Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Rahmen bei Besichtigung beschädigen


 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4920 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 28.02.2012 13:04:37    Titel: Rahmen bei Besichtigung beschädigen
 Antworten mit Zitat  

Habe da mal so ne Frage.
Wenn ich ja ein Fahrzeug anschaue gehe, will ich möglichst alle Schwachpunkte finden.
Ich gehe nun den Rahmen durch und schauen nach Durchrostungen - wir wissen ja alle, das das am besten mit einem Hammer oder zumindest einem Schraubendreher funktioniert.

Wenn ich nun ein Loch gefunden habe, wo vorher nicht sichtbar war und ich mit dem Schraubendreher durch den Rahmen / Karosserie gestossen bin, kann da der Verkäufer mich haftbar machen für den entstandenen "Schaden"?
Schliesslich mindert ein "sichtbares" Loch den Kaufpreis gleich um ein paar Scheine.

Gruss Stephu
Nach oben
Bart
Kein Titel, keine Kekse
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Rotachin eastern Bavaria
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 28.02.2012 14:34:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Andsers wärs ein verstäckter mängel un du müstest als händler in D dann auch eratzansprüche oder so fürchten Ja

Und es is jkalr wennd er Rahmen an einer Stelle schon mal durch war das er dann nochw eiter schadhafte Stellen hat die wohl verborgen sind Vertrau mir

Somit würd cih des dem Käufer auch gleich sagen spart später Ärger Winke Winke

_________________
Gruß, der Bärtige
____________
Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
____________
Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Susi Quattro
Frauenversteher 1. Güte
Offroader


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Spreewald
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Pajero L040
2. Samurai
3. Laguna 2
BeitragVerfasst am: 28.02.2012 14:39:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
1. Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

Schaden ist aufgrund der Tatbestände der §§ 823 ff. stets nur dann von einem anderen zu ersetzen, wenn er von diesem verursacht wurde. Die Haftung aus den §§ 823 ff. ist jedoch - abgesehen von der Tierhalterhaftung für Luxustiere (§ 833) - keine reine Verursacherhaftung (wie die Gefährdungshaftung), denn sie setzt zusätzlich Rechtswidrigkeit und Verschulden voraus. Rechtswidrigkeit und Verschulden setzen jedoch zunächst voraus, dass die Handlung des Täters die Schutzgesetzverletzung oder Rechtsgutsverletzung oder den Verstoß gegen die guten Sitten verursacht hat. Die Frage der Kausalität tritt in den Haftungstatbeständen der §§ 823 ff. jedoch in zwei verschiedenen Formen in Erscheinung: als haftungsbegründende und als haftungsausfüllende Kausalität.

Haftungsbegründende Kausalität muss bestehen zwischen der gewillkürten menschlichen Handlung (oder Unterlassung), welche als Ursache des entstandenen Schadens in Betracht gezogen wird und den tatsächlichen Voraussetzungen, welche den gesetzlichen Tatbestand erfüllen, der die Schadenersatzpflicht begründen soll, also zwischen der menschlichen Handlung und der Schutzgesetzverletzung (§ 823 II) oder der Rechtsgutsverletzung (§ 823 I) oder der Verletzung der guten Sitten (§ 826). Wenn A den Stein nicht geworfen hat, der X am Kopf getroffen hat; wenn B die falsche Aussage (§ 153 StGB) nicht gemacht hat, wegen der Y seinen Prozess verloren hat, sondern ein anderer unter dem Namen des X vor Gericht ausgesagt hat; wenn C das falsche Zeugnis nicht ausgestellt hat, sondern ein anderer es gefälscht hat: So sind A, B und C mangels haftungsbegründender Kausalität für die daraus entstandenen Schäden auch nicht verantwortlich.

Von dieser haftungsbegründenden Kausalität zu unterscheiden ist die haftungsausfüllende Kausalität , welche den haftungsbegründenden Tatbestand, also die rechtswidrige und schuldhafte Verletzung eines Schutzgesetzes oder eines absoluten Rechtsguts oder der guten Sitten zur Ursache und einen Vermögensschaden zur Folge hat; denn zu ersetzen ist stets der Schaden , der adäquat kausal aus einer unrechten Tat entsteht; in den vorgenannten Beispielen also der Schaden, der aus der Kopfverletzung des A, aus der Falschaussage des B und dem falschen Zeugnis des C entsteht.


Quelle: http://www.jusmeum.de/document/139c00a731f24f7e2e0272295fba213e
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gorli
ich Idiot...
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Rennesøy, Norwegen
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 28.02.2012 16:54:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Drueck dem Verkaefer den Hammer/Schraubendrehe rin die Hand und sag: Drueck ma da...
wenner nix zu befuerchten hat wird ers tun, er ist ja serioes...

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik
Seite 1 von 1 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.216  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen