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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4950 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 26.01.2012 20:17:40 Titel: Auto angemeldet Verkaufen |
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Moinsen
ich möchte mir ein auto kaufen das etwas weiter weg steht und noch angemeldet ist .
ich hab die kohle dabei und ne versicherungsnummer für ein kurzzeitkennzeichen hab ich auch schon nur dummerweise kann ich nur am samstag hinfahren . mein plan war eigentlich den kahn probefahren und dann bei der probefahrt , so denn er sich zum kauf als geeignet herrausstellen würde , bei der örtlichen zulassungsstelle vorbeifahren und abmelden und das kurzzeitkennzeichen holen da nun aber samstag ist fällt das Flach und ich müsste ohne auto heim fahren und dann das ganze spektakel nochmal und die karre holen - das kennzeichen vorher ungesehn holen will ich nicht weil ich ja überhaupt nich weis ob das auto in der realität den Fotos entspricht und wenn es nich der fall sein sollte wär das teuer geld für nix ...
jetzt dachte ich mir die kiste mit den original kennzeichen nach hause zu bringen und ihn dann am nächsten tag umzumelden ... wäre ja das einfachste.
aber wie kann sich der verkäufer absichern das ihm das keinen ärger bringt ? bzw ist das überhaupt möglich das er 100% sicher sein kann das es keinen ärger gibt ?
oder gibts noch ne andere möglichkeit den zu überführen die mir grad nich einfallt ?
Gruß Sascha | |
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 Kommt auch nicht schlecht


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Sasbach am Kaiserstuhl Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE |
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Verfasst am: 26.01.2012 20:38:20 Titel: |
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Du kannst ihn im Kaufvertrag freistellen.Das heisst das du für sämtliche kosten aufkommst die ihm
in Schadensfall benachteiligen würden.
Gruss aus Freiburg | _________________ https://www.4x4kiefer.de |
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 26.01.2012 20:38:26 Titel: |
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In dem ADAC Kaufvertrag ist vorgesehen das man die Übergabe des Autos mit Datum und Uhrzeit festhält.
Wenn dann wirklich was vorfallen sollte hätten beide Partien ein Dokument aus dem ersichtlich ist wer bis wann "zuständig" ist.
Inwieweit das aber rechtlich bindend ist kann ich nicht sagen, hab da keine Erfahrunge gemacht, weil nie was passiert ist.
Will der Verkäufer das aber nicht, dann hast schlechte Karten.
Am besten vorher mit dem Verkäufer klären wenn man sowas vorhat. | _________________
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 26.01.2012 20:50:25 Titel: |
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Ich hab das fast immer so gemacht, wie Baloo das beschrieben hat und noch nie ein Problem gehabt! Einmal kam ein Rotlichtknöllchen zu mir nach dem Verkauf, da habe ich nur den Kaufvertrag mit der Uhrzeit eingeschickt und nie weider was davon gehört!
Wichtig ist auch die Verpflichtung zum Ummelden nach Kauf und der Hinweis des Verkäufers an sein zuständiges Strassenverkehrsamt, dass der Wagen verkauft wurde.
gruß,
Andreas | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4950 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 26.01.2012 20:56:22 Titel: |
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Baloo hat folgendes geschrieben: |
Inwieweit das aber rechtlich bindend ist kann ich nicht sagen, hab da keine Erfahrunge gemacht, weil nie was passiert ist.
Will der Verkäufer das aber nicht, dann hast schlechte Karten.
Am besten vorher mit dem Verkäufer klären wenn man sowas vorhat. |
ja was rechtlich bindent ist das ist die Frage - schreiben kann man ja viel
icjh hab den verkaufer ja auch schon gefragt aber er wollte nicht - aber wenn man das so regeln könnte das er einwandfrei aus dem schneider könnte ich ihn ja vll überzeugen - wenn erst macht wärs toll wenn nicht issses ja auch nich tragisch nur halt mit großem aufwand verbunden der eig garnich sein müsste  | |
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 Behind Flashi in Morocco

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
| Fahrzeuge 1.  LandRover Disco 2 TD5 2.  RallyePatrol Version2.0 3.  Opel Monty 3,2 V6 4.  kleines Wiesel LR110 S2B 5.  Polaris 500HO 6.  F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7.  Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 26.01.2012 21:03:54 Titel: |
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Baloo hat folgendes geschrieben: | In dem ADAC Kaufvertrag ist vorgesehen das man die Übergabe des Autos mit Datum und Uhrzeit festhält.
Wenn dann wirklich was vorfallen sollte hätten beide Partien ein Dokument aus dem ersichtlich ist wer bis wann "zuständig" ist.
Inwieweit das aber rechtlich bindend ist kann ich nicht sagen, hab da keine Erfahrunge gemacht, weil nie was passiert ist.
Will der Verkäufer das aber nicht, dann hast schlechte Karten.
Am besten vorher mit dem Verkäufer klären wenn man sowas vorhat. |
ist rechtlich garnix, kannste auch weglassen.
ich hatte den mist mal. autp mit nummer verkauft und schön unterschrieben, dass er sofort umgemeldet wird. nach 3 wochen habe ich dann die nummer über die zulassungsstelle sperren und fahnden lassen (ich kenn da jemanden), est dann hat der mensch das auto zwangsweise abgemeldet.
wenn was passiert wäre, wäre ich dran. meine versicherung und die läuft auch auf mich, egal ob wir was unterschreiben oder nicht
ich hab was daraus gelernt: nie wieder mit nummer. ne 5 tages nummer ist kein akt und jeder der will kriegt das ohne probleme | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.01.2012 21:41:48 Titel: |
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Es gibt Zulassungsstellen die Samstag aufhaben! Abgeklärt ob die beim Verkäufer dazugehört? | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4950 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 26.01.2012 21:49:39 Titel: |
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laut internet haben die samstags nicht offen
am freitag wär es zwar bis 14 uhr gewesen aber das bringt mir ja auch nix | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4950 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 26.01.2012 21:55:14 Titel: |
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nen kennzeichen das man nur bezahlen muss wenn man es gebraucht hat und ansonsten ungebraucht gegen geld zurück zurückgeben kann gibts nicht oder ?  | |
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 die Pickup Chefin


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: im Grünen hinter der Höhe
| Fahrzeuge 1. Hilux 1982 2. Hilux Doka 2002 |
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Verfasst am: 26.01.2012 22:11:43 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.01.2012 22:15:32 Titel: |
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Sag dem Verkäufer ganz klar (das kann er auch überall erfragen), dass
- er ab dem Verkauf für keinen Strafzettel mehr aufkommen muss
- er auch Steuer und Versicherung nur für wenige Tage mehr zahlen muss (max. 1 Woche steht doch auf den Kaufverträgen immer drauf, wenn ich mich recht erinnere).
Und meistens das entscheidende Argument: Gib ihm nen 50er extra dafür, dass du noch 1 oder 2 Wochen auf seine Zulassung Urlaub machst (und sobald du wieder Zuhause bist, natürlich "unverzüglich" ummeldest), ein normaler Verkäufer willigt da in der Regel ein. Wenn net: Es gibt immer entgegenkommende und nicht entgegenkommende Verkäufer, welche Sorte man sich aussuchst, ist einem selbst überlassen.
PS: Einen Verkäufer, der sich nicht traut, seine alte Gurke auf SEIN Kennzeichen mitzugeben, halte ich grundsätzlich für nicht vertrauenswürdig und kaufe im Regelfall bei nem anderen.
Durch die Übernahme MIT normalem Kennzeichen kann man oft noch nen schönen 1-wöchigen Urlaub an den Fahrzeugkauf ranhängen, haben wir mal in Berlin so gemacht.
Wir leihen uns in Familie und Freundeskreis seit Jahrzehnten unsere Autos gegenseitig aus, teilweise über Monate und Jahre hinweg, da gab es noch nie größere Probleme (von abgebrochenen Antennen und Kratzern im Lack und ein paar Dellen usw. abgesehen)
Blitzer und Strafzettel hatten wir schon oft bei Fahrzeugverkäufen (egal, ob wir nun Verkäufer oder Käufer waren), das ist überhaupt gar kein Problem: Kaufvertrag an die Strafe-fordernde Stelle = Sache erledigt.
Ich muss aber zu meinen Ausführungen hinzufügen: Ich bin noch in ner Zeit groß geworden, wo man Autokäufe normalerweise per Handschlag und max. nem Schmierzettel mit FIN und 2 Unterschriften drauf abgewickelt hat. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.01.2012 22:24:44 Titel: |
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben: | Sag dem Verkäufer ganz klar (das kann er auch überall erfragen), dass
- er auch Steuer und Versicherung nur für wenige Tage mehr zahlen muss (max. 1 Woche steht doch auf den Kaufverträgen immer drauf, wenn ich mich recht erinnere). |
Leider schei..egal, was auf dem Kaufvertrag steht. Die Steuerpflicht endet erst mit Ab- oder Ummeldung. Wenn der Käufer nicht ummeldet, hast Du ein echtes Problem. Ich weiß wovon ich spreche - ich hab ein volles Jahr (!!!) Steuern für ein Fahrzeug bezahlt, welches mit meinen Kennzeichen aus Deutschland ausgeführt wurde.
Wilfired75 hat folgendes geschrieben: | Und meistens das entscheidende Argument: Gib ihm nen 50er extra dafür, dass du noch 1 oder 2 Wochen auf seine Zulassung Urlaub machst (und sobald du wieder Zuhause bist, natürlich "unverzüglich" ummeldest), ein normaler Verkäufer willigt da in der Regel ein. |
Wovon träumst Du eigentlich nachts? Das dürfte bei den meisten Fahrzeugbesitzern gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen; fahrzeugnutzender Personenkreis.
Wilfired75 hat folgendes geschrieben: | PS: Einen Verkäufer, der sich nicht traut, seine alte Gurke auf SEIN Kennzeichen mitzugeben, halte ich grundsätzlich für nicht vertrauenswürdig und kaufe im Regelfall bei nem anderen. |
Ein Verkäufer, der sein Fahrzeug angemeldet dem Käufer überlässt, ist irgendwo zwischen naiv-leichtgläubig und brotdumm.
Die Zeiten, wo man Autokäufe auf nem Bierdeckel machen konnte - oder besser, wo man überhaupt jedes Geschäft auf Basis von "Treu und Glauben" machen konnte, sind lange vorbei. | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.01.2012 22:27:54 Titel: |
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als Verkaüfer wird ich mich auf solch einen schmarren nicht einlassen. | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.01.2012 22:33:24 Titel: |
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@ Sir Landy:
Ich träume nicht, ich kaufe, fahre und sammle seit exakt 18 Jahren Autos. Insgesamt bisher so zwischen 40 und 50, aber wenn du es genau wissen willst, zähl ich mal nach.
Jedenfalls hast du zwar recht, dass der Halter solange Steuer und Versicherung zahlt, solange das Auto angemeldet ist UND er still hält. Aber wenn du den Verkauf UND den illegalen Gebrauch (lt. Kaufvertrag ja erst ab 1 Woche nach dem Kauf) der Zulassungsstelle und der Polizei meldest, kommst du aus der Nummer raus.
Wo liegt also das Problem?
Also wir haben von unseren letzten 4 Autokäufen 3 St. angemeldet gekauft und überführt, 1 St. war schon beim Vorbesitzer nur mit roten Kennzeichen und KZK bewegt worden. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
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Verfasst am: 26.01.2012 22:33:33 Titel: |
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ich hab schon n paar autos angemeldet verkauft
kommt halt auf die person drauf an
des einzige problem ist halt nur im fall von nem unfall wegen der hochstufung der versicherung
genauso hab ich auch schon spontan n auto gekauft bei dem ich nicht das komplette geld dabei hatte
per handschlag ohne kaufvertrag oder ausweiß
und am abend halt das geld überwiesen
gibts alles noch ;) | |
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