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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 10:05:55    Titel:
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Das Auto zugelassen zu verkaufen ist für den Verkäufer immer ein Risiko, da in einigen Fällen die sog. Halterhaftung (genauer: Gefährdungshaftung) nach §7 StVG greift.
Abgesehen davon kann der Verkäufer (Halter) auch Ärger bei Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten bekommen, wenn der Käufer (Fahrer) im Falle eines Verstoßes angibt, er sei nicht selbst gefahren, sondern eine andere Person, bei der er wegen des Verwandschaftsverhältnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. In diesem Fall werden sich die Behörden (auch) an den Halter wenden. Und selbst wenn dann der Verkauf des Fahrzeugs belegt werden kann, kann dem Halter z.B. die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 10:08:55    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Sowas sollte man als Polizist eigentlich wissen...


Willi ist doch kein Polizist... rotfl
(im landläufigen Sinne...) Tröst

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Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 11:48:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Sowas sollte man als Polizist eigentlich wissen...


Willi ist doch kein Polizist... rotfl


Na gut, dann sei ihm das juristische Halbwissen verziehen.

Ich habe das einfach mal so gemutmaßt, weil er bei jeder Gelegenheit zum Bericht von ihm und Kontakt mit der Rennleitung (wie z.B. Thema rote 07er Nummer mal eben umgeschraubt) von "Kollegen" spricht...

Grins
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 13:04:31    Titel:
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oh mann diese besserwiesserei und klugscheisserei geht einem ja wirklich aufn sack.....nur mals so am rande....

ich habe mal ein auto angemeldet verkauft, mit kaufvertrag und blabla....6 woche später habe ich post von der staatsanwaltschaft hamburg bekommen...ich habe und raubüberfall und so weiter.....zumindestens war mein kennzeichen da mit im spiel.....soviel zu dem thema..nach anruf bei versicherung wurde das auto zur fahndung ausgegeben und drei tage später war alles im lot.... die moral der geschicht: verkauf kein auto angemeldet...dafür gibt es kurzzeitkennzeichen die eine handvoll geld kosten und gut

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Agent Smurf
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 13:16:09    Titel:
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Achja übrigens, manche möchten ihr kennzeichen behalten und ans neue auto basteln, wäre auch ein grund die Kennzeichen nicht mitzugeben kosten auch geld.
Ich habe meine nun schon am 4. Auto dran, immer das selbe, ja genau gg

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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 16:10:31    Titel:
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*Einen Verkäufer, der sich nicht traut, seine alte Gurke auf SEIN Kennzeichen mitzugeben, halte ich grundsätzlich für nicht vertrauenswürdig und kaufe im Regelfall bei nem anderen. *



Einen Kaeufer der darauf besteht mit MEINEM Kennzeichen zu fahren halte ich grundsaetzlich nicht fuer vertrauenswuerdig und verkaufe im Regelfall an einen anderen.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.01.2012 18:45:59    Titel:
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Ich versteh`das Problem nicht, oder habe ich was überlesen?
Es geht doch gar nicht darum, ob man ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen soll, das ist nicht ohne Risiko,
sondern um den Kauf eines zugelassenen Autos.

Wenn der Verkäufer das Auto zugelassen verkauft, im Idealfall vorher über die geplante Vorgehensweise informiert ist und zugestimmt hat, ist die Welt doch in Ordnung. Macht es nicht mit, hat sich die Frage ohnehin erledigt.

Wenn ich ein böser Mensch bin, nutz ich die Nettigkeit des Verkaufers aus, hau`ihn übers Ohr und der schwarze Teufel im linken Ohr freut sich.
Wenn ich, was ich von Trooper annehme, ein ehrlicher Mench bin, melde ich das Auto am Montag um, fertig. Das weiße Engelchen rechts hat gepunktet.
Mehr Gedanken über anderer Leute Probleme würde ich mir nicht machen.
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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 20:43:30    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Jedenfalls hast du zwar recht, dass der Halter solange Steuer und Versicherung zahlt, solange das Auto angemeldet ist UND er still hält. Aber wenn du den Verkauf UND den illegalen Gebrauch (lt. Kaufvertrag ja erst ab 1 Woche nach dem Kauf) der Zulassungsstelle und der Polizei meldest, kommst du aus der Nummer raus.

Wo liegt also das Problem?


Das Problem liegt darin, dass Deine Aussage nicht stimmt!

"Meldet der Käufer das Kraftfahrzeug nicht um, und der Käufer ist unter der im Kaufvertrag angegebenen Adresse nicht erreichbar, haftet der Verkäufer im Regelfall bis zum Ende der Fahndung für die Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflicht-versicherungsprämie. Der Eingang einer Veräußerungsanzeige nach §27 (3) StVZO beendet regelmäßig die Pflicht zur Pflichtversicherung, nicht aber die Steuerpflicht. " Quelle: Strodthoff "Kommentar zum KraftStG"

Sowas sollte man als Polizist eigentlich wissen...


1.: Ich bin kein Polizist. Ich habe mich beim Bundesgrenzschutz beworben und bin als Bundesgrenzschutzkommissar ausgebildet worden. Später mal hat sich die Organisation umbenannt und uns allen die Titel Bundespolizisten verliehen.
Die Gemeinsamkeiten zu Landespolizisten sind gering, die Unterschiede werden auch auf den meisten Dienststellen (beider Organisationen) hochgepriesen.

2.: Mir scheint, du meinst mit "Polizist" einen "Verkehrspolizisten", richtig?
Ein Bundespolizist muss das
- nicht wissen
- ist dafür nicht zuständig, sprich darf keine originären Zuständigkeitsmaßnahmen treffen
- hat in seiner Berufsausbildung nur wenige Stunden mehr Verkehrsrecht genossen wie du oder sonstige normale Bürger

Wenn du MICH schon korrigierst, dann bleib bitte selbst korrekt!


In der Praxis kann das von dir zitierte schon allein deshalb nicht stimmen, weil:
Stell dir also mal vor, du hast das Auto net verkauft, sondern es ist dir geklaut worden.
Dann endet deine Steuerpflicht also auch erst, wenn der Dieb dein Auto abmeldet oder die Fahndung "zuende" ist (wann ist denn eine Fahndung "zuende"? Nach den meisten Sachen wird bis zum Sanktnimmerleinstag gefahndet!)???

Hau mich, ich bin der Frühling Nee, oder?

Ich les jetzt mal weiter, vielleicht hat schon einer der Profis hier im Forum die Lösung gebracht, wann die Steuerpflicht nun wirklich endet bei
- einem verkauften Auto
- einem gestohlenen Auto
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 20:45:11    Titel:
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möp hat folgendes geschrieben:
komme aus München und würd die Stadt nicht als struturschwach bezeichnen Winke Winke

1370kg Nutzlast 20€
2180kg Nutzlast 22€

http://www.anhaenger-cortese.de


kann ich nur empfehlen, sehr freundlicher Typ und es gibt auch noch Rabatte Unsicher


Guter Tarif, werd mir die Adresse in meinem Archiv abspeichern.

Lohnt zwar von Freising aus net, für 13€ Hängermiete-Ersparnis die 20€ Sprit München und zurück zu verfahren - aber trotzdem gut zu wissen (vielleicht zieh ich ja mal nach München um)...

Auf alle Fälle Danke für den Tipp!
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Agent Smurf
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2. Chevrolet Blazer S10, Bj. 2001 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 27.01.2012 20:48:28    Titel:
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Ich denkmal das ein Diebstahl eine etwas andere Sache ist. Einen Diebstahl melde ich ja auch der Polizei, somit liegt eine Straftat vor.
Da sieht die Rechtslage etwas anders aus würde ich behaupten.

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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 20:52:46    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:
mir is grad noch ne idee eingefallen .


mal angenommen wir kratzen die Stempel vom Kenzeichen runter und ich fahr damit nach hause .


dann könnte sich der Verkäufer doch sicher sein das ich ihn ummelde weil ohne stempel könnte ich ja nich normal rumfahren.

und wenn ich auf der probefahrt genau deswegen angehalten werde sage ich wie es ist und sie lassen mich weiterfahren weil er ja zugelassen ist - was haltet ihr davon ?


Versteh ich net: Stempel abkratzen is klar, okay (also bei uns auf der Zula wollen sie beim Abmelden immer noch erstmal die intakten Stempel sehen, ich vergess es aber jedesmal und kratz sie vorher ab, früher hab ich das Zeugs nämlich Zuhause sauber mitm Fön ab und im Archiv gesammelt).
Aber welches Kennzeichen willst dann an das Auto bei der Heimfahrt ranmachen?
Das Kennzeichen mit den abgekratzten Stempeln? No-Go!

Ich mach ja viel "Unkonventionelles" im Straßenverkehr, aber mit nem Kennzeichen ohne Zulassungsaufkleber drauf, das gibt zu 100% nur Ärger (wenn du erwischt wirst).

Ich les mal weiter, ob schon einer von den Profis geschrieben hat, warum man net mit nem zugelassenen Auto mit abgekratztem Zulassungsaufkleber fahren darf (vielleicht weil´s ne Urkundenfälschung is und man darüber täuscht, dass ein zugelassenes Auto aussieht wie ein abgemeldetes? rotfl Respekt ).
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grafe
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 20:55:51    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:

In der Praxis kann das von dir zitierte schon allein deshalb nicht stimmen, weil:
Stell dir also mal vor, du hast das Auto net verkauft, sondern es ist dir geklaut worden.
Dann endet deine Steuerpflicht also auch erst, wenn der Dieb dein Auto abmeldet oder die Fahndung "zuende" ist (wann ist denn eine Fahndung "zuende"? Nach den meisten Sachen wird bis zum Sanktnimmerleinstag gefahndet!)???


ich würde sagen die steuerpflicht endet dann, wenn man das fahrzeug und/oder kennzeichen zur fahndung aussetzt Euer Wunsch sei mir Befehl
ist das zwei tage nach diebstahl bezahlt man auch dafür... wäre für mich logisch

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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 20:58:50    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Trooper hat folgendes geschrieben:
was haltet ihr davon ?


Nix. Das Kennzeichen ist juristisch eine sog. "zusammengesetzte Urkunde", Veränderungen daran können ein echtes Problem werden... Grins

Entweder das Auto ist es wert gekauft zu werden, dann kannst Du auch den doppelten Weg in Kauf nehmen, oder eben nicht.

- Rote Händlernummern
- Kurzzeitkennzeichen
- Trailer

Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht. Wobei: wenn das Fahrzeug momentan eh noch zugelassen ist, vielleicht geht der Verkäufer auch davon aus, ihn Dir angemeldet mitzugeben. Sprich doch einfach mal mit ihm darüber - alles andere ist blanke Spekulation.


Ich frag mich hier grad zwei Sachen (ganz sachlich-objektiv):

1.: Wo ist eigentlich der Unterschied (rechtlich), ob der Trooper bei seinem Fahrzeugkauf die Zula-Aufkleber runterkratzt oder ob er es erst Zuhause macht (und dann noch fährt) oder ob er es direkt aufm Tisch von der Zula-Dame macht?

2.: "Rote Händlernummern", ausgeliehen zum Fahrzeugkauf (der Trooper hat bestimmt keine eigenen): Gilt bei den roten 06er Nummern eigentlich diesselbe Regel wie bei den roten 07er Nummern, dass man die net verleihen darf?
(PS: Ich weiß, dürfen und können ist zweierlei, ich hab auch schon mal rote 06er von nem relativ unbekannten Händler geliehen bekommen, frag mich heut noch, warum der das eigentlich gemacht hat, muss wohl daran gelegen haben, dass ich so ein netter Kerl bin und vor allem ihm danach das Auto zum reparieren gebracht hab)
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 21:03:03    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Sowas sollte man als Polizist eigentlich wissen...


Willi ist doch kein Polizist... rotfl


Endlich sagt´s mal einer.

Mann, wie mir das "du als Polizist" auf die Nerven geht!

Da hätt ich ja gleich das Pfarrer-Studium zuende machen können und mich zeitlebens blöd anmachen lassen können "du als Pfarrer".

Am besten wär ich Politiker geworden, die dürfen machen was sie wollen und wenn sie genügend Rückendeckung von ihren hohen Kumpels/Kumpelinen und Kanzlerinnen haben, dann müssen sie noch net mal zurücktreten...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012 21:05:12    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Sowas sollte man als Polizist eigentlich wissen...


Willi ist doch kein Polizist... rotfl


Na gut, dann sei ihm das juristische Halbwissen verziehen.

Ich habe das einfach mal so gemutmaßt, weil er bei jeder Gelegenheit zum Bericht von ihm und Kontakt mit der Rennleitung (wie z.B. Thema rote 07er Nummer mal eben umgeschraubt) von "Kollegen" spricht...

Grins


Okay, dann machen wir´s in Zukunft ganz korrekt und ich spreche fortan nur noch von Halb-Kollegen (oder Stief-Kollegen?), wenn ich von Landespolizei/Verkehrspolizei spreche.
Richtig so?
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