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		| |  Verdienter Held der Arbeit
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2007
 Wohnort: Bruckmühl
 Status: Offline
 
 
 ...und hat diesen Thread vor 6158 Tagen gestartet!
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. rasender Campingstuhl mit Flügeln2. Ovlov
 3. Dnepr MT11
 4. Honda Transalp
 5. ½ Y60
 6. ¼ DiscoIV8
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 21:54:11    Titel: Fahrzeug schleppen |  |  
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				| | Servus, 
 ich stehe vor folgender Problematik:
 
 Ein gebraucht erworbenes Fahrzeug ist vom Vorbesitzer nach Hause zu holen, Distanz Straße ca. 50 km. Dieses Fahrzeug hat einen Motorschaden und wurde kürzlich abgemeldet.
 
 Ideal wäre dazu natürlich  und Hänger, was wir aber derzeit nicht haben, müsste man mieten.
 
 Da erscheint es natürlich als brauchbare Möglichkeit, dieses Fahrzeug einfach zu schleppen, aber nun frage ich mich, wie da die Rechtslage aussieht?
 
 Darf ich ein Fahrzeug einfach so über öffentliche Straßen ziehen, wenn es abgemeldet ist? Brauch ich dazu rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen?
 
 Alles recht verwirrend.
 
 2 Personen mit Führerschein CE sind zur Bewältigung des Transportes vorhanden.
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		| |  Behind Flashi in Morocco
 
  
 Mit dabei seit Mitte 2005
 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1.    LandRover Disco 2 TD5 2.    RallyePatrol Version2.0 3.    Opel Monty 3,2 V6 4.    kleines Wiesel LR110 S2B 5.    Polaris 500HO 6.    F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7.    Brennabor C4/20 | 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:00:29    Titel: |  |  
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				| | wir haben den zweiten (?)  mal durch limbach geschleppt, ohne nummer, ohne alles. ich glaube mich zu erinnern, dass nach meiner recherche vorhe rmir sehr flau im magen war, weil das geschleppte fahrzeug wohl doch dringend eine eigenen versicherung benötigt. 
 50km ist auch nicht ohne, ich würde da kein risiko eingehen.
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		| |  Pussywagon Deluxe Driver
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2008
 Wohnort: Oberösterreich
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. Jeep Grand Cherokee WJ 2.7 CRD | 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:15:14    Titel: |  |  
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				| | also soweit ich weiß muss das auto mindestens bremslichter und funktionierende bremsen haben. wenn das fahrzeuge keine bremse hat musst du es mit einer stange abschleppen. und die fahrzeuglenker müssen natürlich auch einen führerschein haben. ich glaube mich zu erinnern das mir das mein vater mal so erzählt hat, und der arbeitet bei ÖAMTC.
 |  | _________________
 
  	  | Zitat: |  	  | wenn man keinen TüV hat, is man das Arschloch und wenn mans eingetragen hat, is man das Arschloch, das alles eingetragen kriegt... bzw. heisst es gleich wieder "Gefälligkeitsgutachten"...  | 
 
  	  | Zitat: |  	  | Ach Leute scheissts euch doch net an. Als ob die Welt gleich untergehen würde.  Wie gesagt man kann sich auch zu Tode fürchten. | 
 
  	  | Zitat: |  	  | Zedern-Menschen haben die Neigung, alleine durchs Leben zu gehen. Zwar haben sie Freunde, aber die wichtigsten Phasen des Lebens stehen die Zedern alleine durch. | 
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		| |  Schwerkranker Araber
 
  
  
 Mit dabei seit Anfang 2006
 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. Nissan Navara2. Mercedes SL
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:16:09    Titel: |  |  
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				| | Hänger wäre das Beste. Aber die Verwaltungsbehörde kann dir ne Genehmigung erteilen mit der du ohne Zulassung des zu schleppenden Fahrzeugs selbiges schleppen darfst. |  | _________________
 Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
 
 
 
 Stefan
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		| |  edeler Dosenspender
 
  
 
 Mit dabei seit Ende 2005
 Wohnort: Paderborn
 
 
 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:20:08    Titel: |  |  
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				| | Es gab mal ein gestzt, das wenn beide fahrzeuge mit einer schleppstange fest verbunden sind und der fahrer des zugfahrzeuges im Besitz des LKW scheines ist, dann braucht das geschlepte fahrzeug nicht angemelded sein. 
 Weis aber nicht ob es das noch gibt und wo das stande.
 |  | _________________
 cu Bobycarfahrer
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		| |  Hiluxmanufakturist
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2008
 Wohnort: Bankgeheimniss
 
 
 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:35:30    Titel: |  |  
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				| | @ohu 
 schau mal hier rein...
 
 http://public.wuapaa.com/wktirol/2008/files/verkehr_abschlepp-regeln.pdf
 
 Zitat:
 
 Da das abzuschleppende Fahrzeug nicht unbedingt angemeldet sein muss, ist auch eine Versicherung
 nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings sollte man hier daran denken, dass es finanzielle Folgen
 haben kann, wenn das nicht versicherte Auto auf das des Zugfahrzeugs auffährt.
 
 die Frage ist jetzt nur...ist DAS irgendeine PDF Datei....ist das amtlich???
 |  | _________________
 Gruss Fongs
 
 
 Es ist Zeit...neue Wege zu gehen !!
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		| |  Offroader
 
  
  
 Mit dabei seit Ende 2008
 Wohnort: Börnichen, Erzgebirge
 Status: Verschollen
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. MB G36AMG2. Monza 3,9l Mantzel
 3. BMW E46 330D
 4. T4 Exkursion
 5. Kawasaki ZX7R
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:37:51    Titel: |  |  
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				| | hallo, hier mal ein kleiner Auszug aus der StVZO... 
 II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
 
 § 18 Zulassungspflichtigkeit
 
 (1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
 von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen
 mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen
 Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) dürfen
 auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden,wennsie durch
 Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und
 durch Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder
 Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr
 zugelassen sind.
 
 und weiter gehts...
 
 § 33 Schleppen von Fahrzeugen
 
 (1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug
 bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die
 Verwaltungsbehörden (Zulassungsstellen) können in Einzelfällen Ausnahmen
 genehmigen.
 (2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende
 Sondervorschriften:
 1. Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen.
 Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt
 werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug
 erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden
 Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres
 Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die
 Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden
 Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
 2. Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das
 Zulassungsverfahren.
 3. Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen
 Zug im Sinne des § 32.
 4. Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug
 als Kraftfahrzeug.
 5. § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
 6. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t
 dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
 7. Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für
 zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am
 geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger
 nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu
 sein.
 
 Nach meinem Verständnis sollte also das schleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges kein rechtliches Problem darstellen. Soweit ich weiß, wäre das geschleppte Fahrzeug im Zweifelsfalle über das schleppende Fahrzeug versichert.
 Ich persönlich habe zwar noch keine 50 km mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zurückgelegt, aber schon sehr oft kurze Strecken geschleppt. Gab nie irgend ein Problem. Am besten mit Stange und auf jeden Fall Autobahn meiden, denn da ist schleppen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt....
 
 ...Viel Erfolg...
 |  | _________________
 ...schraub nie an einem Ding, das ging...
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		| |  Vertikalzeppelin, erdgebunden
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2005
 Wohnort: Limbach-Oberfrohna
 Status: Offline
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105    2. Volvo XC90    3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG    5. Air Patrol 2.0 Rallye    | 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:43:40    Titel: |  |  
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				| | Ich hab schonmal ein Fahrzeug über 200km geschleppt - Ne Freude ist das nicht. Eigentlich isses enorm anstrengend. Noch öfter wurde ich geschleppt, auch mehrmals und über 100km - Das ist noch anstrengender.  |  | _________________
 Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
 
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		| |  Pussywagon Deluxe Driver
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2008
 Wohnort: Oberösterreich
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. Jeep Grand Cherokee WJ 2.7 CRD | 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:46:09    Titel: |  |  
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				| | mein vater hat mich auch schonmal geschleppt *stolz*  mit nem 6-7 m gurt war nicht so lustig, fahrzeug war zwar angemeldet aber das licht ging nicht und ich habe ja keinen führerschein |  | _________________
 
  	  | Zitat: |  	  | wenn man keinen TüV hat, is man das Arschloch und wenn mans eingetragen hat, is man das Arschloch, das alles eingetragen kriegt... bzw. heisst es gleich wieder "Gefälligkeitsgutachten"...  | 
 
  	  | Zitat: |  	  | Ach Leute scheissts euch doch net an. Als ob die Welt gleich untergehen würde.  Wie gesagt man kann sich auch zu Tode fürchten. | 
 
  	  | Zitat: |  	  | Zedern-Menschen haben die Neigung, alleine durchs Leben zu gehen. Zwar haben sie Freunde, aber die wichtigsten Phasen des Lebens stehen die Zedern alleine durch. | 
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		| |  Verdienter Held der Arbeit
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2007
 Wohnort: Bruckmühl
 Status: Offline
 
 
 ...und hat diesen Thread vor 6158 Tagen gestartet!
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. rasender Campingstuhl mit Flügeln2. Ovlov
 3. Dnepr MT11
 4. Honda Transalp
 5. ½ Y60
 6. ¼ DiscoIV8
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:55:44    Titel: |  |  
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				| | Das klingt doch ganz gut. Das zu schleppende Fahrzeug müsste Brems- und Lichttechnisch noch in Ordnung sein, und dann spar ich mir auch 
 Schon klar, dass das Schleppen nicht die eleganteste Methode ist, aber auf die Schnelle muss es wohl sein.
 
 Stange ist klar, weil die Gefahr des Hintenreinbrummens ist sicher nicht ohne, grade auf einer längeren Strecke.
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		| |  Offroader
 
  
  
 Mit dabei seit Ende 2008
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 Status: Verschollen
 
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. MB G36AMG2. Monza 3,9l Mantzel
 3. BMW E46 330D
 4. T4 Exkursion
 5. Kawasaki ZX7R
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 22:59:17    Titel: |  |  
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				| | ich denke, ihr solltet damit keine Probleme haben... 
 ....was wird denn eigentlich geschleppt??
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 ...schraub nie an einem Ding, das ging...
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		| |  Verdienter Held der Arbeit
 
  
  
 Mit dabei seit Mitte 2007
 Wohnort: Bruckmühl
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 ...und hat diesen Thread vor 6158 Tagen gestartet!
 
 
 |  | Fahrzeuge 1. rasender Campingstuhl mit Flügeln2. Ovlov
 3. Dnepr MT11
 4. Honda Transalp
 5. ½ Y60
 6. ¼ DiscoIV8
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 23:12:26    Titel: |  |  
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 |  
				| | Ein VWBus, T3, nichtmal mit Allrad.     Wird ein Freundschaftsdienst.
 
 
 
 Was meinte Borsti mit Genehmigung?
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		| |  Club der Ehemaligen
 
 
 
 Status: Immer da - Ehrlich
 Du bist daheim :-)
 
 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 23:20:44    Titel: |  |  
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				| |  	  | ohu hat folgendes geschrieben: |  	  | Ein VWBus, T3, nichtmal mit Allrad.     Wird ein Freundschaftsdienst.
 
 
 
 Was meinte Borsti mit Genehmigung?
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 Och ich dachte was cooles für die Breslau
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		| |  Offroader
 
  
  
 Mit dabei seit Ende 2008
 Wohnort: Börnichen, Erzgebirge
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 |  | Fahrzeuge 1. MB G36AMG2. Monza 3,9l Mantzel
 3. BMW E46 330D
 4. T4 Exkursion
 5. Kawasaki ZX7R
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 23:23:15    Titel: |  |  
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				| | ich nehm an, Absatz 1 von §33...oder??? |  | _________________
 ...schraub nie an einem Ding, das ging...
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		| |  Viagra-Schrauber
 
  
  
 Mit dabei seit Anfang 2006
 Wohnort: Alfeld
 
 
 
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				|  Verfasst am: 21.12.2008 23:23:27    Titel: |  |  
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				| |  	  | ohu hat folgendes geschrieben: |  	  | Ein VWBus, T3, nichtmal mit Allrad.     Wird ein Freundschaftsdienst.
 
 
 
 Was meinte Borsti mit Genehmigung?
 | 
 
 Steht doch unter §33(1)
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 ... es gibt immer was zu verbessern ...
 
 
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