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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 4926 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 20.02.2012 23:09:03 Titel: Anhänger, Gewichte usw |
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Hi alle,
ich bin bestimmt zu doof, aber aus dem Absatz (wiki)
Zitat: | Pkw-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht
Diese Anhänger müssen eine eigene Bremse haben. Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast. |
verstehe ich nichts (okay, liegt wahrscheinlich an Bier aus Slowakei & Portwein aus Portugal).
Ein Samurai wiegt leer ca.850 Kilo, mit Winde/Reifen ca. 1100
Ich habe FS Klasse B
Welches muss ich denn haben, welches Anhänger?
Mein Golf darf, zum Beispiel, 1200kg ziehen - aber wiegt 1120 -> darf nur 1120 ziehen, oder?
Mein T4 wiegt 1810, darf 1910 laut Brief ziehen (oder sogar 2500 bei Steigung bis 8%) - aber wegen 3500kg-Begrenzung darf ich (FS Kl.B) nur 3500-1810=1690? Und wenn es zwei Freunde noch im Bus sitzen (200Kg) - darf ich nur 1490?
[Abgesehen davon, dass der Bus eine Automatikgetriebe hat und Ich bin mir nicht sicher, wer im Endeffekt zieht und wer auf dem Hänger mit defektes Getriebe steht ]
ps. fragt lieber nicht, wozu ich das brauche. "Ich habe da so paar Ideen"(c)Robert  | |
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 Großer Diktator


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Göttingen Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05 2. Deutz D-4006 '71 3. Honda CB250RS '86 4. Yamaha SR500 '80 5. Fahrrad für viel Dreck 6. Fahrrad für weniger Dreck 7. Fahrrad für ohne Dreck 8. Ford Kuga Ecoboost '19 |
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Verfasst am: 20.02.2012 23:32:06 Titel: |
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Guten Abend,
Die 3,5t Grenze gilt für die Summe aus den Gesamtgewichten von und Anhänger - deswegen geht die Rechnung mit deinem T4 nicht auf - zusätzlich muss das Gesamtgewicht des Anhängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges sein, wie du korrekt erfasst hast. Nötigenfalls muss der Anhänger abgelastet werden, das tatsächliche Gewicht ist für den Führerschein irrelevant.
Gruß  | |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 20.02.2012 23:46:42 Titel: |
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Hallo Dimtry,
Das Limit liegt beim T4 wohl hier:
Zitat: | Der Führerschein der Klasse B reicht nur aus, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 3500 kg nicht überschreitet |
3500KG minus zulässige Gesamtmasse T4 = maximal zulässige (nicht tatsächliche) Gesamtmasse des Hängers. Da darfst du nur sonen ganz winzigen Baumarkthänger mit fahren der gerade mal eine Auflaufbremse braucht.
Bei z.B. zulässiger Gesamtmasse vom T4 von 2600kG kommst du auf 3500kG - 2600kG = 900kG zulässige Gesamtmasse des Hängers. Das ist ein 300kG - Hängerchen mit 600kG Zuladung und zGG von 900kG. Aber Achtung: Schon ein leerer Pkw - Transportanhänger mit 600kG aber 1500kG zGG ist hier nicht mehr erlaubt.
Im grossen und ganzen wären da mit einem leichteren Fahrzeug ober abgelasteten T4 grössere Anhänger erlaubt. | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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Verfasst am: 20.02.2012 23:59:28 Titel: |
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Du darfst mit deinem B Autos bis 3,5 t fahren, auch mit Anhänger bis 750 kg, auch wenn das Gesamtzuggewicht dann bei 4250 kg wäre, immer voraus gesetzt das Auto darf das
wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist, dann darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger nicht höher als das Leergewicht deines Zugfahrzeugs sein, bzw maximal eben so hoch wie das es erlaubt, aber beide Gesamtgewichte zusammen dürfen nicht über 3500 kg liegen
beispiel Golf leer 1120kg, zgg 1500kg (geschätzt) plus Anhänger zgg 1100 kg=2600kg wäre erlaubt
Bus leer 1810kg, zgg 2700kg (geschätzt), dann dürfte der Hänger nur 800 kg zGG haben, weil 2700 zgg Auto plus 800 kg Anhänger =3500 kg, mehr darfst Du nicht mit B
in dem Fall hat das kleinere Auto für Dich mehr nutzbare Anhängelast als der Bus, schwachsinnig, aber ist leider so, da hilft nur BE oder jemand mit dem alten 3er, der kann die Anhängelast beim Bus ausnutzen
für Klasse B ist die beste mögliche Kombination ein Auto das leer 1600 kg wiegt, und 1900kg Gesamtgewicht hat, in verbindung mit einem 1600 kg Anhänger, mehr geht nicht, nur so eine Kombination gibts nicht, bzw ist mir nicht bekannt, könnte man nur durch ablasten eines passenden Autos erreichen | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 4926 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 21.02.2012 00:00:27 Titel: |
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Danke zusammen!
Es bleibt mir nichts übrig, als ......... Fahrschule!  |
Zuletzt bearbeitet von am 21.02.2012 00:02, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 21.02.2012 00:02:15 Titel: |
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am besten ist, du investierst die 600 € und machst den E dazu, dann zählen nur die Gewichte die im Schein stehen als höchstlimit bis 3,5 t zugfahrzeug | |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 21.02.2012 00:17:17 Titel: |
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Hört sich nicht auch nicht soo aufwendig an:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
45 Minuten praktische Fahrprüfung
keine Theorieausbildung / Prüfung notwendig | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Nimmt uns noch ernst


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Chemnitz Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Isuzu Trooper V6 2. Opel Astra V6 |
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Verfasst am: 21.02.2012 01:55:59 Titel: |
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Ist auch nicht wirklich aufwendig,
die Fahrstunden kann man eig. an einem Tag erledigen...
Aber was soll mit dem Satz aus dem zitierten Text gesagt werden:
Zitat: |
Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast.
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Was für ein Führerschein soll man denn haben, um die max. Anhängelast auszunutzen?... (der satz scheint sich ja auf BE zu beziehen..)
Mfg Andreas | |
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Verfasst am: 21.02.2012 12:13:49 Titel: |
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ja der Satz bezieht sich auf den davor mit BE
wobei der Satz auch falsch ist, das stimmt so nur für normale PKW,
bei richtigen Geländewagen darf das zGG des Anhängers auch bis zum 1,5 fachen des zGG vom betragen | |
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 Verdienter Held der Arbeit


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Bruckmühl Status: Offline
| Fahrzeuge 1. rasender Campingstuhl mit Flügeln 2. Ovlov 3. Dnepr MT11 4. Honda Transalp 5. ½ Y60 6. ¼ DiscoIV8 |
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Verfasst am: 21.02.2012 12:36:04 Titel: |
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Der BE ist eigentlich nicht so dramatisch teuer, und dann hat den man auch, verrottet nicht, braucht keinen TÜV und keine Wartung.
Sonst musst du dich immer auf irgendwelche teureren Leichtbauhänger beschränken, beispielsweise mal schnell einen Trailer von der nächsten Hängervermietung ausleihen um nen Schlachter zu holen ist nicht. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Stuttgart Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki Samurai 2. Simson Schwalbe 3. 1/4 Opel Corsa ACC 4. VW Golf 4 |
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Verfasst am: 21.02.2012 13:04:18 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
bei richtigen Geländewagen darf das zGG des Anhängers auch bis zum 1,5 fachen des zGG vom betragen |
was ist ein richtiger Geländewagen?  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Meschede (Sauerland) Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Magirus Deutz 170D11  2. Nissan Terrano II  3. Honda XL 500R  |
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Verfasst am: 21.02.2012 13:23:25 Titel: |
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Fabi hat folgendes geschrieben: | DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
bei richtigen Geländewagen darf das zGG des Anhängers auch bis zum 1,5 fachen des zGG vom betragen |
was ist ein richtiger Geländewagen?  |
Zitat: | Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:
4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen. |
| _________________ Gruß Marcel
ɹǝʌo ǝɯ uɹnʇ sıɥʇ pɐǝɹ uɐɔ noʎ ɟı
Nissan Terrano II mit 31er MT-Bereifung, 5 cm Spacer an der Hinterachse, 4cm Bodylift, Seilwinde, Schnorchel, Rammbügel,CB-Funk, etc...
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