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Frontschutzbügel eingetragen?

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KingCab Driver
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...und hat diesen Thread vor 4939 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.01.2012 12:50:06    Titel: Frontschutzbügel eingetragen?
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Servus,
erstmal sorry, ich stelle mich wahrscheinlich zu doof an mit der Suchfunktion!

Wie sieht denn so eine Eintragung im Schein eigentlich aus? Stehen da Nummern? Anbau Frontbügel, oder wie macht sich das kenntlich? Oder gibt es bei z.B dem Terrano I so etwas serienmäßig und wird garnicht weiter vermerkt?

Das wäre für mich gerade ein Wichtiger Grund für meine Kaufentscheidung.

Dankeschön! Heiligenschein
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.01.2012 13:04:07    Titel:
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Früher, also vor der großen Frontschutzbügelpanik, hieß das

*M. FRONTSCHUTZBUEGEL HERST. MUSTERFIRMA TYP MUSTERBÜGEL*
*M. RAMMSCHUTZ HERST. MUSTERFIRMA TYP MUSTERBÜGEL*


Heutzutage muss man das etwas phantasievoll umschreiben...ich hab
*M. FRONTSTOSSSTANGE HERST. xxx (mein Name Ätsch ) Z. AUFNAHME V. ANBAUGERAETEN, AUSGER. M. SCHUTZROHREN F. FAHRZEUGFRONT*

Hat den Vorteil, ich kann nach Belieben umgestalten und umbauen, ohne das es jemanden interessiert. Übertreiben darf man es natürlich auch nicht, sonst geht der Schuss ganz schnell nach hinten los und die Kanäle, die so eine Eintragung überhaupt erst möglich machen, werden verschlossen...

In meinem Bekanntenkreis gibt es einen Caddy 4motion mit Kuhfänger (Bj. 2010), dort ist der (selbstgebaute) Kuhfänger deklariert als

*M. FRONTSCHUERZE AUS RUNDROHR*

Das geht bei Fahrzeugen nach EZ 2006 allerdings nur noch an Fahrzeugen die nicht als PKW zugelassen sind. Der Caddy ist ein LKW, da war das rechtlich kein Problem.
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KingCab Driver
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...und hat diesen Thread vor 4939 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.01.2012 13:16:25    Titel:
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Hey danke Dir, das ging ja schnell!

Verstehe ich das jetzt richtig, dass man bei LKW's solche Gebilde noch eingetragen bekommt?
Gruß
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 14.01.2012 13:44:09    Titel:
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Man bekommt "Kuhfänger" an allen Fahrzeugen eingetagen, die

A) vor 2006 (genaues Datum müsste ich raussuchen) erstmals zugelassen wurden
oder
B) nach xx.xx.2006 erstmals zugelassen wurden, aber NICHT der EU-Fahrzeugklasse M1 entsprechen. M1 ist ein PKW mit <=8 Sitzplätzen und einem zGG <3.5to


Dass Problem ist, dass die staatlichen Prüforganisationen von "oben" immensen Druck bekommen haben, und solche Eintragungen in der Regel ablehnen. Dazu kommt, das im Internet viel Schei..e verzapft wird, so wie "Kuhfänger sind seit 2006 verboten". Das ist in der Form vollkommener Unsinn.

Problem ist weiterhin, die TÜVler sitzen eigentlich am längeren Hebel. Wenn der sagt "nein, mach ich nicht", kannst Du dagegen wenig tun (außer eine Klage anstrengen, weil er seinem staatlichen Prüfauftrag nicht nachkommt, wozu er aber verpflichtet ist).

Man muss einen Ingenieur an der Hand haben, mit dem man von Anfang an bespricht wie das laufen soll, dann ist die Eintragung kein Problem.

Wenn es ein Kuhfänger "von der Stange" und das Fahrzeug vor 2006 erstzugelasst ist, muss er das Ding abnehmen, da führt kein Weg dran vorbei.
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KingCab Driver
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...und hat diesen Thread vor 4939 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 14.01.2012 13:52:29    Titel:
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Sers ;)

Das ist ja mal eine ganz Neue Ansicht für mich. Ich hatte mich mit einem Prüfer der Dekra unterhalten und der meinte, dass so etwas seit genanntem Datum grundsätzlich verboten ist und man keine Plakette bekommt, wenn der nicht schon eingetragen ist, oder man ihn abbaut, ganz egal ob das "von der Stange" ist.

Wahrscheinlich braucht man da wirklich "Kontakte" wie du schon sagtest. In dem Fahrzeugschein des Terranos steht auf jedenfall nichts drin von einem Bügel.
Aber abbauen wollte ich den jetzt im Zweifelsfall auch nicht...

Hier auch ein schönes Exemplar:http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=mahvdeyuxzop solche "Gartentore" finde ich dann auch wieder etwas zu heftig. *g
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KleinerEisbaer
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BeitragVerfasst am: 14.01.2012 15:11:54    Titel:
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dazu hatten wir im vitarafanforum auch nen paar threads, rausgekommen ist dann das hier:

ItsMe hat folgendes geschrieben:
Hi,

nachdem die Aussagen hier im Forum sehr unterschiedlich sind, habe ich eine Mail an den TÜV geschickt. Ich erhielt eine sehr präzise Antwort.

Es gibt also Hoffnung.

--

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die rechtliche Lage erklärt sich wie folgt:
- Seit dem 24.11.2009 dürfen nur noch Frontschutzbügel in den Handel kommen, die der EG-Verordnung 78/2009 entsprechen.
- Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden.
- An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 24.11.2009 dürfen nur Frontschutzbügel nach der EG-Verordnung 78/2009 angebracht werden.
- Frontschutzbügel mit Teilegutachten können an Fahrzeugen mit einer EZ bis zum 31.05.2008 abgenommen werden; danach müssen alle Frontschutzbügel an Fahrzeugen mit einem Zgm < 3,5 t und einer bbH > 25 km/h mindestens der Richtlinie 2005/66/EG bzw. der EG-Verordnung Nr. 78/2009 entsprechen.

In Ihrem Fall bedeutet dies:
- Liegt bei Ihnen eine richtige ABE mit Bundesadler und ABE-Nr. vor und darin wird keine Änderungsabnahme gefordert: Ihr Fahrzeug kann mit Frontschutzbügel ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren betrieben werden.
- Liegt für Ihren Frontschutzbügel als Gutachten ein Teilegutachten vor, muss Ihr Fahrzeug eine Erstzulassung bis spätestens 31.05.2008 besitzen; ansonsten darf der Frontschutzbügel nicht montiert werden.
- Besitzt der Frontschutzbügel eine EG-Teilebetriebserlaubnis (Beispiel: e1*2005/66*00023*00), kann dieser ohne Eintragung am Fahrzeug verwendet werden, wenn der Frontschutzbügel für das Fahrzeug explizit genehmigt ist.

R.

Vertrau mir http://www.vitarafanforum.de/vff/viewtopic.php?p=136682#p136682
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KingCab Driver
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BeitragVerfasst am: 14.01.2012 16:00:07    Titel:
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Hey dankeschön, das sind alles mal brauchbare Fakten, trotzdem ein Spießrutenlauf wie ich denke. Ich habe nochmal mit dem Verkäufer telefoniert und er meinte, dass der Bügel schon ewig dran sei und sich bei der letzten HU auch keiner daran gestört hat?! Unterlagen für das Teil sind natürlich nichtmehr vorhanden, ich habe nur Bedenken damit.. Mal angenommen das ist wirklich ab Werk mit Verkauf dran gewesen, muss das dann doch auch eigetragen worden sein? Steh ich auf dem Schlauch?
Gruß
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Wolsberg
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Fahrzeuge
1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen
BeitragVerfasst am: 14.01.2012 17:40:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Früher, also vor der großen Frontschutzbügelpanik, hieß das

*M. FRONTSCHUTZBUEGEL HERST. MUSTERFIRMA TYP MUSTERBÜGEL*
*M. RAMMSCHUTZ HERST. MUSTERFIRMA TYP MUSTERBÜGEL*


Heutzutage muss man das etwas phantasievoll umschreiben...ich hab
*M. FRONTSTOSSSTANGE HERST. xxx (mein Name Ätsch ) Z. AUFNAHME V. ANBAUGERAETEN, AUSGER. M. SCHUTZROHREN F. FAHRZEUGFRONT*

Hat den Vorteil, ich kann nach Belieben umgestalten und umbauen, ohne das es jemanden interessiert. Übertreiben darf man es natürlich auch nicht, sonst geht der Schuss ganz schnell nach hinten los und die Kanäle, die so eine Eintragung überhaupt erst möglich machen, werden verschlossen...

In meinem Bekanntenkreis gibt es einen Caddy 4motion mit Kuhfänger (Bj. 2010), dort ist der (selbstgebaute) Kuhfänger deklariert als

*M. FRONTSCHUERZE AUS RUNDROHR*

Das geht bei Fahrzeugen nach EZ 2006 allerdings nur noch an Fahrzeugen die nicht als PKW zugelassen sind. Der Caddy ist ein LKW, da war das rechtlich kein Problem.


...ein Bild von diesem Caddy würde mich interessieren, da ich selber solch einen Caddy habe !!! Wäre das machbar Was meinst Du? Danke ! Gruss, Patrick.

_________________
+++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++
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BeitragVerfasst am: 15.01.2012 11:37:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wolsberg hat folgendes geschrieben:
...ein Bild von diesem Caddy würde mich interessieren, da ich selber solch einen Caddy habe !!! Wäre das machbar Was meinst Du? Danke ! Gruss, Patrick.


Mach ich Dir anfang der Woche!
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Burn2
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BeitragVerfasst am: 15.01.2012 11:39:14    Titel:
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Deja Vu Nee, oder?

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Wolsberg
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Fahrzeuge
1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen
BeitragVerfasst am: 15.01.2012 14:52:12    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Wolsberg hat folgendes geschrieben:
...ein Bild von diesem Caddy würde mich interessieren, da ich selber solch einen Caddy habe !!! Wäre das machbar Was meinst Du? Danke ! Gruss, Patrick.


Mach ich Dir anfang der Woche!


...dann sag ich schonmal vielen Dank !!! Gruss, Patrick Winke Winke

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 17.01.2012 17:07:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bitte sehr:
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Wolsberg
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Fahrzeuge
1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen
BeitragVerfasst am: 17.01.2012 17:18:14    Titel:
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...vielen Dank an Dich Smile . Sehr fein, gefällt mir YES Schönen Abend noch !!! Gruss, Patrick Winke Winke .

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Mountymudder
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Fahrzeuge
1. , nissan patrol y61 LWB , Nissan Patrol y60 swb
BeitragVerfasst am: 28.12.2012 02:20:21    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Früher, also vor der großen Frontschutzbügelpanik, hieß das

*M. FRONTSCHUTZBUEGEL HERST. MUSTERFIRMA TYP MUSTERBÜGEL*
*M. RAMMSCHUTZ HERST. MUSTERFIRMA TYP MUSTERBÜGEL*


Heutzutage muss man das etwas phantasievoll umschreiben...ich hab
*M. FRONTSTOSSSTANGE HERST. xxx (mein Name Ätsch ) Z. AUFNAHME V. ANBAUGERAETEN, AUSGER. M. SCHUTZROHREN F. FAHRZEUGFRONT*

Hat den Vorteil, ich kann nach Belieben umgestalten und umbauen, ohne das es jemanden interessiert. Übertreiben darf man es natürlich auch nicht, sonst geht der Schuss ganz schnell nach hinten los und die Kanäle, die so eine Eintragung überhaupt erst möglich machen, werden verschlossen...

In meinem Bekanntenkreis gibt es einen Caddy 4motion mit Kuhfänger (Bj. 2010), dort ist der (selbstgebaute) Kuhfänger deklariert als

*M. FRONTSCHUERZE AUS RUNDROHR*

Das geht bei Fahrzeugen nach EZ 2006 allerdings nur noch an Fahrzeugen die nicht als PKW zugelassen sind. Der Caddy ist ein LKW, da war das rechtlich kein Problem.


was heist den genau das dick mackierte rote? steht bei mir im schein auch drinne, kann damit aber nix anfange. Vertrau mir
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Mudmaster
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BeitragVerfasst am: 28.12.2012 09:30:59    Titel:
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