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Muss ein Auspuffrohr bis hintenhin gehen?

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1985stino
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BeitragVerfasst am: 12.03.2012 11:10:48    Titel:
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Aber nicht erlaubt! Wenn du versuchst einen Ami in D zu zulassen dann ist das einer der Stolpersteine.Ich sollte meinen auch umbauen habs aber nicht gemacht. Im Prinzip darf der Auspuff klar beifahrerseitig enden aber der Abgasstrahl darf nich nach rechts gehen. Das heisst, bei Sidepipes nach untengedreht kein Prob. was Mercedes alles darf ist völlig egal, Sprinter mit doka und kurzer Ladefläche werden auch als LKW besteurt, mein F350 mit Doka und langer Ladefläche nicht.
Und da kann man sich streiten, so viel man will, trägts einer ein isses schön, wenn nicht, dann zum nächsten.
Der Auspuff darf im übrigen untern Auto enden ist bei jedem Ivecobus usw so.
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femo
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BeitragVerfasst am: 12.03.2012 14:10:01    Titel:
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oder auch noch zum thema offroader,
mercedes G55 4 rohre 2 links 2 rechts , nicht einmal nach
unten gebogen. mein g500 1/99 links vorm hinterrad leicht nach unten.

brabus hat auch zugelassene G-troeten, die einfach so links und rechts pusten ;-)

also irgendwie muss es gehen ...

_________________
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Greez Femo

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Gorli
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BeitragVerfasst am: 12.03.2012 16:21:16    Titel:
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* mein F350 mit Doka und langer Ladefläche nicht. *

ist zwar Offtopic aber

mein kurzer GD300 war LKW besteuert auch nach der Abweisung des Vereins vor Gericht. Meine Bearbeiterin hat sich ueberzeugen lassen.
Der deutsche Dodge Ram Doka meines ehemaligen deutschen Mitbewohners hier in Norwegen hats auch nach LKW besteuert.
Ich wuerde da einfach mal weiter nerven... Spaetestens wenn die Ladeflaeche laenger als der Passagierraum ist hat man eigentlich fast gewonnen. Ist Passagierraum laenger als Ladeflaeche siehts dagegen schlecht aus.

_________________
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1985stino
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BeitragVerfasst am: 12.03.2012 18:16:05    Titel:
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femo hat folgendes geschrieben:


also irgendwie muss es gehen ...


Sicher geht das irgendwie, wenn man Mercedes oder Brabus oder wie auch immer namhaft heisst. Ich kann nur wiedergeben, was mir mehrere Dekraleute gesagt haben und das unabhängig voneinander.

[OT] Meine Lädefläche ist sowohl länger als auch der Flächeninhalt - selbst mit herrausgerechneten Radkästen- ist auch größer als die Kabine. Ich hab Einspuch eingelegt, war mit der Karre zum vorführen, nix. Es stand sogar in dem Zettel, daß selbst das Rauswerfen von sitzen und Verblechen von Scheiben hinten nicht zu einer LKW besteuerung führt weil das optische Erscheinungsbild zu sehr einem PKW ähnelt. Is klar, die Karre is 6,6m lang ,2,5m breit und 2,5m hoch.
naja sind ja nur 1000€ Unterschied.
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Bogi
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1. LR Defender TD5 verändert
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BeitragVerfasst am: 16.03.2012 10:54:03    Titel:
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§ 47c StVZO Ableitung von Abgasen
Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45º zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, daß das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.

Bei meinem Terri wollte ich den Puff vor der HA unterm Auto enden lassen, was der TÜV-Nord mit obigem § ablehnte.
Es besteht hier immer die latente Gefahr des Eindringens von Abgasen, so die Begründung des Mannes im Kittel.
Auf meine Frage, was denn beim Auto "hinten" sei, gab er die schwammige Antwort: "In der Regel hinter der
letzten Seitentür."
Demnach kann man also das Puffende zur Seite nach links raus gucken lassen.
Probiert habe ich es dann allerdings nicht.

Gruß Thorsten
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Blackzxr
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BeitragVerfasst am: 19.03.2012 08:49:20    Titel:
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ich muß meinen verlängern,so das er entweder bis zum ende des Wagens geht oder seitlich...da es sich um eine veränderung der Auspuffanlage geht und nicht wie bei manchen beschrieben vom Hersteller aus schon so verbaut und serienmäßig ist...

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ja ok,ist kein echter Jeep....aber aus den Pressplatten eines Jeeps gemacht... und er war geil....
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Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4922 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 19.03.2012 12:11:57    Titel:
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Blackzxr hat folgendes geschrieben:
ich muß meinen verlängern,so das er entweder bis zum ende des Wagens geht oder seitlich...da es sich um eine veränderung der Auspuffanlage geht und nicht wie bei manchen beschrieben vom Hersteller aus schon so verbaut und serienmäßig ist...


Auspuffende unterm Fahrzeug vor der Hinterachse geht aber doch in der Praxis bei vielen HU-Prüfern durch.
Willst net einfach zu nem anderen Prüfer fahren anstatt diese Sache umzubauen?
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Blackzxr
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BeitragVerfasst am: 20.03.2012 00:10:48    Titel:
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zu nem anderen, lieber nicht Unsicher
habs ja fast geschafft, Heut habe ich bei Power-Parts aus Odelzhausen mir ein Flexiebles Rohr (1 meter) bestellt und 2 Aufnahmen, die tüddelich drann und fahr noch mal hin, dann fehlt nur noch die Abgasuntersuchung.
Mir gehts um den Topf da er nicht orginal und von nem US-Car ist..klingt besser und dem TüV gefällt der Sound..
mein provisorium sah so aus Supi Supi



vieleicht hab ichs bis Langenaltheim...

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...und hat diesen Thread vor 4922 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.03.2012 10:22:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sieht so aus, als ob das eher an der Befestigung gescheitert is... Supi

Aber bei uns gehen auch Getriebeölkühler am Kabelbinder, is ja "original" so, d. h. schon seit Urzeiten an dem konkreten Fahrzeug...
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Blackzxr
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BeitragVerfasst am: 20.03.2012 21:18:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Auch, an der Halterung :-)
Und an dem Alu Schlauch weil er verbrennt , was ich aber dementieren muss, hab richtig Gas gegeben ist er davon geflogen. :-)), hoffe bis zur Steinbeißer hab ich den Edelstahl dran ...

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