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ausländischer anhänger hinter deutschem zugfahrzeug

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möp
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...und hat diesen Thread vor 4968 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 17.01.2012 20:44:28    Titel: ausländischer anhänger hinter deutschem zugfahrzeug
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hallo werte forumskompetenz

überlege grad was passiert wenn man einen englischen anhänger hinter ein deutsches auto hängt
in UK braucht ein anhänger weder papiere noch zulassung
bekommt einfach ein folgekennzeichen

darf ich den auch mit einem deutschen auto ziehen?
falls ja, wie? auch folgekennzeichen?

hier sind ja auch paar polizisten unterwegs Unsicher
vl weiß ja irgendwer bescheid
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012 21:22:37    Titel:
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Hier oder in UK?

In UK? Keine Ahnung.

Hier? Nein. Pflichtversicherungsgesetz.

In D braucht ein Anhänger nicht zwingend ein eigenes Kennzeichen (bspw. Mitnahmeregelung an LoF Zugmaschine), aber eine Versicherung, wenn er am Straßenverkehr auf eigener Achse teilnimmt. Ausnahmen davon gibts zwar auch wieder (schleppen), aber im "Normalbetriebsmodus": nein.
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möp
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012 21:31:10    Titel:
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betrieb in deutschland is gefragt

im "normalbetriebsmodus" is der anhänger ja übers zugfahrzeug versichert

die anhängerversicherung is ja nur für den abgekoppelten anhänger
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012 21:37:59    Titel:
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Gute Frage

Weder Papiere noch Kontrollschilder noch TüV oder sonstwas...... wie willst du dem Kontrollorgan beweisen DASS es ein britischer Hänger ist?
Das Ding existiert doch gar nicht.

Ein Hand geschriebener Zettel?
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Dutchgit
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1. Alles mit Räder und Motor !!
BeitragVerfasst am: 17.01.2012 21:43:14    Titel:
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Ich hab das mal nachgefragt beim Gruen/Blau fraktion weil ich damals ein Niederlaendischer anhaenger ziehen wollte hinten mein Deutsch zugelassenen PKW. Die waren die meinung das das okee war mit ein anhaenger mit eigenes kennzeichen.
Also in deinen fall, Leider nein.

Folgekennzeichen gibbes hier nicht oder ?

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 17.01.2012 21:54:26    Titel:
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Dutchgit hat folgendes geschrieben:
Folgekennzeichen gibbes hier nicht oder ?


Doch, aber das sind superspezielle Ausnahmen in Forst- und Landwirtschaft. Da dürfen dann auch mehr als 1 Anhänger an einem Fahrzeug hängen.

Die Versicherung übers zugfahrzeug ist richtig aber vollkommen egal - das PflVersG sagt ganz klar:
"Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten."
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möp
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012 23:25:16    Titel:
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mmh aber mit nem englischen anhänger hinter nem englischen auto sollt ich ja in deutschland fahren dürfen, oder?

edit:
also in england darf man fleißig mit deutschem zugfahrzeug anhänger durch die gegend ziehen wenn man ein deutsches folgekennzeichen dran macht

zulassungsbedingungen werden doch eigentlich europaweit anerkannt Unsicher


nochmal edit:

Zitat:
FZV
Abschnitt 4
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 21 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen

Abs 1 Satz 3:
In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen nach Satz 1 oder, wenn ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeugs führen.



hört sich ja nicht schlecht an....
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möp
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012 23:54:35    Titel:
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noch was beim adac gefunden:

http://www.adac.de/reise_freizeit/wassersport/nachrichten-events/aktuelle-nachrichten/nachrichten/Doppel.aspx?ComponentId=74613&... [Link automatisch gekürzt]
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 00:08:09    Titel:
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Also kannst es vergessen, Thema durch.
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möp
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 00:41:24    Titel:
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wieso?
versicherung sollte über die arisa gehn
jetzt muss ich nur noch rausfinden wo man einen internationalen zulassungsschein bekommt
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 07:58:36    Titel:
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möp schrieb:
Zitat:
die anhängerversicherung is ja nur für den abgekoppelten anhänger


halte ich für ein gerücht. ist hypotetisch, aber wenn dir kupplung oder deichsel brechen und der hänger dann in ein anderes fahrzeug rauscht hat das zugfahrzeug da doch wenig mit zu tun.... schließlich geht es ja um die haftpflicht und da kann ein in der gegend rum stehender hänger ja auch nicht viel anrichten.
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 08:28:20    Titel:
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ist kein Gerücht, der Anhänger ist übers zugfahrzeug versichert, das gilt auch wenn er sich losreißt , und auch für alle Schäden die er verursacht bis er zum Stillstand gekommen ist
die Haftpflicht für den Anhänger selber gilt nur, wenn du ihn schiebst, oder er wegrollt usw. ohne zugfahrzeug, deshalb ist die ja so billig

_________________
cj7 V8 360amc ,Fi-Tech Einspritzanlage, t176, dana300 4:1,dana44 v+h mit airlocker ,vorn CTM kreuzgelenke+warn achswellen, hinten moser achswellen ,35 super swamper SSR ,35 CST Landdragon im Matsch,käfig, 8274mitBOW2-Freilauf-24VBooster
Jeep GC WJ 4,7l Prins Gasanlage, 2"Iron Rock FW, 245/75r16-jetzt Jeep GC 6.1l SRT8
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 08:55:55    Titel:
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o.k. macht sinn Smile
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el Bodo
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 09:57:35    Titel:
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kamel007 hat folgendes geschrieben:
ist kein Gerücht, der Anhänger ist übers zugfahrzeug versichert, das gilt auch wenn er sich losreißt , und auch für alle Schäden die er verursacht bis er zum Stillstand gekommen ist
die Haftpflicht für den Anhänger selber gilt nur, wenn du ihn schiebst, oder er wegrollt usw. ohne zugfahrzeug, deshalb ist die ja so billig


Ich weiß nicht obs in Deutschland genau so ist wie in Österreich - hier muss der Hänger nachweislich eine längere Zeit vom zugfahrzeug getrennt sein damit die Hängerhaftpflicht zum Tragen kommt. Ansonsten "frisst" den Schaden die Haftpflicht vom zugfahrzeug.
Wie man den Nachweis erbringen soll ist mir aber schleierhaft...

lg Bodo

_________________
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012 10:00:00    Titel:
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Hallo, in dem Adac Brief steht klipp und klar dass der Anhänger Papiere braucht - hat er ja aber eben gerade nicht in England.

Sonst konntest ja jeden jeden Baumarkthänger einfach ankuppeln und sagen es sei ein Engländer.
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