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Trooper
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Mit dabei seit Mitte 2010
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...und hat diesen Thread vor 4854 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:08:26    Titel:
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is mir alles recht - ich hab hier nichts geschrieben was ich denen nicht auch sagen würde Smile

ich hoffe nur das die "versicherungsheinis" sich nicht von beiträgen leiten lassen in denen zu meinen ungunsten geschrieben wurden Supi


( achja das "versicherungsheini " ist keinesfalls abwertend gemeint - herr versicherungsheini Sör falls du tatsächlich mitlesen tust ) rotfl
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Oliver
Fromage-Offroad-Clique
Barde Grannus
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:19:00    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:


ich hoffe nur das die "versicherungsheinis" sich nicht von beiträgen leiten lassen in denen zu meinen ungunsten geschrieben wurden Supi




Dann hättest du sie nicht schreiben sollen. Supi

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Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen.
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Trooper
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2010
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...und hat diesen Thread vor 4854 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:40:25    Titel:
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ich meinte die beiträge von anderen usern aus denen hervorgeht das ich die alleinschuld hätte.



ich hab ja nie zugegeben das ich die alleinschuld hätte(eben weil ich es auch einfach nicht genau weis wie da die gesetzeslage ist - deshalb auch der threat hier) sondern nur den unfallhergang geschildert so wie ich das auch der verscherung geschildert habe Smile
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Oliver
Fromage-Offroad-Clique
Barde Grannus
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:41:39    Titel:
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Da mußt du jetzt durch. Ätsch

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Donald Dark
Indernettschlaumeier
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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:46:05    Titel:
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Eben, Polizisten lesen hier ja auch keine mit... rotfl

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Oliver
Fromage-Offroad-Clique
Barde Grannus
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Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:47:10    Titel:
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Und Rechtsanwälte und Richter auch nicht. Supi

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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 21:48:01    Titel:
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@donald dark
wenn du ursache und schuld unterscheidest finde ich das schon fast selbsterklärend ...

@ trooper
finde es halt blöd so pauschal zu sagen: schuldig. als übertriebenes Beispiel, was ich deiner Unfallgegnerin hier keinesfalls unterstellen will: wie kommen denn fingierte unfälle zu stande? indem jemand ausnutzt, das verkehrssituationen oft nicht völlig überblickt werden können und jeder mit rücksicht nehmen muß.
und ich finde, wenn ich auf einem parkplatz hinter jemandenher fahre und einen stellplatz suche und der hält an, laß ich den doch erstmal machen ... und dann bin ich dran
hast ja bestimmt auch schon ein bißchen gegoogelt, aber das fand ich treffend: http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/auf-dem-parkplatz-gelten-andere-regeln-als-auf-der-strasse/
irdendwo hatte ich auch eine gerichtsentscheidung gelesen , mit teilschuld des angefahrene und rückwärtsfahren
hat mich in letzter zeit beschäftigt, weil mich ein bekannter ansprach, weil er einen Fall hatte mit Teilschuld bei Vorfahrt und weil ich es fast jedensmal mit einem Kollegen diskutiert habe, wenn wir hier beim Hornbach waren.

viel glück, wenn du nicht schuld warst Smile , und berichte mal vom ausgang
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Trooper
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Mit dabei seit Mitte 2010
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...und hat diesen Thread vor 4854 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
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BeitragVerfasst am: 05.05.2012 22:20:03    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Eben, Polizisten lesen hier ja auch keine mit... rotfl



die polizei hat gesagt arbeit geh weg ich komme (ausnahmsweise natürlich rotfl )- aus der ecke will nichts mehr hören Ätsch



und Richter und Anwälte dürfen natürlich auch gerne mitlesen und auch gerne ne fachlich fundierte einschätzung posten Grins


stell mir das recht vorteilhaft vor wenn der zuständige Richter oder Versicherungssachbearbeiter am ende auch ein Geländewagen freak ist der hier mitliest Supi


@ Jeepgärtner


ich teile deine Meinung voll und ganz und solche artikel wie aus deinem link habe ich mitlerweile einige gelesen die mehr oder weniger das gleiche aussagen .

ich werde berichten .
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Oliver
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Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 05.05.2012 22:26:30    Titel:
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Nee, nee. Das Ding hast du jetzt vergeigt. Nee, oder?

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Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen.
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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
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BeitragVerfasst am: 06.05.2012 08:42:28    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:
Nee, nee. Das Ding hast du jetzt vergeigt. Nee, oder?



das ich das Thema hier eröffnet habe ? oder was jetzt genau ? Unsicher
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 06.05.2012 08:50:21    Titel:
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bei oliver bin ich mir auch grad nich sicher obe er dich aufziehen will oder...?

ich finde alles was hier von dir steht bedeutet nur das du dich nicht unschuldig aber auch nicht allein schuldig fühlst. und das ist doch eigentlich ehrlicher als ich die herangehensweise an einen unfall sonst meist erlebe.
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Oliver
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Barde Grannus
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Mit dabei seit Mitte 2007


BeitragVerfasst am: 06.05.2012 09:46:18    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
bei oliver bin ich mir auch grad nich sicher obe er dich aufziehen will oder...?



Heiligenschein

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 06.05.2012 09:51:58    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:
Du glaubst gar nicht wer alles solche threads liest. Smile





@ olli

rotfl Großes Lachen Großes Lachen

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SIGGI109

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mein teiledealer ?? natürlich
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 06.05.2012 09:56:47    Titel:
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eigentlich glaube ich ja auch das die strafe mittlerweile bei 3 1/2 Jahren zwangsarbeit auf dem Parkplatz des Grauens als rückwärtsfahreinweiser liegt, und wehe die Autos stehen nicht schön mittig und gerade in den Buchten! dann droht Verlängerung. Smile Supi
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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 06.05.2012 17:12:28    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
@Glonntaler: Nein, es ist tatsächlich so, dass die Polizei da zuständig ist wo "tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund" herrscht. Und wenn nicht, wann wärs auch egal, ob nur Sach- oder auch Personenschaden, wenn sie nicht zuständig wären, dann wären sie auch bei nem Personenschaden nicht zuständig bei nem "Verkehrsunfall" auf absolutem Privatgrund. Warum die Kollegen dass so gesagt haben, kann ich nicht beantworten nur vermuten...


so ganz glauben kann ich das nicht, ich hatte auch schon nen Unfall in ner Tankstelle, da war die Polizei auch ned zuständig, und ne Tankstelle ist ja auch ein öffentlich zugänglicher Verkehrsgrund

auf einer Rechtsanwaltsseite hab ich folgendes gefunden

Zitat:
Die Polizei wird von sich aus nur bei schweren Unfällen Fotoaufnahmen machen und die Unfallstelle vermessen. Die Polizei hat im Übrigen auch keine Verpflichtung Fotos zu machen. Die Polizei kann sich sogar weigern, leichte Unfälle insbesondere ohne Personenschaden überhaupt aufzunehmen. Hierfür ist sie schlicht nicht zuständig. Aufgabe der Polizei an der Unfallstelle ist die Beweissicherung für die staatliche Verfolgung in Straf- und Bußgeldverfahren und auch die Abwendungen von unmittelbar vom Unfallgeschehen ausgehenden Gefahren für die Allgemeinheit. Besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf kann es passieren, dass sich die Polizeibeamten sehr viel schneller von der Unfallstelle entfernen, als sie erschienen sind.


auf einer andern Rechstanwaltsseite steht, allerdings in zusammenhang mit abschleppen

Zitat:
Befinde ich mich auf einem Privatgelände - einer Grundstückseinfahrt oder einem Supermarktparkplatz - wird die Polizei nicht helfen. Die sind dort nicht zuständig


und woanders stand noch das sie sich nur drum kümmern, bei Straftaten ( Fahrerflucht) oder Personenschaden, leichte Parkrempler müssen die Beteiligten selbst klären,

so kenne ich das auch, oder wenn man anruft und sagt der andere riecht nach Alkohol, dann kommen sie auch, ansonsten eben nicht

leider findet man auf den offiziellen Seiten der Polizei nichts dazu, nur auf RA Seiten oder bei Zeitungen, z.B das hier

Zitat:
Nach kleineren Blechschäden fährt die Polizei nicht in allen Bundesländern zum Unfallort. Die Beamten in Bayern kommen nur zu einem Bagatellunfall, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. In Schleswig-Holstein werden sie lediglich aktiv, wenn der Anrufer inständig darum bittet. Eine Unfallaufnahme machen sie allerdings nicht, auch nicht in Thüringen und Sachsen.

In allen anderen Bundesländern gehören die Fahrt zum Unfallort sowie die Unfallaufnahme zum Pflichtprogramm.


oder KFZ Versicherungen schreiben dazu

Zitat:
Kommt es zu einem Bagatellschaden, darf sich der Unfallverursacher nach einer angemessenen Wartezeit vom Unfallort entfernen. Er muss jedoch seine Adresse am entsprechenden Fahrzeug hinterlassen. Des Weiteren ist er verpflichtet, den Schaden auf der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Ein Unterlassen der polizeilichen Meldung erfüllt den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht. Eine Unfallaufnahme vor Ort durch die Polizei erfolgt bei einem Bagatellschaden nicht. Wird dies ausdrücklich gewünscht, so kann die Polizei eine Unfallaufnahme als technische Hilfeleistung in Rechnung stellen.





wenn die Polizei also auf der ganz normalen Strasse bei so kleinen Blechschäden nicht mehr kommen, dann werden sie es erst recht nicht auf nem Parkplatz machen
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