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LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
Einschränkungen, Fortbildungen, Untersuchungen nötig?

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HPF
müder holznagel fetischist
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1. BJ 42 (verkauft :( )
2. Subaru Forster BJ 1998
BeitragVerfasst am: 24.07.2011 08:28:54    Titel:
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Sind die 3,5 t Gesamtzuggewicht zulässiges Gesamtgewicht von Anhänger und Zugmaschine? Oder ist es das reale Gewicht? Wir haben oft einen 3t-Anhänger am Transit dran, aber nur wenig drauf... Und keinen Fahrtenschreiber... Unterwegs sind wir teils nur 10 km, teils aber auch 60 - 70. km Wobei wir oft Rundreisen machen, 5 um den Dorftümpel oder so... Ist die Strecke interessant oder die Luftlinie von der Werkstatt?

*grübel*

Auf was man alles achten muß... Ich will doch einfach nur arbeiten... Zuggewicht, Fahrtenschreiber...

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Terranoman
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1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi
2. Mercedes A-Klasse
BeitragVerfasst am: 24.07.2011 08:44:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Alter Schwede!?
Alles ist geregelt!
Da muß ich mal sehen wie ich das alles demnächst mache.
Den Gewerbeeintrag für Kleintransporte habe ich!

Thomas

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Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!

Alles ist möglich aber Nichts ist sicher!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011 07:04:30    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Mal ganz ohne aktuellen Zusammenhang:
Ich hab nen alten FS Klasse 2 unbegrenzt. Bin glaube ich 42. Wenn ich mir nen LKW kaufe, kann ich damit rumfahren wie es mir beliebt, oder brauch ich regelmässig Sehtest, Psychologisches Gutachten, Zeugungsfähigkeitsnachweis und was weiss ich nicht alles? Wie wird das mit Fahrtenschreiber etc geregelt? Chipkarte?
Alles wohlgemerkt bezogen auf privates rumgegurke, nicht als Aushilfskraftfahrer im Güterfernverkehr.



Wenn du dein 50. Lebensjahr erreicht hast, dann musst du auch alle fuenf Jahre einen Augentest und eine ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Das ist auch, wenn du privat fährst.
Einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte benötigst du nicht für private Fahrten.
Wer jetzt den Führerschein macht, fällt sofort unter die 5-Jahresfrist.
Ich habe meinen Lkw-Führerschein 2004 für unsere Weltreise gemacht und muss seit diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre zum Augentest und zur ärztlichen Untersuchung. Der Führerschein wird dann beim Straßenverkehrsamt verlängert. Dort muss man eigens antreten.
Auch die Untersuchungen werden vom Ausland aus nicht anerkannt. Alles Sch... und Geldmacherei - meine Ansicht!

Marion
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 27.07.2011 09:48:43    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

Marion Halscheidt hat folgendes geschrieben:
jenzz hat folgendes geschrieben:
Mal ganz ohne aktuellen Zusammenhang:
Ich hab nen alten FS Klasse 2 unbegrenzt. Bin glaube ich 42. Wenn ich mir nen LKW kaufe, kann ich damit rumfahren wie es mir beliebt, oder brauch ich regelmässig Sehtest, Psychologisches Gutachten, Zeugungsfähigkeitsnachweis und was weiss ich nicht alles? Wie wird das mit Fahrtenschreiber etc geregelt? Chipkarte?
Alles wohlgemerkt bezogen auf privates rumgegurke, nicht als Aushilfskraftfahrer im Güterfernverkehr.



Wenn du dein 50. Lebensjahr erreicht hast, dann musst du auch alle fuenf Jahre einen Augentest und eine ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Das ist auch, wenn du privat fährst.
Einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte benötigst du nicht für private Fahrten.
Wer jetzt den Führerschein macht, fällt sofort unter die 5-Jahresfrist.
Ich habe meinen Lkw-Führerschein 2004 für unsere Weltreise gemacht und muss seit diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre zum Augentest und zur ärztlichen Untersuchung. Der Führerschein wird dann beim Straßenverkehrsamt verlängert. Dort muss man eigens antreten.
Auch die Untersuchungen werden vom Ausland aus nicht anerkannt. Alles Sch... und Geldmacherei - meine Ansicht!

Marion




für die gewerbliche fahrerei mag da noch ein sinn drinn liegen,für
nur private urlaubsfahrten ist das, wie du schon sagst,völliger blödsinn.............. Nee, oder? Hau mich, ich bin der Frühling

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mein teiledealer ?? natürlich
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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 5113 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.07.2011 12:10:49    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

Marion Halscheidt hat folgendes geschrieben:



Wenn du dein 50. Lebensjahr erreicht hast, dann musst du auch alle fuenf Jahre einen Augentest und eine ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Das ist auch, wenn du privat fährst.
Einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte benötigst du nicht für private Fahrten.
Wer jetzt den Führerschein macht, fällt sofort unter die 5-Jahresfrist.


Ok, verstanden, passt.
Wie hart sind denn die Kriterien für die Untersuchung? Ich meine, Astronauten Auswahlcamp, Bundeswehr Musterung, oder "beugen Sie sich mal vor und husten bitte"? Obskur

Nächste Frage: Wohnmobil auf Fullsize LKW Fahrgestell, zGG 12 Tonnen. Was bedeutet das an Einschränkungen bzgl. Sonntagsfahrverbot, und kostet das dann Maut in Deutschland?

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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.07.2011 17:15:31    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Nächste Frage: Wohnmobil auf Fullsize LKW Fahrgestell, zGG 12 Tonnen. Was bedeutet das an Einschränkungen bzgl. Sonntagsfahrverbot, und kostet das dann Maut in Deutschland?


Wenn es als Wohnmobil läuft siehe Antwort von RedBull - keine Maut Supi

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011 17:34:56    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Marion Halscheidt hat folgendes geschrieben:



Wenn du dein 50. Lebensjahr erreicht hast, dann musst du auch alle fuenf Jahre einen Augentest und eine ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Das ist auch, wenn du privat fährst.
Einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte benötigst du nicht für private Fahrten.
Wer jetzt den Führerschein macht, fällt sofort unter die 5-Jahresfrist.


Ok, verstanden, passt.
Wie hart sind denn die Kriterien für die Untersuchung? Ich meine, Astronauten Auswahlcamp, Bundeswehr Musterung, oder "beugen Sie sich mal vor und husten bitte"? Obskur

Nächste Frage: Wohnmobil auf Fullsize LKW Fahrgestell, zGG 12 Tonnen. Was bedeutet das an Einschränkungen bzgl. Sonntagsfahrverbot, und kostet das dann Maut in Deutschland?



No problem.
Du machst einen ganz normalen Gesundheitscheck beim Hausarzt und eine Untersuchung beim Augenarzt. Alles easy.

Wenn dein Lkw als Wohnmobil angemeldet ist, kostet es keine Maut in Deutschland und Sonntags- und Feiertagsverbot zaehlt fuer Wohnmobile auch nicht - egal wie viele Tonnen.
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0815
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1. Kramer 212
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7. LC4 Adventure
8. K1300 GT
BeitragVerfasst am: 27.07.2011 21:09:26    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:
Marion Halscheidt hat folgendes geschrieben:
jenzz hat folgendes geschrieben:
Mal ganz ohne aktuellen Zusammenhang:
Ich hab nen alten FS Klasse 2 unbegrenzt. Bin glaube ich 42. Wenn ich mir nen LKW kaufe, kann ich damit rumfahren wie es mir beliebt, oder brauch ich regelmässig Sehtest, Psychologisches Gutachten, Zeugungsfähigkeitsnachweis und was weiss ich nicht alles? Wie wird das mit Fahrtenschreiber etc geregelt? Chipkarte?
Alles wohlgemerkt bezogen auf privates rumgegurke, nicht als Aushilfskraftfahrer im Güterfernverkehr.



Wenn du dein 50. Lebensjahr erreicht hast, dann musst du auch alle fuenf Jahre einen Augentest und eine ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Das ist auch, wenn du privat fährst.
Einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte benötigst du nicht für private Fahrten.
Wer jetzt den Führerschein macht, fällt sofort unter die 5-Jahresfrist.
Ich habe meinen Lkw-Führerschein 2004 für unsere Weltreise gemacht und muss seit diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre zum Augentest und zur ärztlichen Untersuchung. Der Führerschein wird dann beim Straßenverkehrsamt verlängert. Dort muss man eigens antreten.
Auch die Untersuchungen werden vom Ausland aus nicht anerkannt. Alles Sch... und Geldmacherei - meine Ansicht!

Marion




für die gewerbliche fahrerei mag da noch ein sinn drinn liegen,für
nur private urlaubsfahrten ist das, wie du schon sagst,völliger blödsinn.............. Nee, oder? Hau mich, ich bin der Frühling


Erklär doch mal den Unterschied, zwischen einem 12 to Wohnmobil und einem 12 to LKW, wenn der Fahrer ein Stauende übersieht!

Gruß Lars
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0815
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011 21:15:50    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

Marion Halscheidt hat folgendes geschrieben:



No problem.
Du machst einen ganz normalen Gesundheitscheck beim Hausarzt und eine Untersuchung beim Augenarzt. Alles easy.



Manche Berufsgenossenschaften machen für bei ihnen Versicherte, die Untersuchungen kostenlos. Die sind ja froh, wenn sie die Kundschaft ja mal zur Vorsorgeuntersuchung im Haus haben. Das beste ist aber die können Auge und Rest des Körpers an einem Termin untersuchen, das reduziert die Rennnerei doch erheblich.

Gruß Lars
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Henning
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3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.07.2011 21:17:14    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

0815 hat folgendes geschrieben:
Erklär doch mal den Unterschied, zwischen einem 12 to Wohnmobil und einem 12 to LKW, wenn der Fahrer ein Stauende übersieht!

Gruß Lars



Dürfte im Ergebnis ähnlich sein Unsicher

Aber auch der Unterschied zwischen einem vollbesetzten Reisebus und einem Solo-LKW hat sich mir noch nicht erschlossen,
mal davon abgesehen, daß der eine 100 km/h und der andere nur 80 km/h auf der Autobahn fahren darf Unsicher

Vermutlich ist die Ladung des LKW wertvoller als die des Busses Hau mich, ich bin der Frühling

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Gruß ........................
Henning
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011 21:18:31    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

0815 hat folgendes geschrieben:

Erklär doch mal den Unterschied, zwischen einem 12 to Wohnmobil und einem 12 to LKW, wenn der Fahrer ein Stauende übersieht!

Gruß Lars


Beim LKW ist das Geschirr mit Spanngurten gesichert (sollte es jedenfalls)
und beim Wohnmobil kommt´s von hinten als Schrappnel geflogen,
ansonsten kein Unterschied
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 27.07.2011 23:09:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich geh sogar noch weiter und sage, diese Untersuchungen sollten ab 50 für jeden Verkehrsteilnehmer Pflicht sein. Aber anderes Thema.

Das heisst also, 12 to Wohnmobil doch besser auch als Womo zulassen, wg. Maut und Fahrverboten??

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BeitragVerfasst am: 12.02.2012 11:07:22    Titel:
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PatrolY61 hat folgendes geschrieben:
Klingel hat folgendes geschrieben:


btw
in Haiger ?? am Shellkreuz Haiger - Burbach oder was ??

Ja beim alten Shell Autohof. Stehe meist oben auf dem Platz wo die Scania Werkstatt ist bzw Schenker.


Dann sieht man sich ja evl. mal.Ich habe nächste Woche(13.2.-17.2.2012) Nachtschicht und bin dann zwischen 22,30Uhr und 23,30Uhr beim Schenker.Ich fahr nen wissen TGX der Firma AKT-Transport mit bel Namensschildern "Dominic" und "Susi".

Gruß Dominic

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BeitragVerfasst am: 16.02.2012 21:55:27    Titel: Re: LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:

Nächste Frage: Wohnmobil auf Fullsize LKW Fahrgestell, zGG 12 Tonnen. Was bedeutet das an Einschränkungen bzgl. Sonntagsfahrverbot, und kostet das dann Maut in Deutschland?


Mach doch aus dem LKW nen "Sportgerät" Rallyestreifen, Überrollkäfig und viele bunte Aufkleber das ist noch viel besser als ne womozulassung, nur muss eben die AHK ab.

_________________
Cheers

GSMIX


MOLON LABE
und
lieber GEISTREICH als ARMSELIG

Eines der enttäuschendsten Dinge im Leben ist wohl etwas in einem Menschen gesehen zu haben, das nie existierte!
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