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 Bollywood-G-Fahrer!


Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6535 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Tempo Trax Judo 2. RAV4 |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:27:47 Titel: Vorladung |
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Hallo
in wie weit ist man verpflichtet einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten? Der/Die jenige hat nicht vor sich zum Sachverhalt zu äussern und wird den Termin wohl nicht wahrnehmen.
Drohen Konsequenzen??
Bundeland ist Thüringen | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:30:56 Titel: |
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Schau mal hier:
http://www.prikalneg.de/Vernehmungen.htm
Strafprozeßordnung, § 163 gilt wohl in allen Bundesländern  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 06.09.2007 19:37:44 Titel: |
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Da drohen nicht nur Konsequenzen.  | |
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 Querschläger


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Neustadt am Rübenberge Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Wellblechhütte Td5 2. Elektrobaukasten VW Grand Cali |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:39:56 Titel: |
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Wenn die Vorladung nicht als PZA, sondern als normaler Brief kam, kannste sie ja einfach ignorieren. Kann dir keiner beweisen, dass der Brief angekommen ist...  | _________________ Signatur wird geladen... 71% |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Gröningen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Starrachse |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:45:07 Titel: |
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wenn ich den link vom henning richtig verstanden habe, muß der vorladung keine folge geleistet werden. Demzufolge kann es doch auch keine Konsequenzen haben, oder?
gruß Hank! | _________________ Der Lux gehört in die Natur! |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 06.09.2007 19:54:31 Titel: |
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So sieht es aus
Polizeiliche Vorladung ist " unverbindlich "
Anders sieht es bei einer Staatsanwaltschaftlichen Vorladung aus
Da hat ein Nichtbefolgen auch schon mal gerne eine Vorführung durch
die Polizei zur Folge. | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Against Kryptografie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Westerwald
| Fahrzeuge 1. F70 |
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Verfasst am: 06.09.2007 20:43:27 Titel: |
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und wenn die polizeiliche Vorladung ignoriert wird, dann wird, da ja an der Aussage gelegen ist, eine gerichtliche Vorladung nicht auf sich warten lassen.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Gruß Holger | _________________
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 Mönchshof Kellerschreck

Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Lohfelden Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyo Landcruiser KDJ 125 D4D |
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Verfasst am: 06.09.2007 20:49:41 Titel: |
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Hallo Trax
ist er als Zeuge oder als Beschuldigter geladen ?
Grüße Frank | |
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 Bollywood-G-Fahrer!


Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6535 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Tempo Trax Judo 2. RAV4 |
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Verfasst am: 07.09.2007 20:07:40 Titel: |
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in dem Fall wohl Beschuldigter (demzufolge muss er ja sowieso keine Aussage zur Sache machen)
also polizeilich --> unverbindlich
Staatsanwalt Richter --> verbindlich
Danke  | |
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