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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
...und hat diesen Thread vor 7043 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 09.04.2006 00:27:16 Titel: Auto von A nach B und von B nach A |
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Tag zusammen,
ich hätte da gerne mal ein Problem.
Ich möchte ein Fahrzeug, welches nicht zugelassen ist, bei eine Händler abholen.
Gleichzeitig möchte ich mein derzeitiges Auto dort lassen, da Inzahlungnahme.
Transport mit Anhänger ist nicht gewünscht.
Frage 1.
Darf ich mit meiner derzeitigen Karre nach der Abmeldung (am gleichen Tag )
mit den entstempelten Schildern zum Händler fahren ? ( ca 350KM )
Frage 2.
Da ich sowieso Kurzzeitkennzeichen für das abzuholende Fahrzeug brauche, könnte ich diese auf dem Weg zum Händler an den abgemeldeten Wagen schrauben.
Ist das zulässig, oder dürfen Kurzzeitkennzeichen immer nur mit einem Fahrzeug genutzt werden ?? | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 fleißiger Bilderknipser


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Klostermansfeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Explorer 4x |
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Verfasst am: 09.04.2006 00:56:49 Titel: |
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Frage 1: Grundsätzlich JA.
Normalerweise ist eine Fahrt von der Zulassungsstelle direkt nach Hause mit entwerteten Kennzeichen möglich.
Zur Sicherheit würde ich einen Kaufvertrag mitführen, woraus ersichtlich ist, dass dieses Fahrzeug von dem Händler angekauft worden ist, wo du gerade hinfährst.
Nur damit ein direkter Bezug zu dieser letzten Fahrt vorhanden ist.
Um dabei ganz sicher zu gehen, vorher mal deine Versicherung fragen.
Frage 2: Wenn du Kurzzeitkennzeichen hast, kannst du damit soviele Fahrzeuge fahren wie du in fünf Tagen schaffst, bzw. soviele wie du auf diesen roten Wisch geschrieben bekommst.
Zwei Fahrzeuge sind normalerweise kein Problem die da einzuschreiben. Kleiner schreiben und in zwei Zeilen. Das vorherige Fahrzeug durchstreichen.
Versichert ist das Fahrzeug was drin steht.
Eventuell bekommst du von der Zulassungsstelle auf Nachfrage sogar zwei rote Fahrzeugscheine. | _________________ viele Grüsse Falk |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
...und hat diesen Thread vor 7043 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 09.04.2006 01:08:59 Titel: |
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Danke Falk für die schnelle und umfassende Antwort,
ich werde wohl Variante 2 wählen.
Dann steht ja einer Umstrukturierung des Fuhrparks nichts mehr im Weg.  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
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 Serie(n)täter


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hambühren Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR88 SIIA |
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Verfasst am: 09.04.2006 01:15:43 Titel: |
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Zu 1.: Wenn es innerhalb des Zulassungsbezirks liegt und die entstempelten Kennzeichen dran sind und Du nach Hause fährst: ja, sonst nein
zu 2.: klares ja, nur an einem Fz; kostet ansonsten 50 EUR plus 3 Punkte.
Was Falk schreibt, ist Quatsch. | _________________ Beste Grüße,
Peter
___________________
http://dieexpedition.de |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
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| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 09.04.2006 01:33:04 Titel: |
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BookWood hat folgendes geschrieben: | Zu 1.: Wenn es innerhalb des Zulassungsbezirks liegt und die entstempelten Kennzeichen dran sind und Du nach Hause fährst: ja, sonst nein
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Das iss aber blöd, ich zahl doch für den kompl. Tag Steuer und Versicherung
und ich will nicht nach Hause, sondern zum Händler
BookWood hat folgendes geschrieben: | zu 2.: klares ja, nur an einem Fz; kostet ansonsten 50 EUR plus 3 Punkte. |
Und nu ??
Brauch ich jetzt 2 Sätze Kurzzeitkennzeichen
Da kommt ja Anhänger leihen fast billiger.  | _________________ Gruß ........................
Henning
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 Serie(n)täter


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hambühren Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR88 SIIA |
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Verfasst am: 09.04.2006 01:36:25 Titel: |
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Tip: melde den Wagen nicht ab, fahre damit zum Händler und lasse ihn um- / abmelden. Hole Dir vorher Kurzzeitkennzeichen für den 'neuen' Wagen. Kostet Dich einmalig 10 EUR und ein paar zerquetschte und Du mußt Dir keine rechtlichen Sorgen machen. | _________________ Beste Grüße,
Peter
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 Serie(n)täter


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hambühren Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR88 SIIA |
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Verfasst am: 09.04.2006 01:38:06 Titel: |
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Oder noch besser, laß' den Händler für den 'neuen' Kurzzeitkennzeichen besorgen. Viele machen das auf eigene Rechnung. Dann kostet es Dich gar nichts. | _________________ Beste Grüße,
Peter
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
...und hat diesen Thread vor 7043 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 09.04.2006 01:48:45 Titel: |
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BookWood hat folgendes geschrieben: | Oder noch besser, laß' den Händler für den 'neuen' Kurzzeitkennzeichen besorgen. Viele machen das auf eigene Rechnung. Dann kostet es Dich gar nichts. |
Gute Idee
Muß mir sowieso noch den Abholtermin bestätigen lassen,
bei der Gelegenheit werde ich ihn mal drauf anquatschen.
Das isser übrigens.
 | _________________ Gruß ........................
Henning
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 Serie(n)täter


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hambühren Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR88 SIIA |
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Verfasst am: 09.04.2006 01:51:30 Titel: |
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 fleißiger Bilderknipser


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Klostermansfeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Explorer 4x |
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Verfasst am: 09.04.2006 10:18:49 Titel: |
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Das der Händler die Kurzzeitkennzeichen besorgt ist natürlich die eleganteste Lösung.
Das was ich geschrieben habe ist aber gängige Praxis.
Es geht ja rein um versicherungstechnische Fragen.
Das fahren mit entwerteten Kennzeichen nur innerhalb des Zulassungsbezirks kann schon sein. Hatte ich nicht beachtet. Eventuell muss (kann/darf ?) aber der Versicherer diese - darüber hinaus führende - letzte Fahrt abnicken.
Das Kurzzeitkennzeichen nur für ein Fahrzeug gelten sollen ist mir neu.
Normal ist es so, das ich manchmal innerhalb der 5 Tage mehrere Fahrzeuge nacheinander zum Zweck des Kaufes z.B. Probe fahre.
Aus versicherungstechischer Sicht muss das jeweilige Fahrzeug natürlich in dem roten Papier stehen. Und wenn da noch 2 andere durchgestrichen drin stehen ist das vollkommen egal.
Ich bin der Meinung, das Fahrzeug mit dem ich dann gerade unterwegs bin, ist auf alle Fälle Haftpflichtversichert und darf auf öffentlicher Strasse bewegt werden. | _________________ viele Grüsse Falk |
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 Serie(n)täter


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hambühren Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR88 SIIA |
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Verfasst am: 09.04.2006 10:29:20 Titel: |
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Hallo Falk,
Du bist da leider im Irrtum, glaube mir. Auf der Rückseite des roten Fahrzeugscheins steht eindeutig, sogar im Fettdruck:
"Kurzzeitkennzeichen dienen nur der einmaligen Verwendung und für ein Fahrzeug."
Laß' Dich also besser nicht dabei erwischen. | _________________ Beste Grüße,
Peter
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 fleißiger Bilderknipser


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Klostermansfeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Explorer 4x |
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Verfasst am: 09.04.2006 12:27:05 Titel: |
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O.k.
Wenn das tatsächlich so dort steht, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Muss ich doch tatsächlich mal guggen ....... beim nächsten Mal. | _________________ viele Grüsse Falk |
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 Serie(n)täter


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hambühren Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR88 SIIA |
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Verfasst am: 09.04.2006 12:41:42 Titel: |
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Ich weiß es auch nur so genau, weil ich meine alten roten noch hier rumfliegen habe.  | _________________ Beste Grüße,
Peter
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: bergisch gladbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. suzuki samurai 2. defender 90 |
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Verfasst am: 09.04.2006 13:19:32 Titel: |
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hab da noch ne idee :
1. fahr mit einem zugelassenen fahrzeug zum händler.
2. lass dir für den neuen seine rote nummer geben.
3. fahr mit deinem neuen und roter nummer nach hause.
4. mach die rote nummer auf deinen alten.
5. fahr mit dem alten und der roten nummer zum händler.
6. fahr mit dem anderen wagen von 1. nach hause.
mfg
dirk | _________________ der defenderblog: http://bigbili.blogspot.com/ |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.04.2006 13:33:39 Titel: Re: Auto von A nach B und von B nach A |
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Henning hat folgendes geschrieben: |
bili hat folgendes geschrieben: | hab da noch ne idee :
1. fahr mit einem zugelassenen fahrzeug zum händler.
2. lass dir für den neuen seine rote nummer geben.
3. fahr mit deinem neuen und roter nummer nach hause.
4. mach die rote nummer auf deinen alten.
5. fahr mit dem alten und der roten nummer zum händler.
6. fahr mit dem anderen wagen von 1. nach hause.
mfg
dirk |
Darf ich mit meiner derzeitigen Karre nach der Abmeldung (am gleichen Tag )
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