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Brauch mal bitte Euren Rat
kleiner Unfall...

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 17:38:37    Titel:
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Wenn sie auf ihre "eigene" Parklücke gefahren ist und Trooper mit dem Heck aus "seiner" Parklücke rausgekommen ist beim rückwärts reinfahren, dann schon... ich rede jetzt nicht vom versicherunsrechtlichen sondern rein vom verkehrsrechtlichen Standpunkt aus. Und dass aufgrund seiner Beschreibung her ohne vor Ort gewesen zu sein.

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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 17:42:59    Titel:
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woher hätte sie denn wissen wollen in welche parklücke er einparken möchte wenn sie hinter ihm fährt? damit war für sie die verkehrsituation vor ihr nicht ganz klar und sie hätte warten müssen, bis sie es hundert prozent einschätzen kann.

eben, deshalb finde ich die "verurteilungen" recht schnell. aber mit der Vorfahrt im allgemeinen auf Parkplätzen sind wir uns einig? Unsicher
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 19:26:14    Titel:
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Was meinst Du mit "einig"? Wenn die StVO auf dem Parkplatz gilt, gilt auch rechts vor links, ruhender (in Parklücke) und fließender (auf den Wegen zwischen den Parklücken/-buchten fahrender) Verkehr etc.
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 19:38:02    Titel:
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Eben nicht, weil der Parkplatz in seiner Gesamtheit als Parkraum gilt. die Verbindungswege sind ja keine Straßen. es gilt kein rechts vor links!
Es gilt nur Paragraf 1!
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 19:42:00    Titel:
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Neien! Nicht mehr, sobald das Schild "Hier gilt die StVO!" da steht.

Sicherlich gilt der § 1 StVO noch genauso, aber für jeden Fall, für den es einen eigenen Tatbestand/Bußgeldkennzahl/Paragraphen gibt, ist dieser dem allgemeinen "Schwammparagraphen" 1 vorzuziehen. Is leider so.

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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 19:51:16    Titel:
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Ich weiß, ich wirke gerade Beratungsreristent Smile Smile . Ist aber wirklich So, wenn auch oft nicht beachtet.
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 20:02:13    Titel:
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@donald. Seit ihr denn privatem gelände zuständig? Vorfahrt ist in Paragraf8 nur für Kreuzungen und Einmündung geregelt.
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 03.05.2012 22:34:17    Titel:
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Ein öffentlicher Parkplatz ohne Schranke etc. ist sogenannter "tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund" und ja, da sind wir zuständig.

Und von Vorfahrt redet hier doch keiner, es geht ums Rückwärtsfahren...

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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 04.05.2012 00:42:50    Titel: Re: Brauch mal bitte Euren Rat
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Trooper hat folgendes geschrieben:
Als die Polizei dann da war sagten die das die nich zuständig sind und wir das alleine regeln könnten.



Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Ein öffentlicher Parkplatz ohne Schranke etc. ist sogenannter "tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund" und ja, da sind wir zuständig.


also was jetzt?

ich kenn es nur so wie Trooper sagt, außer bei Personenschaden, ansonsten kommen die nichtmal, wenn am Telefon schon sagts das des aufm Parkplatz ist und nur Blechschaden
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 04.05.2012 06:52:11    Titel:
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@DerGlonntaler
das Zitat wollte ich jetzt auch gerade bringen Smile

@ Donald, du meinst doch jetzt aber vorallem, wenn Du als Unfallteilnehmer zu 1. auf dem Formular einträgst? die Frage wer schuld ist darf doch der Polizist eigentlich nicht klären, weil er die Situation neutral aufnehmen soll?!
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 17:20:36    Titel:
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@Glonntaler: Nein, es ist tatsächlich so, dass die Polizei da zuständig ist wo "tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund" herrscht. Und wenn nicht, wann wärs auch egal, ob nur Sach- oder auch Personenschaden, wenn sie nicht zuständig wären, dann wären sie auch bei nem Personenschaden nicht zuständig bei nem "Verkehrsunfall" auf absolutem Privatgrund. Warum die Kollegen dass so gesagt haben, kann ich nicht beantworten nur vermuten...

@jeepgärtner: Ja, die Formulierung war wohl unglückich gewählt. Bei uns wird nicht die Schuldfrage geklärt, sondern die Unfallursächlichkeit festgelegt. Aber wenn ich dann hier diese Unterscheidung auch noch aufdefiniere und ausdiskutiere sind wir in vier Wochen noch nicht fertig. Naja Also im Grunde genommen kannst praktisch verallgemeinern... wer die Ursache setzt ist in der Regel auch schuld. Is mit Sicherheit ne Einzelfallentscheidung und im o.g. Fall ohne vor Ort gewesen zu sein so jetzt auch nicht entgültig klärbar.

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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 4854 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 17:59:19    Titel:
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@ Jeepgärtner

ist ja rührend wie du dich hier für mich einsetzt - gib mal deine Händynummer dann darfst du mit meiner versicherung verhandeln Ätsch


naja mal schauen - ich hab jetzt angegeben das sie schuld ist und jetzt solln die versciherungsheinis klären wie es nun war... ich nehms wie es kommt Heiligenschein
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Oliver
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Barde Grannus
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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 20:34:27    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:
.. ich hab jetzt angegeben das sie schuld ist und jetzt solln die versciherungsheinis klären wie es nun war...


Wenn du Glück hast lesen die "Heinis" den thread mit. Das spart ihnen eine Menge Arbeit. Supi

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HPF
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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 20:44:30    Titel:
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Als ob hier so ein Versicherungsfuzzi mitlesen würde...

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Oliver
Fromage-Offroad-Clique
Barde Grannus
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Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 05.05.2012 20:51:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du glaubst gar nicht wer alles solche threads liest. Smile

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