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Größere Bereifung als im Gutachten steht auf meinen Y61
.........geht das............?

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Gorli
ich Idiot...
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 05.01.2012 20:38:54    Titel:
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*aber vor dem Felgenkauf wärs günstiger gewesen Felgen mit entsprechendem Gutachten bzw. Bescheinigung zu kaufen..........*

sorry, aber das ist falsch...

Das Gutachten fuer die Felge dient vorrangig dazu diese fuer das Fahrzeug! einzutragen. Also mal die Felgendaten preisgeben.
Jeder Reifenhersteller gibt seine Reifen fuer bestimmte Felgengroessen frei. Diese sagen mehr aus, als die Reifengroessen die zu den Felgen "gehoeren" Wenn der Felgenhersteller diese genannten Reifengrossen auf seinen Felgen getestet hat, macht es die Arbeit leichter, da man sich das Reifengutachten sparen ann ist ja im Felgengutachten enthalten. Will man andere Reifen dazu, braucht man noch das Reifengutachten.

ich wiederhole es gerne:


Felgengutachten fuer die Eintragung der Felge auf dem Fahrzeug, vorhanden, gut.
Reifengutachten der Reifenwunschgroesse auf der Felgegroesse besorgen! gibts eigentlich beim Haendler zum Reifen dazu...
Freigabe der Reifengroesse auf dem Fahrzeug besorgen! Fahrzeughersteller, Fahrwerkshersteller, 4x4 Profishops usw usf... findet sich ja auch im Forum genug.


Viel Erfolg bei der Abnahme.

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patrolrider
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1. Patrol
BeitragVerfasst am: 07.01.2012 18:54:20    Titel:
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@ Gorli

Der Reifenhersteller gibt dir eine Bescheinigung für seine Reifen, da er diese ja verkaufen möchte....
Er bescheinigt damit die Unbedenklichkeit für seine Reifen der Größe xy auf Felge der Größe yz...
Dies tut er aber nur aufgrund von zulässiger Felgenmaulweite und Achslast bzw. Radlast...
nicht aufgrund einer möglichen Felgenfestigkeit...dies steht auch so in der Bescheinigung des Reifenfuzzis drin Vertrau mir
Der Felgenhersteller läßt seine Felgen prüfen auf Radlast, mit dazugehörendem maximalen Abrollumfang.
Gibt der Felgenhersteller nicht "mehr" frei als z.B. 925 kg bei Abrollumfang 2360 mm, kann der Reifenfuzzi
noch so viele Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, ohne daß der Tüv das freigibt.
Der Tüv-Prüfer muß schließlich seinen Kopf dafür hinhalten, daß die Felge das aushält, nicht der Reifen...
Jetzt gibt es 3 Sorten von Tüv-Menschen:
Die erste Sorte hält sich strikt an den maximal zulässigen Abrollumfang > Wut = Feierabend

Die zweite Sorte glaubt alles, was der Reifenfuzzi schreibt, wird schon nix schiefgehen > Unsicher = Glück gehabt
(aber war die geprüfte maximale Radlast vielleicht schon fast die Bruchlast? Wieviel Reserve hat die Felge? Hab ich ein gutes Gefühl dabei? Obskur )

Die dritte Sorte kennt sich aus, weiß welche Felgenhersteller Qualität liefern (z.B. Original-Nissan-Felgen), fängt an zu rechnen:
Festigkeit, Radlast, Einpresstiefe, Dynamischer Halbmesser, max. Biegemoment, Erdbeschleunigung, etc.
und kommt zu dem Schluß, daß die Felge mehr kann und gibt auch größere Räder frei > Supi = Bingo!


Also geprüfte Radlast der Felge ist wichtiger als Reifenfreigabe vom Reifenhersteller!

GRuß Patrolrider
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Aetschi
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...und hat diesen Thread vor 5204 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 11:29:26    Titel:
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So, war jetzt endlich mal beim TÜV mit den Gutachten von den Felgen und den anderen Reifen. Er sagt, generell ist die Eintragung kein Problem 285/75 R16 auf 8 x 16 , jedoch müsste eine Tachomessung (80 €) vorgenommen werden und wenn er da durchfällt, müsste der Tacho angeglichen werden und danach nochmal einmessen (80 €). Ja sagemol, sind die noch ganz dicht???????

Ist das denn unbedingt notwendig????

Habt Ihr die gleichen Probleme gehabt???

Erfahrungsberichte wären hier sehr cool!!!! ;-)

Vielen Dank im Voraus.

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nottl2000
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1. Pajero L049 2,5TDI
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 11:54:11    Titel:
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Einfach den Tacho zuerst selber messen (GPS) und bei Bedarf anpassen.
Dann musst du zumindest nur 1x 80€ löhnen.
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Aetschi
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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 11:59:41    Titel:
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Wie kann ich den denn anpassen, geht das auch ohne Werkstattbesuch??? Abweichung vom Rollumfang der Reifen sind 7 %.

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Dirk Baumann
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BeitragVerfasst am: 26.03.2012 12:17:22    Titel:
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Keine Angst, das passt schon!

Beim vorigen hatte ich 305/70R16 und beim jetzigen Dicken 35x12,5R17 drauf. Passt immer.

Von Marks4wd (Australien) gibt es glaube ich ne BOx zum Einstellen (aber ohne Tüv).

GR_uß

Dirk
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Aetschi
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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 12:26:50    Titel:
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hmmmmmmmm.... oder ich fahre ohne Eintragung, bis es n Ticket gibt!? ;-)

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 13:07:34    Titel:
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Wegen 80€?????
Nicht dein Ernst!

Bei mir ist alles gemacht und hab bis heute nur Absagen wegen den 35igern bekommen!

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Aetschi
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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 13:29:56    Titel:
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war auch eher als Joke gedacht.....

Finde es nur absoluten Quatsch, dass die 2 x die 80 € berechnen, falls es beim ersten mal nicht klappt. Das Einmessen funktioniert bei denen auch nur mit GPS im Fahrtest! Wiedermal Abzocke!!!

Vielleicht habe ich ja Glück und die Abweichung bei den 285er ist nicht so groß!!! Wenn doch, was dann????

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 15:39:14    Titel:
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Anpassen.
Was sonst.
Entweder mit Elektronik oder einem anderen Tachogeber.

Hab bei meinem Boschdienst 85€ für die Messung und Leistungsprüfung auf der Rolle bezahlt.

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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 15:44:12    Titel:
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na das hört sich ja noch gut verträglich an!!! ;-)

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1. VW T4
BeitragVerfasst am: 26.03.2012 19:32:13    Titel:
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bist du ADAC mitglied dann kannst du es bei den stationen um sonst machen, oder sonst beim Bosch dienst, da kostet es ca.36€

bei 285/75 eilt das tacho immer noch 2 km/h nach

_________________
http://de.youtube.com/watch?v=MnLkurTLnyc
http://www.youtube.com/watch?v=Klg31R919Qo
http://www.youtube.com/watch?v=q5J4x2zwXgI&feature=player_embedded
http://www.facebook.com/video/video.php?v=248220311908661

gruß
Stefan
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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 27.03.2012 09:05:48    Titel:
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bin leider kein ADAC Mitglied, werde es aber mal so versuchen. ;-) Bisher habt Ihr mir ja Mut gemacht, dass es so passen könnte!

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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 27.03.2012 10:04:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mut?
Wer macht den so was?

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Aetschi
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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 08.05.2012 10:53:33    Titel:
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So, erledigt, alles eingetragen! Tachoabweichung war nur 2 km/h bei 120 km/h!!!!!! Die TüVler haben sogar vergessen für die Einmessung etwas zu berechnen!!! Sehr nett!!!

Dann gehts jetzt mal weiter mit den Umbauten!

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