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 der mit den 3 Streifen


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: ...watch the news and you'll know...
...und hat diesen Thread vor 6623 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Project Wild Rhino 2. LR 110SW (RIP) 3. Chevy K5 Blazer (Kabul) 4. Serie I (SBH) 5. 101FC (St. Barths) |
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Verfasst am: 20.06.2007 22:15:08 Titel: Rechtsfrage - Auftragserteilungen und deren Nichteinhaltung |
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Servus,
wie sieht die rechtliche handhabe gegen einen Auftraggeber aus, welcher nach schriftlicher Auftragserteilung, nun versucht diesen Auftrag, hintenrum, anderweitig zu vergeben? Es geht hierbei um internationale Auftraege, falls das einen Unterschied macht.
Gibt es da 'uebliche' Strafsaetze?
Thanx, Oily | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.06.2007 23:00:03 Titel: |
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dass bei stornierung von bereits erteilten aufträgen die bisher angefallenen kosten inkl. so und so viel % entschädigung zu zahlen sind steht dochbestimmt in deinen AGBs, oder? | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 20.06.2007 23:07:04 Titel: |
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Das wird vom Gerichtsstand, also dem jeweiligen Landesrecht abhängen.
In D würdest Du zumindest den entgangenen Gewinn und Deine Kosten
erstreiten können.
Gruß
andreas
P.S. Das ist keine Straftat, nur zivirechtlich zu verfolgen. | |
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 der mit den 3 Streifen


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: ...watch the news and you'll know...
...und hat diesen Thread vor 6623 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Project Wild Rhino 2. LR 110SW (RIP) 3. Chevy K5 Blazer (Kabul) 4. Serie I (SBH) 5. 101FC (St. Barths) |
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Verfasst am: 20.06.2007 23:19:42 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | dass bei stornierung von bereits erteilten aufträgen die bisher angefallenen kosten inkl. so und so viel % entschädigung zu zahlen sind steht dochbestimmt in deinen AGBs, oder? |
Ja, kam aber noch nie zu so einem Fall und deshalb ist es mal wieder voelliges Neuland, zumal jeder den ich fragen koennte gerade einfach Urlaub macht
Thanx, Oily | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.06.2007 23:26:36 Titel: |
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Welches Land?  | |
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 der mit den 3 Streifen


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: ...watch the news and you'll know...
...und hat diesen Thread vor 6623 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Project Wild Rhino 2. LR 110SW (RIP) 3. Chevy K5 Blazer (Kabul) 4. Serie I (SBH) 5. 101FC (St. Barths) |
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Verfasst am: 20.06.2007 23:29:57 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.06.2007 23:33:44 Titel: |
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Oilworker hat folgendes geschrieben: | Hauptsitz ist Deutschland |
Wenn Dein AG seinen Sitz in D hat, gilt deutsches Recht, somit kommt es auf die Feinheiten des Vertrages an. Schick Deinen Papierkrieg mal an Hirschauer zum Drüberkucken, um eine qualifizierte Meinung zu hören, oder hängs mir an ne PN, ich kann dann mal kaufmännisch ne Meinung äußern.....  | |
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 Mönchshof Kellerschreck

Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Lohfelden Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyo Landcruiser KDJ 125 D4D |
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Verfasst am: 21.06.2007 09:36:41 Titel: Re: Rechtsfrage - Auftragserteilungen und deren Nichteinhalt |
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Oilworker hat folgendes geschrieben: | Servus,
wie sieht die rechtliche handhabe gegen einen Auftraggeber aus, welcher nach schriftlicher Auftragserteilung, nun versucht diesen Auftrag, hintenrum, anderweitig zu vergeben? Es geht hierbei um internationale Auftraege, falls das einen Unterschied macht.
Gibt es da 'uebliche' Strafsaetze?
Thanx, Oily |
High oily,
vorweg, ich bin kein Anwalt, hatte aber in den letzten Jahren viel mit Anwälten zu tun ( zwei unverschuldete Fahrradunfälle und jedesmal wollte der Unfallgegner nicht zahlen )
wie touareg schon sagte wird zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden.
In Deinem Fall geht es um Zivilrecht.
Wenn Dir ein Schaden entstanden ist und Dieser Schaden nachweislich auf den Vertragsabschluß zurückzuführen ist, kannst Du den Schaden einklagen.
Natürlich muß dieser Schaden auch in Geld bewertet werden können, z.B. wenn Du bei Investitionen für Diesen Auftrag in Vorleistung gegangen bist , oder schon Material geordert hast, welches Du nicht zurückgeben kannst.
Hast Du bei Vertragsrücktritt eine Pauschale festgelegt, die in Deinen AGB steht, so kannst Du die ggf. auch geltent machen.
Leider gehen solche "Geschichten " immer aus wie das "Hornberger Schießen"
Sei froh , daß dieser Geschäftspartner sein wahres Gesicht bereits jetzt schon zeigt.
Schlimmer wäre es, wenn er nach getaner Arbeit die Zahlung verweigert.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?
Grüße Frank | |
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 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 21.06.2007 21:37:42 Titel: |
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moin moin
Wenn ich das richtig verstehe, will er dir einen schriftlich erteilten auftrag stonieren, oder hast du aus anderer quelle erfahren, das er sich weitere angebote oder den selben auftrag einen anderem gegeben hat.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, z.b. schriftlich im vertrag, in deinen oder seinen agb s, dann zählt das BGB. Nach meinem wissen steht dort etwas von 4 wochen.
Jetzt noch eine frage, hast du ein schriftlichen angebot abgegeben und er hat diese bestätigt, oder hast du seine anfrage bestätigt. Wenn es AGB gibt, welche würden bestätigt. | _________________ cu Bobycarfahrer |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 21.06.2007 21:43:54 Titel: |
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Was meinst Du mit 4 Wochen beim BGB?
Wenn man einen schriftlich erteilten Auftrag widerruft oder storniert,
hat der Auftragnehmer ggf. sogar einen Anspruch auf vollständige
Vergütung, so er die Kündigung nicht zu vertreten hat. Das wäre eine
freie Kündigung, bringt gut Geld in die Kasse des AN ohne dafür
Leistungen erbracht zu haben. Ein paar eingesparte Kosten
muss man sich aber gegenrechnen lassen.
Gruß
andreas | |
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 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 21.06.2007 21:49:53 Titel: |
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Der Hacken ist, das ja keiner weis, was in dem Vertrag drinsteht, wegen kündigungsrecht, oder rücktritsrecht vom vertrag. Im BGB gibt es die 4 wochen frist, vor einem bestimmten termin, wenn nichts andere schriftlich festgelegt wurde.
Die andere Frage ist, es hört sich nach einer längeren sache an, also vermutlich um mehrere termine. | _________________ cu Bobycarfahrer |
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