtball" aus dem kleinen Schutzreflektor raus nach vorne verschiebt und man somit sogar Fernlicht / Lichthupe hat. Clevere Idee, muss ich zugeben.

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 17:57:31    Titel:
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Ja, manche sind irgendwie unbelehrbar...

Rausgezogen, s war Tag und daher nicht an. Belehrt - Kontrollzettel - etc. - weitergeschickt. Kontrollzettel kam in Einlauf, wurde vorgeführt, alles i.O.

4 Wochen später wieder durch ne andere Streife angehalten - gleiches wieder drin - diesmal Anzeige, Fahrtuntersagung, das ganze Spiel. Später Vorführung beim TÜV zur Kontrolle angeordnet. Alles erfüllt...

Sage und schreibe 8 Wochen später angehalten durch mich... rat mal... da langst Dir doch ans Hirn...

Und n paar Wochen später dann der Crash... ich komm dazu, erkenn den Typen, mach die Motorhaube auf und was seh ich? Genau! Ich hab echt gedacht, mich tritt n Pferd. Und der, dem er rein is (gefahren wie in Irrer natürlich), sagt an der Unfallstelle noch, er hätt nichmal ausweichen können, weiler ausser HELL garnix mehr gesehen hat... tja... das kommt dann davon.

Jo, hört sich echt tricky an, muss ich mal suchen die Tage.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012 18:38:39    Titel:
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Find ich aber gut. Weil das kann man schon als Vorsatz ansehen. So oft belehrt, verbot bekommen etc...Klar dass die Versicherung sich sagt, "nicht mit uns". Ggf. aber für den Unfallgegner / Geschädigten schlecht :-(

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roman
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 09:52:22    Titel:
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wie ist denn so das licht an den zugelassenen 7 zoll led scheinwerfern, gibt es da schon erfahrungswerte?
speziell das abblendlicht, ja ja das alter. beim fernlicht kann ich zusatzscheinerfer mitleuchten lassen.
was spricht gegen h3 xenon in zusatzfernscheinwerfern? sind halt ein paar watt weniger und abblenden
muss ich ja bei gegenverkehr.

roman
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Hans K
Kommt auch nicht schlecht
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...und hat diesen Thread vor 4979 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 10:48:24    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Find ich aber gut. Weil das kann man schon als Vorsatz ansehen. So oft belehrt, verbot bekommen etc...Klar dass die Versicherung sich sagt, "nicht mit uns". Ggf. aber für den Unfallgegner / Geschädigten schlecht :-(



Denke dem Geschädigten kann es egal sein.
Er bekommt seinen Schaden von der Versicherung und die holt es sich dann bei dem " Patienten " Cent für Cent zurück

Gruss

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 10:52:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

roman hat folgendes geschrieben:
wie ist denn so das licht an den zugelassenen 7 zoll led scheinwerfern, gibt es da schon erfahrungswerte?
speziell das abblendlicht, ja ja das alter. beim fernlicht kann ich zusatzscheinerfer mitleuchten lassen.
was spricht gegen h3 xenon in zusatzfernscheinwerfern? sind halt ein paar watt weniger und abblenden
muss ich ja bei gegenverkehr.

roman


Dass die eben durch den Umbau ihre Genehmigung verlieren. Und Du das Licht aus den Scheinwerfern eben überall hin strahlst, nich nur nach vorne wie Du´s gerne hättest. Siehe oben...

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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 10:59:45    Titel:
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Hans K hat folgendes geschrieben:

Denke dem Geschädigten kann es egal sein.
Er bekommt seinen Schaden von der Versicherung und die holt es sich dann bei dem " Patienten " Cent für Cent zurück

Gruss


Nein Donald schrieb ja, wenn ich ihn richtig verstanden habe, dass die Versicherung in diesem Fall eben tatsächlich per Gericht aus Ihrer Zahlungsverpflichtung raus kam. Es gab damit auch keinen Regress und der Unfallverursacher musste selbst für den Schaden aufkommen.

Normalerweise geht sowas nur, wenn der Unfall durch direkten Vorsatz verursacht wurde...Also geplant und gewollt war. Damit ist es dann aber auch kein Unfall im eigentlichen Sinne mehr. Die Richter schienen nun aber davon eine Ausnahme zu machen, weil (siehe seinem erklärenden Posting) der Verursacher mehrfach ermahnt wurde und ihm bewusst war, wie sehr es verboten ist.

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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 11:12:26    Titel:
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Hä?

Soll das heissen dass es passieren kann dass in Deutschland ein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Dass der Schädiger keine Kohle hat ist in dem Fall ja eh klar, weiss man ja vorher schon.

Das wäre ja wie in einem Drittweltland.

Grüessli Ozy
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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 11:16:48    Titel:
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Naja - Daher wäre es halt gut, den Fall noch genauer zu kennen. Eigentlich sollte sowas nicht passieren können. Aber die Rechtsprechung weicht ja gerne mal ab. Vielleicht hatte der Verursacher ja selber genug Besitz, so dass das Gericht hier ein Exempel statuieren wollte. Der Übergang von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist ja fließend.

Ich war bisher auch der Meinung, dass sowas nicht geht. Lerne aber in der Praxis gerne dazu.

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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 11:27:58    Titel:
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Ja aber sogar wenns Vorsatz wäre hätten wir ja immer noch den unschuldig Geschädigten.
Meiner Meinung nach ist das einzige was die Versicherung darf ist Regress nehmen, aber sie darf niemals die Zahlung an den Geschädigten verweigern, da würde das ganze System hinfällig werden.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 11:34:46    Titel:
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Nein. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Es ist ne Unfallversicherung. Vorsatz bedeutet aber ein Verbrechen, nämlich versuchter Mord / schwere Körperverletzung / Versicherungsbetrug. Wenn Du Dein Haus selber anzündest, zahlt auch keine Versicherung.

Natürlich ist der Geschädigte unschuldig. Aber das ist er beim Verbrechen immer - Daher ja Straftat und ein Geschädigter mit großen Problemen danach.

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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 12:22:54    Titel:
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Fragt mich nicht, wie das genau abgelaufen ist. Nach Abschluss der Straf- und Verkehrsrechtlichen Verfolgung sind wir als Polizei ja raus. Ich hab des damals nur am Rande mitbekommen. Wie das dann genau gelaufen ist, weiss ich nicht. Der Schaden beim anderen war jetz nich sooo massiv dasses in die zigtausende gegangen wäre. Der is jedenfalls zu seinem Geld gekommen, den hab ich n Jahr später bei ner Kontrolle wieder gesehen und der hat mir das eben erzählt.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass in Deutschland n Gericht dem zustimmen würde, wenn dann der unschuldigte Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleiben würde...

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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 16:15:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
Nein. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Es ist ne Unfallversicherung.


Uh das ist anders bei uns, da nennt man es Haftpflichtversicherung und die muss bezahlen wenn mit dem versicherten Fahrzeug ein Schaden verursacht wird, auch wenns zb. gestohlen und für einen Überfall missbraucht wird.
Natürlich macht die Versicherung danach Regressansprüche geltend gegenüber dem Verursacher.

Grüessli Ozy
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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012 18:20:47    Titel:
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Auch das ist bei uns genauso. Haftpflicht muss zahlen. Ja
Aber stell Dir die Situation vor, wenn das Auto zur Waffe wird. Das ist Vorsatz und hat nichts mit der Benutzung als "Auto" zu tun.

Das ist da nichts andere, als bei einer privaten Haftpflichtversicherung für den Alltag. Fällt Dir das Ipad vom Kumpel runter, zahlt sie den Schaden für Dich. wirfst Du es aus Hass runter, zahlt sie es natürlich nicht.

Wäre interessant und irritierend, wenn es in der Schweiz anders wäre. Gäbe ja quasi einen Freibrief für manipulierte Unfälle.
Du crasht in ein 100.000 Euro Auto mit Vorsatz, weil dein Kumpel dringend Geld braucht. Die Versicherung muss den Schaden zahlen, nimmt Dich bis zu einem Limit (bei uns 5.000 Euro) in Regress. Dein Kumpel und Du teilen Euch die Kohle nach Abzug der Regresszahlung und freuen sich. Klar ist das erstmal nur ein Konstrukt, dass den Anteil des Versicherungsbetrugs nicht berücksichtig...Aber daher gibts auch bei der KFZ Haftpflicht einen Stop.

Für Deutschland berufe ich mich auf das Versicherungsvertragsgesetzes.

§81
Zitat:
(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.


Im Bereich KFZ gibt es die Sonderregelung (festgehalten im Pflichtversicherungsgesetz), dass Absatz zwei nicht zu Anwendung kommt und generell Leistungssicherung gegenüber dem Geschädigten seitens der Versicherung besteht. Hier ist die Regress-Klausel zu finden.

Allerdings stelle ich fest, dass sich in den letzten Jahren (so um 2009 rum) wohl einiges geändert hat und ich nicht alle Regelungen bzw. Änderungen kenne. Muss wohl mal wieder etwas tiefer in die Gesetzestexte schauen. Unsicher

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