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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.01.2009 19:35:21 Titel: Gelbe Rundumleuchten? |
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Hab mal eine Frage an die Fraktion die so was weis?
Ich bin schon von Kind auf geil auf Rundumleuchten, und jetzt hab ich ein Auto und da muss natürlich auch eine her.
Klar die wird nur bei sachen eingesetzt wo es nötig ist: zum Beispiel bei nem Unfall oder wenn ich irgendwo sehr ungeschickt und zum teil auf der Starße steh oder so, darf ich da so eine mit Magnet verwenden oder wie sieht des aus?
Wäre für alles dankbar: Ihr könnt auch gern eigene Erfahrungen beschreiben. wär echt cool.
Danke schonmal Grüßle Marc
http://www.grube.de/csc_article_details.php?nArticleID=8251&VID=2HN4i79GD3mS5Php
so was in der richtung. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
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Verfasst am: 27.01.2009 19:37:21 Titel: |
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Moin.
Ja, es gibt zugelassene für den privaten Gebrauch! Darauf sollte vielleicht schon achten (obwohl, kontrolliert hat es bisher noch keiner...)
Gruß Stefan | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.01.2009 19:54:12 Titel: |
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aja und wo kann man nachlesen welche das sind?
was steht den so in der StVo? | |
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 Robert Grotz


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Nürtingen
| Fahrzeuge 1. Mercedes ML W166 2. Mercedes GLC X253 3. Land Cruiser KZJ 73 4. Land Cruiser RJ 70 5. Punto 16V 6. Pajero V20 7. Golf 7 8. Suzuki SJ 9. MAN TGX 18.400 |
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Verfasst am: 27.01.2009 19:54:33 Titel: |
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Hey kleiner, son Teil schenk ich Dir zum Geburtstag. Son Ding liegt bei mir rum. Beim SUV war des in Verbindung mit der Werkstattwagenzulassung erlaubt. | _________________ Liebe Grüße Robert
Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben. |
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Verfasst am: 27.01.2009 19:55:33 Titel: |
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glaub die gezeigte kannste vergessen, glaub ich kenne die. ein bekannter hatte mal so eine, sah so aus und auch der preis stimmt etwa.
die dreht total langsam.
hast schonmal über ne Doppel oder Tri-blitzleuchte nachgedacht?
so ne strobe? ich meine ist eben heller.
oder bist du eher geil auf das drehe n des Spiegels???  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 27.01.2009 19:55:34 Titel: |
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Und ich habs übe dezente LED Blitzer gelöst, weil so ein Leuchtbalken manchmal etwas "prollig" wirkt - Wenn er nicht gerade wirklich auf dem passenden Wagen sitzt.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Guter Forengeist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Gelnhausen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)- 2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul) 3. Dacia Logan 4. 425er Quad von TGB verkauft..... |
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Verfasst am: 27.01.2009 20:10:27 Titel: |
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also sie muss grundsätzlich eine entsprechende Strassenzulassung haben...wenn sie das hat darfst du sie auf dem stehenden Auto zur Warnung vor Gefahrenstellen einschalten, darfst aber nicht damit fahren. Fahren darfst du sie erst wenn du einen entsprechenden zugelassenen Halter dazu hast und sie entsprechend beim Tüv war und in den Papieren eingetragen hast...
aufm PU hatte ich einen " Pin" wo ich sie aufstecken konnte...habe nie, selbst bei zusammenarbeit mit der Pol, ärger bekommen......aber erlaubt ist es nur wie oben beschrieben.....
aber aus einer ähnlich gearteten " Geilheit" sage ich dir das es zwar feetz macht so eine Rundumkennleuchte zu haben , aber ein Blitzerbalken macht mehr Spass...kostet aber auch 10 mal soviel.... | _________________ „Man irrt immer, wenn man nicht die Augen schließt, um zu verzeihen oder um sich selbst zu erkennen.“
Maurice Maeterlinck, Pelléas et Mélisande |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.01.2009 20:14:40 Titel: |
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hab ne ähnliche wie angebildet, nur etwas kleiner.
nehm diese beim abschleppen, pannen und baumaschinenüberführungen.
hatte mit den behörden nie probleme da sie nen magnetfuß hat und nicht fest auf dem fahrzeug montiert ist. wenn du sie festmontieren willst mußt du das vom tüv abnehmen lassen, wie beim werkstattwagen oder ähnliches. | |
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 Edelstahl-Verweigerer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Katzenberg
| Fahrzeuge 1. Schmeckfender 110 3ooTdi SW 2. cruiser bike 3. Zodiak serie 1 |
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Verfasst am: 27.01.2009 20:16:46 Titel: |
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bilder!! flashi bilder!!
achsoo .. die gezeigte rotaflex ist nicht schlecht,dreht normal schnell.
die haben wir auch auf arbeit.
die doppelblitzer,welche mücke ansprach sehen toll aus ,sind hell aber sau teuer.
und wenn mal die xenonbirne pfutsch iss, ist die nicht so günstig zu ersetzen. | _________________ Sven
Lass mich, ich kann das!! .. ohhh kaputt.

Zuletzt bearbeitet von am 27.01.2009 20:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.01.2009 20:22:27 Titel: |
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§53a (StVZO) Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Imho brauchen die Leuchten selbst zum Gebrauch im Stand eine entsprechende Zulassung (E, KBA Nummer, Wellenlinie und was weiß ich, welches Gedöns da auf dem Sockel drauf ist) und werden ohne diese lediglich bestenfalls geduldet.
http://www.rkl-shop.de/cgi-bin/shop.cgi?action=windowhelp&item=1001 | |
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 27.01.2009 21:05:18 Titel: |
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Harte Sache mit den Lichtlein.
Ja mal schauen wie ichs jetzt mach.
kauf mir erst nich nen Satz Winterreifen und dann mal kucken was übrigbleibt aber trotzdem Danke.
Grüßle Marc | |
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Verfasst am: 27.01.2009 21:51:22 Titel: |
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1. die Dinger müßen Prüfzeichen haben, die Billigdinger im ebay haben meist keins
2. die richtigen Rundumleuchten mit 55W Birne sind nur erlaubt wenn sie eingetragen sind, Pannenhilfsfahrzeuge, Baustellenfahrzeuge usw
3. die einzigen die für jederman erlaubt sind, sind die kleineren Brüder
diese dürfen max 35W Birne haben und sind nur zum absichern bei Pannen oder Unfallstellen erlaubt, ansonsten müssen sie abgedeckt sein, oder abgenommen werden
genaues steht hier http://www.rkl-shop.de/cgi-bin/shop.cgi?action=help
dort gibts auch beide Versionen zu kaufen
Gruß Mani | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Meissen Status: Offline
| Fahrzeuge 1. patrol 260 zahnschmerzen,y61 kurz, |
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Verfasst am: 27.01.2009 21:55:00 Titel: |
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das interessiert doch eh keinen mehr ob da ne gelbe blinkt oder blitzt.
meinste da nimmt einer rücksicht?kannste vergessen.
gruß frank | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6041 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.01.2009 22:12:36 Titel: |
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muha* frank
du hast zwei aufen LKW... lach* | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 27.01.2009 22:20:22 Titel: |
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Die einzige Situation in der eine Privatperson eine solche Rundumkennleuchte (oder Blitzer) benutzen darf ist die Absicherung einer unübersichtlichen (!!!) Unfallstelle und dann auch nur bei stehendem Fahrzeug. Eine feste (dauerhafte) Montage am Fahrzeug ist hierbei nicht erlaubt. In der StvZO ist klar geregelt welche Fahrzeugarten berechtigt sind ein gelbes Rundumlicht zu führen.
Selbst ich habe den Balken nur auf dem Fahrzeug wenn ich Bf2 Begleitung (Schwer- und Spezialtransporte) fahre, obwohl er dauerhaft drauf sein dürfte. | _________________ GR-uß Thorsten
...irgendwas is´ ja immer! |
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