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lemonshaker
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...und hat diesen Thread vor 5112 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 06.05.2012 11:34:14    Titel:
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Moin,

bis jetzt nichts mehr gehört,
gehe also davon aus das jetzt doch mal die STVZO zu
Rate gezogen wurde und sich das Ganze erledigt hat


Gruss


Stefan

_________________
Gruss

Stefan


WWAPD
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crawalos
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BeitragVerfasst am: 18.05.2012 01:29:42    Titel:
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HI,
sie haben ab dem Feststelldatum des Verstoßes 3 Monate Zeit sich schriftl. bei dir zu melden! (ich glaube sogar das wurde

auf 6 Monate geändert)

Nun, falls was kommt u alles nichts nüzt mach einfach das Stomkabel ab u zeig es denen, als Dekor kannst du sogar ein

Blaulicht auf´s Dach montieren...... u für das Gelände kannst du es wieder anschließen....

Gruß C.

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Die Enduro auf den Hänger drauf, an den Terri dran und los ...
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Dirk Baumann
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BeitragVerfasst am: 18.05.2012 11:49:13    Titel:
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NEIN !
Alles was montiert ist, muss auch funktionieren !!! Vertrau mir
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 18.05.2012 12:40:55    Titel:
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Was absoluter Quatsch ist....

Ist gibt seit Jahren Streit darum wie mit den Blaulichtern von ausgemusterten Feuerwehr- u. Polizei-LKWs umgegangen
wird und wie diese ein H-Kennzeichen bekommen können.

Blaulichter müssen verdeckt und funktionsunfähig gemacht werden.

Dh es gibt extra Überzieher, die auf die fest montierten Signalanlagen gezogen werden.

Allerdings reicht "funktionsunfähig" meist, dass die Lampe demontiert wird.

Wer umbedingt wie ne rollende Disco rumfahren muss, sollte sich eine grüne Signalanlage montieren.

Blau und Orange sind verkehrsrechtlich erfasst, Grün allerdings nicht.

Mvh

Christian

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...............Charles Darwin
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Steppenwolf
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BeitragVerfasst am: 18.05.2012 23:13:38    Titel:
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Das mit dem Blaulicht ist eine Sonderregelung.

Ansonsten gilt sehr wohl:
Sind Scheinwerfer montiert, müssen sie auch funktionieren!

Sehe in dem genannten Fall aber gar kein Problem, ist ja gesetzlich ganz klar geregelt. Da hat sich ein Hipo einfach zu
weit aus dem Fenster gelehnt! Da wird nix mehr kommen.

Stefan

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BeitragVerfasst am: 19.05.2012 20:22:37    Titel:
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Wenn ich mich nicht völlig täusche und mich mein Gedächtnis mal wieder im Stich lässt, sind grün und rot und andere Farben sehr wohl erfasst find den Link zum betreffenden Abschnitt der Stvo nicht mehr wieder............ Hau mich, ich bin der Frühling
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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 19.05.2012 20:36:29    Titel:
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rot, gelb und grün sind natürlich erfast

deshalb ist das Blaulicht blau, weil das damals bei der Einführung eben noch eine freie Farbe war

wären unsere Ampeln statt Grün Blau, gäbe es bestimmt grüne Rundumleuchten
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lemonshaker
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BeitragVerfasst am: 04.07.2012 18:06:31    Titel: Ordnungsamt die 2.
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Heute Schrieb per Einschreiben vom Ordnungsamt,
Mängel 4 Zusatzstrahler auf Dachreling ohne irgendwelche Paragraphen
Vorführung bei Zulassungsstelle innerhalb von 5 Tagen

Auf Anruf Info Eintragungspflicht würde vorliegen oder Demontage und vom ersten Fall an Ostern
wäre nichts in den Akten Hau mich, ich bin der Frühling

War bei meiner TÜV-Prüfstelle und bekam dort zu hören das wären die ersten AS
die eingetragen würden.Prüfstellenleiter will noch Info von seinem Dienststellenleiter
ob eine Eintragung möglich ist und wie ! oder nur ein Anruf bei der Zulassungsstelle
das eine solche nicht erforderlich ist

Ich fühle mich gestalkt und genervt

Gruss

Stefan

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Gruss

Stefan


WWAPD
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 04.07.2012 18:26:35    Titel: Re: Ordnungsamt die 2.
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lemonshaker hat folgendes geschrieben:

Ich fühle mich gestalkt und genervt

Kommt mir auch so vor.

In der ECE R48 steht was darf, wo und wie:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.html?nn=58354

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 04.07.2012 20:48:55    Titel:
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Dachträger gilt als Ladung, da kannst Du Scheinwerfer montieren, soviel Du willst. Müssen halt nur getrennt von Fernlicht schaltbar sein, also nicht an das Standardlicht mit anklemmen.
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crawalos
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BeitragVerfasst am: 15.07.2012 20:04:21    Titel:
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Hi,

hab doch gesagt: Mach einfach das Stromkabel ab, dann fahr einfach hin u. zeig es denen....

wenn es nicht funktioniert ist es nur Deko...

im Motorraum wird später ein langes Kabel mit Steckerverbindung geben (natürl. mit seperater Sicherung) wo es sich bei Bei

Bedarf anschließen lässt..... fÜr die Ski-dinge auf´s Dach gibt´s auch keine Genehmigung......

Gruß C.

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MF
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BeitragVerfasst am: 15.07.2012 20:35:52    Titel:
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Moin

Wenn Lampen montiert sind müßen sie auch funktionieren.

Du darfst vier mal Fernlicht rumfahren.

Wenn du die oben als Fernlicht nutzen möchtest, mußt du die Kabel an den Hauptscheinwerfern "blockieren".

Wenn du zwei von oben benutzen möchtest,
müßen die anderen auf einem seperatem Schalter sitzen und auf öffentliche Straßen abgedeckt werden.

Genauso wie alle anderen Arbeitsscheinwerfer.

Trotzdem hat dich da offensichtlich jemand auf dem Kieker.

Am Landy von meinem Bruder sind 8 Fernscheinwerfer auf einmal geschaltet,
und es hat noch keinen Prüfer oder andere gestört.



Gruß Mario

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