Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
was geht was nicht ....oder was kostets wenn ich erwischt werde?

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.09.2011 07:29:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das geht nicht, wegen fehlender Doppelpedalerie.

Mit dem eigenen Fahrzeug fahren geht ausschließlich bei Zweirädern.
Nach oben
wammy
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010
Wohnort: Westerwald
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 12.09.2011 10:07:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

bei uns kostet er zwischen 600 und 700€ ich hab einige fahrschulen gefragt.
jetzt hab ich mir ein angebot für CE privat geholt die wollen 2400€, ich werd den machen dann hab ich ruhe und darf alles fahren.wobei man dabei ja mit einem 2 achser um die kurve muss,und ich weis von tracktorfahren das 2achser nicht ohne sind.

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
mipi
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Günselsdorf/Baden/Österreich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 12.09.2011 12:29:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

E zu B kostet in Österreich 150 bis 250 €...als mögliche Option...

_________________
Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.

Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert

und einen 2015er Mazda3
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
allgäusantana
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2011
Wohnort: Sonthofen


Fahrzeuge
1. Santana PS10
2. Polaris Sportsmann 800
BeitragVerfasst am: 12.09.2011 17:22:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

wammy hat folgendes geschrieben:
bei uns kostet er zwischen 600 und 700€ ich hab einige fahrschulen gefragt.
jetzt hab ich mir ein angebot für CE privat geholt die wollen 2400€, ich werd den machen dann hab ich ruhe und darf alles fahren.wobei man dabei ja mit einem 2 achser um die kurve muss,und ich weis von tracktorfahren das 2achser nicht ohne sind.


Hallo,

ist bei den 2400€ alles dabei? So mit LKW Miete usw.
Dann ist das ein sehr gutes Angebot!

Hab meinen vor 3 Jahren beim THW noch gemacht mit gestelltem LKW und 1200€ Zuschuß hat mich der trotzdem noch ca 1000€ gekostet!

Das mit dem 2 achser um die Kurfe ist gar nicht so schlimm! Hintere Ecke vom LKW auf die vordere Ecke vom Anhänger und du fährst locker nen Kreis!Ich fand da die 50m gerade zurück ums kennen schwieriger! Hau mich, ich bin der Frühling

Gruß Markus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Mog9
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Schortens
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 13.09.2011 07:52:14    Titel: Re: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
 Antworten mit Zitat  

Trooper hat folgendes geschrieben:
Moinsen




hab mich jetzt mal belesen und sehe das jetzt so :

wenn das Zgg des Anhängers das leergwewicht des zugfahrzeugs nicht überschreitet und das Zgg von beiden zusammen unter 3,5T bleibt geht es ....is das richtig so ????


würde in der Praxis heißen hinter meinem Cherokee 1550kg leer und 1980 kg Zgg dürte ich nen anhänger mit 1500 kg Zgg hängen , oder ?

mein anhänger hat aber ein Zgg von 2000 kg ...nun überlege ich den auf 1500 kg Zgg abzulasten , geht das ? und was ist das für ein Aufwand ? was muss man beachten oder umbauen ?

)






Es braucht kein Anhänger abgelastet zu werden. Damit würde sich gar nichts ändern.

Mit den 3,5 t ist das tatsächlichr Gesamtzuggewicht gemeint. Das heißt das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs und das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.
Wenn ich also ein Leergewicht des Zugfahrzeugs von 1500 kg habe darf ich maximal 1.500 kg dranhängen einschließlich Ladung. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt keine Rolle!

Bei einem Leergewicht von 1700 kg vom zugfahrzeug darf ich also 1700kg beladen ziehen. Das macht dann 3400 kg. Dann kann ich gerade noch 100 kg in das zugfahrzeug packen (Fahrer und Tankfüllung) und ich bin auf den maximalen 3500 kg oder schon drüber.
Wichtig ist jedenfalls daß es sich nicht um das zulässige Gesamtgewicht beim Anhänger handelt sondern immer um das tatsächliche Gewicht mit Ladung!
Ohne Taschenrechner geht da gar nichts mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nicolas-eric
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Stemmen
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 08:34:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also darf ich mit 2 to Leergewicht ohne den Hänger Lappen echt 1.5 to ziehen?
Dann kann man ja sogar nen Pferde Hänger mit 1 Pferd dran hängen.
Oder gibt's da ne Beschränkung auf 1 achsig oder so?
Darf man so auch 100 fahren wenn der Hänger das darf?

Dann braucht das Stall Personal ja nicht unbedingt nen Hänger Lappen um im Notfall mit 1 Pferd zur Klinik zu düsen.

_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Martl
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007


Fahrzeuge
1. Toyota HZJ 78
2. Toyota KDJ 120
3. Regal 2000 5,0 Merc.
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 08:39:29    Titel: Re: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
 Antworten mit Zitat  

Mog9 hat folgendes geschrieben:

Es braucht kein Anhänger abgelastet zu werden. Damit würde sich gar nichts ändern.

Mit den 3,5 t ist das tatsächlichr Gesamtzuggewicht gemeint. Das heißt das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs und das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.
Wenn ich also ein Leergewicht des Zugfahrzeugs von 1500 kg habe darf ich maximal 1.500 kg dranhängen einschließlich Ladung. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt keine Rolle!

Bei einem Leergewicht von 1700 kg vom zugfahrzeug darf ich also 1700kg beladen ziehen. Das macht dann 3400 kg. Dann kann ich gerade noch 100 kg in das zugfahrzeug packen (Fahrer und Tankfüllung) und ich bin auf den maximalen 3500 kg oder schon drüber.
Wichtig ist jedenfalls daß es sich nicht um das zulässige Gesamtgewicht beim Anhänger handelt sondern immer um das tatsächliche Gewicht mit Ladung!
Ohne Taschenrechner geht da gar nichts mehr.


Komisch dass der TÜV ( http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen ) und der Fahrlehrerverband ( http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm ) trotzdem vom zulässigen Gesamtgewicht schreiben Nee, oder?
Sowohl beim Hänger als auch beim Gesamtzuggewicht.

Der Hohn an dieser Regelung ist ja, dass ich mit einem kleinen 1.500 Kg Leergewicht Auto einen 1.500 Kg Hänger ziehen darf. Mit einem leer 2.500 Kg wiegenden range aber nur noch 1.000 Kg Respekt

Gruß
Martl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
StefanR
frisch geschoren
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008
Wohnort: Miltenberg


Fahrzeuge
1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 10:28:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ Mog9: Bist du dir da wirklich sicher?!

Wäre ja schön wenn es so ist, ich würde es begrüßen, ohne irgendeine zuverlässige Quelle misstraue ich dem aber.. Grins

Überall wird von einem totalen zGG von max 3,5 Tonnen geredet, nicht von dem tatsächlichen Gewicht.

Sicher, dass du da nicht etwas verwechselst?

Winke Winke

_________________
www.4x4-pics.com


"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.09.2011 11:13:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich hasse es wie die Pest, wenn Leute immer meinen irgendein Halbwissen postulieren zu müssen, und überhaupt keine Ahnung haben wovon sie eigentlich sprechen!!! Nee, oder?

Selbstverständlich zählt das zulässige Gesamtgewicht lt. Fahrzeugschein, wie soll auch unterwegs ein so zusammengesetzter Zug mit B-Fahrer kontrolliert werden?? Zug trennen, beide Fahrzeuge verwiegen, ausrechnen etc.....so ein Blödsinn! Wut

Zitat:

Mit der Klasse B dürffen mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger gezogen werden:

- Anhänger bis 750 kg zGG),

- Anhänger über 750 kg zGG),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.


Quelle: "Der Beck" Fahrerlaubnisrecht, Bouska & Laeverenz


Jetzt fehlt eigentlich nur noch grany6 und sein anhängerbauender Freund, der uns bis heute noch nicht erklärt hat, wie man einen 4to-Anhänger ohne Druckluftbremse hinter einem PKW ziehen darf Ätsch Ätsch Ätsch
Nach oben
Fuchs89
Großer Diktator
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Göttingen
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05
2. Deutz D-4006 '71
3. Honda CB250RS '86
4. Yamaha SR500 '80
5. Fahrrad für viel Dreck
6. Fahrrad für weniger Dreck
7. Fahrrad für ohne Dreck
8. Ford Kuga Ecoboost '19
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 11:53:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Für den Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht, für die Anhängelast das tatsächliche. Das weiß ich sicher! Vertrau mir

Der Vorteil vom BE Führerschein ist, dass man damit auch Minisattelzugmaschinen fahren darf, sprich einen Sprinter oder dergleichen (bis 3,5t) mit Auflieger. Damit gehen sogar über 10t Zuggesamtgewicht sodass man mehr Nutzlast als bei einem C1 Fahrzeug hat.


Gruß Winke Winke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.09.2011 12:34:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Für den Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht, für die Anhängelast das tatsächliche. Das weiß ich sicher! Vertrau mir


Also darf ich Deiner Argumentation nach an einem Fahrzeug das 1.200kg Anhängelast hat einen 3.500kg Anhänger ziehen, wenn dieser leer ist (Leergewicht 900kg).

Rechtsgrundlage bitte!

Grins
Nach oben
Fuchs89
Großer Diktator
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Göttingen
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05
2. Deutz D-4006 '71
3. Honda CB250RS '86
4. Yamaha SR500 '80
5. Fahrrad für viel Dreck
6. Fahrrad für weniger Dreck
7. Fahrrad für ohne Dreck
8. Ford Kuga Ecoboost '19
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 12:40:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja das darfst du, wenn du einen BE-Führerschein besitzt, andernfalls musst du den Anhänger, solange er unbeladen ist, ablasten. rotfl

Ich habe keinen Link zu einem Gesetzestext zur Hand, aber kümmere mich demnächst darum.


Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
wammy
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010
Wohnort: Westerwald
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 12:48:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  





da fehlen nur die unten aufgeführten sachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.09.2011 13:52:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Also darf ich Deiner Argumentation nach an einem Fahrzeug das 1.200kg Anhängelast hat einen 3.500kg Anhänger ziehen, wenn dieser leer ist (Leergewicht 900kg)

Rechtsgrundlage bitte!



§42 StVZO nennt nur Anhängelast
Nach oben
wammy
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010
Wohnort: Westerwald
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 14:24:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ich hab 3 polizisten gefragt. was die dazu meinen, die erste antwort
gar kein hänger,darauf der zweite nee nee nur 750kg und ungebremst, und der dritte gute frage hab ich mir noch nie gedanken drüber gemacht muss ich mal auf der wache fragen.
als ich dann das mit dem leergewicht der autos sagte, und den gebremsten hängern, sagten alle noch nie gehört.
ich habs vor 10 jahren in der fahrschule gehört aber leider vergessen.

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> User für User - Hilfen und Erfahrungsaustausch Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter =>
Seite 2 von 4 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.286  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen