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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Big beer festival
...und hat diesen Thread vor 6561 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 110er Defender Station 300TDI 2. SerieIIa 88er Plane |
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Verfasst am: 21.08.2007 15:21:01 Titel: Bullbar in der Schweiz |
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Hallo!
Da ich ja demnächst in der Schweiz arbeiten werde und ich auch meinen Defender mitnehmen will, muss ich damit zur MFK. Hier in D ist in den Papieren ein Kuhfänger eingetragen. Kann ich den in der Schweiz auch eintragen lassen oder sagen die bei der MFK: Is nicht? Weiß da jemand von der Schweizer Forums-Kollegen Bescheid?
Schöne Grüße
Thomas | _________________ Man muss nicht unbedingt verrückt sein, um Landys zu fahren, aber es erleichtert die Sache ungemein! |
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 Erntehelfer


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Zurich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1.  Land Rover Defender TD5 2.  Fahrrad |
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Verfasst am: 21.08.2007 15:25:53 Titel: |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 21.08.2007 16:37:30 Titel: |
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wenn er eingetragen ist,warum solls in der schweiz nicht gelten.
eingetragen ist eingetragen.
auto ist ,,umzugsgut,,.
gruss siggi109  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Erntehelfer


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Zurich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1.  Land Rover Defender TD5 2.  Fahrrad |
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Verfasst am: 21.08.2007 16:51:18 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | wenn er eingetragen ist,warum solls in der schweiz nicht gelten.
eingetragen ist eingetragen.
auto ist ,,umzugsgut,,.
gruss siggi109  |
da wär ich mir nicht so sicher... umzugsgut ist ja nur wegem zoll...
der kriegt nen neuen fahrzeugausweis und dort wirds wohl nicht mehr drin stehen. am besten fragst du beim stva des wohnkantons an... | _________________ Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Big beer festival
...und hat diesen Thread vor 6561 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 110er Defender Station 300TDI 2. SerieIIa 88er Plane |
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Verfasst am: 21.08.2007 16:54:57 Titel: |
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Hallo,
wenn ich das Reglement lese, sehe bei meinem Kuhfänger keine so großen Probleme. Der steht nicht über die Fahrzeugkonturen hinaus, hat abgerundete Ecken, sind runde Rohre, keien Gitter vor den Scheinwerfern.
Muss ich eigentlich immer zur gleichen Prüfstelle fahren oder kann ich zu einer anderen gehen, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Danke
Thomas | _________________ Man muss nicht unbedingt verrückt sein, um Landys zu fahren, aber es erleichtert die Sache ungemein! |
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 Druckluftschrauber


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Wallenhorst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki GV 2,5L V6 2. Lada Taiga 4x4 3. Fahrrad 2x1 |
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Verfasst am: 21.08.2007 17:52:59 Titel: |
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bueti hat folgendes geschrieben: |
so ziemlich alle die mit bügel fahren, fahren "uneingetragen", interessiert die rennleitung aber nicht gross, |
Was die Rennleitung oder der Mann vom TÜV sagen ist eh egal.
Was im Fall eines Unfalles passiert, dass ist relevant! Und nur das! Jeder Versicherungsgutachter ist ausschliesslich dazu da, um im Sinne seines Auftraggebers nach Gründen für deren Nichtzahlung zu suchen. | _________________ Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad |
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 Erntehelfer


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Zurich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1.  Land Rover Defender TD5 2.  Fahrrad |
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Verfasst am: 21.08.2007 22:32:29 Titel: |
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botanicus hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
wenn ich das Reglement lese, sehe bei meinem Kuhfänger keine so großen Probleme. Der steht nicht über die Fahrzeugkonturen hinaus, hat abgerundete Ecken, sind runde Rohre, keien Gitter vor den Scheinwerfern.
Muss ich eigentlich immer zur gleichen Prüfstelle fahren oder kann ich zu einer anderen gehen, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Danke
Thomas |
du hast die freie wahl. | _________________ Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch |
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Verfasst am: 26.08.2007 03:31:12 Titel: |
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Kenne sowas nur unter Persönliches eigentum und mus akzeptiert werden. Wenn ich zb. in Ausland eien mit 4,2ltr diesel fahre und komme zurüch nach D dann muss die Zulassungstelle das Fahrzeug auf meinem Namen Zulassen weil es zu meinen Persönlichen Besitzgütern gehört die ich aus dem Ausland wieder mit zurück bringe. Es muss aber mindestens 2 Jahre auf meinen namen im Ausland gefahren sein.
gruß Torsten | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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