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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Elmshorn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD |
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Verfasst am: 25.04.2008 19:28:16 Titel: |
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@chrissy: ja das besteht mit Anhängerbetrieb aber fahre da so schon mit den 3.Auto umgebaut rum und hatte nie Ärger.
Ja bevor du irgendwas anfängst umzubauen erst mit dem Finanzamt abklären ob die es anerkennen würden aber ohne was umzubauen haste wohl keine Chance. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Meissen Status: Offline
| Fahrzeuge 1. patrol 260 zahnschmerzen,y61 kurz, |
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Verfasst am: 25.04.2008 20:38:47 Titel: |
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| chrissy hat folgendes geschrieben: | | @hawky: das Problem ist dann nur das . Das ist vielen nicht bewußt. |
ich hole mir immer ne sondergenehmigung für ne halbes jahr kostet 70 euro.
und dann kannste sonntags/feiertags mit hänger fahren. | |
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 Challenger


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Schwebheim Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1.  VW T5 multivan 2.  Völkl Apocalypse 3.  Katarga Proto 4.  Scott Spark 620 5.  U2450 6.  MB SK 3353AK |
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Verfasst am: 25.04.2008 21:48:44 Titel: |
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@patrol: die Sondergenehmigung für das gilt die dann generell oder nur im Wirkungsbereich des zuständigen Strassenverkehrsamten, z.B. Landkreis/Regierungsbezirk?
@mbk: es bleiben Dir im Moment nur die beiden Möglichkeiten des LKW-Umbaus, wobei Du dann normalerweise in der gleichen Vers-Klasse wie alle Sprinter und VW-Transporter bist, also Kurierfahrer.......
- es mag, wie oben schon geschrieben Versicherungen geben die dann trotzdem die normale PKW-Versicherung verlangen - wäre mir aber neu, bzw kenne ich auf Anhieb keine.
oder Du rüstest den KAT nach, m.E. das sinnvollste, denn es gibt im Moment keine Möglichkeit wie die alte kombizulassung >2,8to , es steht zwar so ähnlich im EU-Gesetzestext, aber gilt nicht im nationalen Recht...... :angry: | _________________ Ciao
Tom
- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach |
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 28.04.2008 11:10:00 Titel: |
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| @terranotom: die Genehmigung muß für einen bestimmten Zweck beantragt werden, z.B. für Reitveranstaltungen mit Pferdeanhänger, und gilt dann nur für Fahrten zu diesen Veranstaltungen. | _________________
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