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abgelaufener TÜV - Bußgeld?

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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 14.11.2010 17:45:13    Titel:
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Betreff der roten Händlernummer: Mein Stand ist, das ein Händler seine rote Nummer nicht verleihen darf zumindest es nicht tun sollte.

_________________
Grüße Colli
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 18:41:22    Titel:
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Was es so Alles für Probleme gibt !

Das eigentliche, heiße Problem ist das man mit einer völlig verschissenen TÜV-Fälligkeit nun endlich gewillt ist den TÜV machen zu lassen ? Mit einem zugelassenem Fahrzeug ?

Und ?

Dann lässt man sich einen Termin geben und fährt zum TÜV - fertig.

Versteh den bisher geschriebenen Unsinn nicht so recht

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ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung !
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 18:47:28    Titel:
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colli1979 hat folgendes geschrieben:
Betreff der roten Händlernummer: Mein Stand ist, das ein Händler seine rote Nummer nicht verleihen darf zumindest es nicht tun sollte.


Das ist korrekt, der Händler darf aber zwecks Überführung, Abholung, Werstattfahrt, usw. Irgendeine Person seines Vertrauens beauftragen die genannten Zwecke zu erledigen.

Und nun ?

Das Vertrauen kann man für 50€ für die Dauer von 3 Tagen, oder nach Terminvereinbarung erwerben

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 14.11.2010 18:54:13    Titel:
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das stimmt leider nicht

§16 FZV

2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen

auf Deutsch, nur der Inhaber oder feste Mitarbeiter dürfen die Nr benutzen
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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 14.11.2010 18:59:01    Titel:
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Naja,

zwischen zum TÜV fahren und dem Plakette tatsächlich bekommen steht oftmals eine ganze Menge Arbeit.

Manchmal kost's 'nen Haufen Geld das grad net da ist, man kanns Nötige oft net selber Richten oder man hat partout keine Zeit zum Reparieren, es fehlen die passenden Ersatzteile oder oder oder...

Sonst würd' man ja einfach hinfahren - fertig. Soooo einfach isses aber net immer.

Dieses Wochenende wollt' ich z.B. auch soooo viel machen - und wofür ist die Zeit draufgegangen: Der Kleine hat Matheschulaufgabe.... da muss die andre Arbeit warten. Kennzeichen runter vom Hänger - soll er stehn bis ich dazu komm'

Grüsse

Markus

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vinzenz
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Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst am: 14.11.2010 19:18:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
das stimmt leider nicht

§16 FZV

2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen

auf Deutsch, nur der Inhaber oder feste Mitarbeiter dürfen die Nr benutzen


Grr Nee, oder? Du weist Alles - verstehst aber nix

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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 14.11.2010 21:03:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Naja,

zwischen zum TÜV fahren und dem Plakette tatsächlich bekommen steht oftmals eine ganze Menge Arbeit.

Manchmal kost's 'nen Haufen Geld das grad net da ist, man kanns Nötige oft net selber Richten oder man hat partout keine Zeit zum Reparieren, es fehlen die passenden Ersatzteile oder oder oder...

Sonst würd' man ja einfach hinfahren - fertig. Soooo einfach isses aber net immer.

Dieses Wochenende wollt' ich z.B. auch soooo viel machen - und wofür ist die Zeit draufgegangen: Der Kleine hat Matheschulaufgabe.... da muss die andre Arbeit warten. Kennzeichen runter vom Hänger - soll er stehn bis ich dazu komm'

Grüsse

Markus



man sollte eben nicht erst mit den arbeiten anfangen wenn morgen der termin ist.
grosse probleme kündigen sich meist vorher an und sind nicht schlagartig zum
TÜV-termin da.........also sind das alles nur ausreden.
wenn die kohlen grad nicht da sind,notfalls das fahrzeug abmelden und nochmal
EIN ZUGELASSENES FAHRZEUG DARF WEDER MIT DER ROTEN NUMMER
DES HÄNDLERS,NOCH MIT KURZZEITKENNZEICHEN GEFAHREN WERDEN.

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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böses auto
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1. LR90ST/HT 300Tdi
2. Golf IV Fahriant
3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid
BeitragVerfasst am: 14.11.2010 23:00:36    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
böses auto hat folgendes geschrieben:


Ansonsten gilt, Fahrzeug ist angemeldet dann muß er auch zum TÜV, ..einzige Ausnahmen sind, ... das Teil ist nicht fahrbereit, weil meinetwegen die Achse drunter weg ist,


Vergiss das mal ganz schnell wieder.

Und Auto ohne Achse darf auch auf Privatgrund nicht stehen.


Nö, passt schon, guckst du §1 StVG (Zulassung), sinngemäß: KFZ die auf öffentlichen Straßen bewegt werden sollen bedürfen einer Zulassung... Außerdem §29 StVZO und §3 FZV

Wenn Auto kaputt, sprich nicht fahrbereit, dann auch nix öffentlicher Verkehr, also auch nicht der Bedarf einer Zulassung, also auch nix HU... (wurde bei uns in der Ausbildung von nem Rechtsmokel gelehrt, der es aber mal so richtig genau genommen hatte) Vertrau mir


Ansonsten kann ich nur sagen, kleine ungebremste Anhänger kommen wenn überhaupt maximal in 10 % der Fälle pünktlich zur Untersuchung, viele sind nen halbes Jahr drüber.
Die werden ja auch nur im Frühling und im Herbst gebraucht und stehen den Rest des Jahres hochkant in der Ecke auf dem Kennzeichen... (sagen zumindest die Jungs immer, die ganz aufgeregt nen halbes Jahr zuspät auf den Hof rollen) Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Beste Grüße Frank

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Du böses, böses Auto du!

VT - #13
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 14.11.2010 23:08:07    Titel:
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böses auto hat folgendes geschrieben:

Wenn Auto kaputt, sprich nicht fahrbereit, dann auch nix öffentlicher Verkehr, also auch nicht der Bedarf einer Zulassung,


Wir reden aber von Fahrzeugen,die Zugelassen sind.

Kuck doch mal in der Oldtimerszene,wie oft da schon Restautationsobjekte,
durchs Ordnungsamt,vom Privatgrund geholt wurden.

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autoteam-essen.de
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 14.11.2010 23:11:51    Titel:
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Siggi was machste, wenn die Garage etwas weiter weg is, nicht mehr in die Hausratversicherung fällt. Man gerade ein Alltags-Fahrzeug für den TÜV vorbereitet, weil es durch den TÜV soll. Ersatzteillieferungen dauern länger oder Reparatur zieht sich 2-3 Monate hin, wo man vorher nicht erahnen konnte. Nun is es aber abgemeldet worden wegen fehendem TÜV. Also nicht versichert..und nu..

also lässt man es angemeldet..auch ohne TÜV..bis man es zur HU vorführt.

wie schaut es dann aus..so versicherungsmässig wegen TÜV abmelden, Vorbereitung und Reparaturen machen...nicht zugelassen, kein Versicherungsschutz... Garage geknackt.. ..Audo beschädigt oder Teilkaskoschäden dran..bezahlt die Versicherung trotzdem?..da es wegen fehlendem TÜV abgemeldet werden musste. Hau mich, ich bin der Frühling

Fragen über Fragen.. Unsicher

hoffe es war net zu kompliziert, was es ja eigentlich nicht ist Winke Winke
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
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BeitragVerfasst am: 15.11.2010 10:44:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sandman hat folgendes geschrieben:
Siggi was machste, wenn die Garage etwas weiter weg is, nicht mehr in die Hausratversicherung fällt. Man gerade ein Alltags-Fahrzeug für den TÜV vorbereitet, weil es durch den TÜV soll. Ersatzteillieferungen dauern länger oder Reparatur zieht sich 2-3 Monate hin, wo man vorher nicht erahnen konnte. Nun is es aber abgemeldet worden wegen fehendem TÜV. Also nicht versichert..und nu..

also lässt man es angemeldet..auch ohne TÜV..bis man es zur HU vorführt.

wie schaut es dann aus..so versicherungsmässig wegen TÜV abmelden, Vorbereitung und Reparaturen machen...nicht zugelassen, kein Versicherungsschutz... Garage geknackt.. ..Audo beschädigt oder Teilkaskoschäden dran..bezahlt die Versicherung trotzdem?..da es wegen fehlendem TÜV abgemeldet werden musste. Hau mich, ich bin der Frühling

Fragen über Fragen.. Unsicher

hoffe es war net zu kompliziert, was es ja eigentlich nicht ist Winke Winke




ganz einfach.............der TÜV termin kommt nicht überraschend und wenn ich
ersatzteile für meinen serie III bestimmt schlechter bekomme als du für dein
auto habe ich mein auto meist,nicht immer,zum TÜV termin fertig. Ja
und mal einen oder zwei monate überzogen ist ärgerlich und wird zurückdatiert.
die versicherung ist erstmal zweitrangig und der obligatorische einbruch ind
die entfernte garage ist mir in den letzten 19 jahren,solange haben wir unsere
etwa 6km entfernte halle,noch nicht vorgekommen. Grins

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






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Henning
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BeitragVerfasst am: 15.11.2010 10:49:35    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
.............die versicherung ist erstmal zweitrangig und der obligatorische einbruch ind
die entfernte garage ist mir in den letzten 19 jahren,solange haben wir unsere
etwa 6km entfernte halle,noch nicht vorgekommen. Grins



Nach der Logik könnte man also alle Versicherungen kündigen,
die man in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen hat YES

_________________
Gruß ........................
Henning
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Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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BeitragVerfasst am: 15.11.2010 10:52:31    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
das stimmt leider nicht

§16 FZV

2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
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Stefan
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borsti
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BeitragVerfasst am: 15.11.2010 11:00:23    Titel:
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Am Besten ist es den TÜV-Termin einzuhalten. Ja

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BeitragVerfasst am: 15.11.2010 16:21:21    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Am Besten ist es den TÜV-Termin einzuhalten. Ja


Oder das ganze TÜV gedösel ersatzlos abzuschaffen. Jeder Fahrer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich, so wie das bei durchreisenden LKWs aus Kasachstan etc. ja auch gehandhabt wird, die müssen ja auch an der Grenze nicht zum TÜV. Warum eigentlich die EInheimischen? Hau mich, ich bin der Frühling

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