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 Ansprechpartner deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD |
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Verfasst am: 12.07.2016 09:02:03 Titel: |
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Ich sag's mal deutlicher: die Aussagen dieses Users Nakadingsbums in diesem Thread sind unseriös und nicht durch Fachwissen belastet.
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Ich habe aus dem Gutachten eines Schnorchels zitiert, das eben diese genannten Punkte umfaßt. Das habe ich durch die Zitatfunktion des Forums versucht, deutlich zu machen. Soviel zu deiner Aussage "sind unseriös und nicht durch Fachwissen belastet".
Die Frage war nicht "wird mein Auto aus dem Verkehr gezogen, wenn der Schnorchel nicht eingetragen ist?", sondern "muß der Schnorchel eingetragen werden?"
Und falls man einen besonders engagierten Uniformierten erwischt, wird so ein "Auspuff auf Dachhöhe" (tatsächliches Zitat) neben dicken Reifen und "Mörderstoßstange" zuerst auffallen. Ich glaube nicht, das sich schon jemand geschadet hat, in dem er "zuviel" in den Papieren eingetragen hatte. | _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder
| www.dachzelt24.de | www.nakatanenga.de | www.komischername.de | www.quickfist.de | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 12.07.2016 09:39:23 Titel: |
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht... |
Ich glaube nicht, dass Du dich hier rechtfertigen musst.
Die gleichen Komiker die hier den TÜV in der Bringschuld sehen sind die, die vor 10 Jahren bei Ebay das "Gutachten" für Xenon-Nachrüstungen für 19 Mark fuffzig gekauft haben (was nichts weiter war als eine kopierte Packungsbeilage aus einem Hella Produkt, welche beinhaltete das bei einem nachgerüsteten Xenon-ASW keine SWR und ALWR notwendig ist. An der Unzulässigkeit, chinesische Xenon-Kits in Halogenscheinwerfer reinzumurksen, änderte das natürlich gar nichts) und sich bei jedem Tankstellentunertreff nen Keks gefreut haben, nun "legal" mit Xenon rumzufahren, und der TÜV weiß ja nichts, und bla bla...
Wenn dann der Tieflader kam, hatte manch einer Pipi in den Augen  | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.07.2016 10:12:59 Titel: |
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben: | Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Ich sag's mal deutlicher: die Aussagen dieses Users Nakadingsbums in diesem Thread sind unseriös und nicht durch Fachwissen belastet.
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Ich habe aus dem Gutachten eines Schnorchels zitiert, das eben diese genannten Punkte umfaßt. Das habe ich durch die Zitatfunktion des Forums versucht, deutlich zu machen. Soviel zu deiner Aussage "sind unseriös und nicht durch Fachwissen belastet".
Die Frage war nicht "wird mein Auto aus dem Verkehr gezogen, wenn der Schnorchel nicht eingetragen ist?", sondern "muß der Schnorchel eingetragen werden?"
Und falls man einen besonders engagierten Uniformierten erwischt, wird so ein "Auspuff auf Dachhöhe" (tatsächliches Zitat) neben dicken Reifen und "Mörderstoßstange" zuerst auffallen. Ich glaube nicht, das sich schon jemand geschadet hat, in dem er "zuviel" in den Papieren eingetragen hatte. |
.Moins
Nicht belegte und nicht belegbare Zitate habe ich im Dutzend billiger. Für Dich sogar gratis, weil ich so nett bin.
Und für den Glauben gibt es Kirchen.
Im übrigen freue ich mich, dass Du mit Deinem letzten Satz meine Aussage bestätigst. | |
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 Ansprechpartner deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD |
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Verfasst am: 12.07.2016 10:30:24 Titel: |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Kaiserslautern Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Patrol/Hilux/Grand Cherokee/Grand Cherokee |
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Verfasst am: 12.07.2016 14:38:11 Titel: flach |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Öhringen Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 3296 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee WH, Wrangler TJ |
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Verfasst am: 12.07.2016 14:48:43 Titel: |
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Jessas-
wenn ich gewußt hätte, wohin meine bescheidene Frage führt, hätte ich sie wahrscheinlich gar nicht gestellt.
Mein Problem ist einfach, dass man mir eine Karre verkauft hat, die entweder illegal bewegt wurde oder wo die Papiere verlorengegangen sind. Ich habe mich naiverweise auf die Zusage des Verkäufers verlassen, wonach ALLES EINGETRAGEN sei - schliesslich wurde das Auto 2007 von einem der renommiertesten Jeep-Tuner in Deutschland aufgebaut. Und der wohnt gerade mal zwanzig Kilometer von hier weg, also dachte ich mir - so schwierig kanns nicht werden. Ist es aber mittlerweile geworden.......
by the way, und weil Jan es oben in einem Posting genannt hatte: Mörderstoßstange. Meiner hat so ein Eisentrum vorne dran hängen, mit einer 13.000er HORN-Winde drauf. Das W habe ich gesucht und nicht gefunden.....wie tituliert man dieses Eisendings für Legalisierungszwecke? Als Geräteträger, Landwirtschaftliches Anbauteil, Weinberg-Zusatzausrüstung?
Hat da jemand einen Tip?
idS Daniel | _________________ Fährt Geländewägelchen jetzt nur noch zum Spass |
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 Der mit ohne Lappen


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: 07952
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V20 3000 V6 2. Mitsubishi Pajero V20 3500 3. Mitsubishi Pajero L040 3.0l V6 4. '03 Mitsubishi L200 Liberty 5. 91er Mitsubishi Lancer GLX 6. Honda Civic EG4 7. Mitsubishi Pajero V80 3.8l |
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Verfasst am: 12.07.2016 14:56:35 Titel: |
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Moins
Schon wieder eine dieser urbanen Legenden ...
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Was soll das ständige angemotze? Weil einer mal nicht mehr weiß wie du?
Da traut man sich kaum noch was zu schreiben. Ein höflicher und respektvoller Umgang ist in der heutigen Welt eine Fremdsprache.  | _________________ Grüße, Justin

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MITSUBISHI PAJERO V23/V25/ Pajero L141/ L200 K74T |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 12.07.2016 15:01:47 Titel: |
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DanielG hat folgendes geschrieben: | schliesslich wurde das Auto 2007 von einem der renommiertesten Jeep-Tuner in Deutschland aufgebaut. Und der wohnt gerade mal zwanzig Kilometer von hier weg |
Was sagt der dazu?
Du kannst auch mit Deiner Fahrgestellnummer bei einem "Service Center" des TÜV die komplette Historie Deines Fahrzeuges ziehen, da sieht man dann ob und wenn ja was da eingetragen wurde. Anhand Deiner Wohnanschrift war das sehr wahrscheinlich der TÜV Süd.
Gutachten für den Schnorchel geht morgen an Dich raus
Wie alt ist der Karren? Wenn EZ vor 2006 kann man die Stoßstange nennen wie man will. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Öhringen Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 3296 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee WH, Wrangler TJ |
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Verfasst am: 12.07.2016 18:03:56 Titel: |
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Ah, danke für den Tipp.
Ursprünglich Erstzulassung 1998, als Sondermodell Twister. In lila (meiner Frau gefällt`s), mit so einem komischen Vorbau vorne dran. Dieser Vorbau ist im alten KFZ-Brief (der mittlerweile ungültig und durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt wurde) auch erwähnt. Dann wurde das Auto im Jahre 2007 vom erwähnten Jeep-Tuner umgebaut und auch getüvt. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar (jedenfalls im Moment für mich), ob nicht nur das Terraflex-Fahrwerk, die kurze Achsübersetzung 4,56, der Bodylift und die 33er Räder eingetragen wurden - die finden sich im Gutachten. Es finden sich nicht der eingangs erwähnte Schnorchel und der Seilwinden-Anbau.
So weit der aktuelle Stand.
Der erwähnte Jeep-Tuner hat acht Wochen Wartezeit für einen Besuch bei ihm im Hause. Ich hab zwar noch nie eine Audienz beim Papst haben wollen - aber ich glaube, die hätte ich schneller....
idS Daniel | _________________ Fährt Geländewägelchen jetzt nur noch zum Spass |
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Verfasst am: 12.07.2016 19:32:33 Titel: |
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Es gibt immer eine EU-Richtlinie und eine deutsche Handhabung/Regelung oder was auch immer.
Das ist der gleiche Spass wie mit den Reifen. Nach der EU-Richtlinie muss der gesamte Reifen
vom Kotflügel abgedeckt sein, nach der deutschen Regelung muss nur die Lauffläche abgedeckt
sein. Und im Zweifel frage ich immer beim TÜV nach und sicher nicht bei einem Händler, der mir
einen Safari-Schnorchel für den 10 fachen Preis verkaufen will, was so ein Schnorchel wert ist.
Der TÜV sagt dazu nur, dass der Luftfilterkasten original bleiben muss (ob der Lufteingang neu
gebohrt und der alte verschlossen wird ist wurst) und dass der Schnorchel ordentlich befestigt
sein muss, damit der auf der Autobahn nicht verloren geht.
Ansonsten könnt Ihr Euch gerne weiter die Köpfe einhauen und auf Regelungen rumreiten oder
den Thread in der Richtung weiterführen, ob ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug mit
Schnorchel ohne Eintragung auf den Strasse Österreichs bewegt werden darf.
 | _________________ Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Öhringen Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 3296 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee WH, Wrangler TJ |
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Verfasst am: 09.08.2016 18:31:06 Titel: |
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Update:
Schnorchel eingetragen (danke nochmals an dieser Stelle), samt Windenvorbau eingetragen. Ging alles relativ easy.
Hauptuntersuchung trotzdem nicht bestanden, aber das ist ein anders Thema. Das bekomme ich in den nächsten zwei, drei Wochen hin.
Wenn jemand Interesse hat an den TÜV- Dokumenten, bitte PN.
idS Daniel | _________________ Fährt Geländewägelchen jetzt nur noch zum Spass |
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