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 time is running ²°°7 / °4


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Salzburg
...und hat diesen Thread vor 5657 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110  2. Landcruiser 300  3. Mitsubishi Triton  |
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Verfasst am: 19.02.2010 20:00:54 Titel: Kuendigung Telefonanschluss (M-Net) |
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nachdem ich nun umziehe und ich meinen Vertrag nicht an den neuen wohnort mitnehmen kann muss ich den Vertrag kuendigen.
An zwei moeglichen neuen Anschriften koenne die Mnet die leistung nicht erbringen.
nun ist in den AGB`s eine ausserordentliche Kuendigung bei Umzug nur aus wichtigem Grund moeglich.
Was ist ein wichtiger Grund und wie definiert er sich??? dafuer gibts ja keine ges. festgelegten Angaben. Wegen Familie und Arbeitsstelle - sind das akzeptable Gruende fuer ein Unternehmen fuer mich schon aber fuer die?
Ein Angebot habe ich von dem Komikern schon bekommen. Ich muesse nur 15,- / Monat bezahlen bis der Vertr.zeit zu ende ist. Der ganze Anschluss mit Flatrate kostet aber nur 17,-
Was soll dies unsinnige Angebot ?
Im Ernst! Kennt sich hier jemand damit aus (auch rechtlich)? google gibt zu beiden seiten genug Auskuft also 50/50 %
ich woellte den anschluss ja behalten nur geht das von denen ihrer seite aus nicht weil sie die gegend nicht abdecken. | _________________
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 19.02.2010 20:06:55 Titel: |
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Wenn Du willens bist, bei einem Umzug den Anschluss mitzunehmen und die können das aus welchen Gründen auch immer nicht, dann können die ja ihre Teil des Vertrages nicht erfüllen. Daraus ergibt sich für mich ein Sonderkündigungsrecht.
Eine Freundin hatte deswegen auch mal Stress mit einem lokalen Anbieter, den es beim neuen Wohnort nicht gab. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale kam sie dann aus dem Vertrag raus. Die hatten ihr Anfangsganz schön gedroht und hohe Folgekosten angedeutet.
Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale bei Dir im Ort, die helfen Dir. | _________________
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 Der letzte Offroader?


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Zwigge
| Fahrzeuge 1.  Disco1 300TDi |
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Verfasst am: 19.02.2010 21:29:14 Titel: |
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schau dir mal deren AGBs genau an,kann mir nicht vorstellen das umzug in ein nicht abgedecktes gebiet kein kündigungsgrund is... | _________________
Schadstoffstark & Leistungsarm...  |
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Verfasst am: 19.02.2010 21:44:43 Titel: |
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Mit Deiner Unterschrift hast Du Dich doch nicht verpflichtet Dein Leben und Umfeld so weiter bestehen zu lassen bis eine Ordentliche Kündigung möglich ist . Wenn Du Dein Umfeld änders weshalb auch immer und Du den Anschluß von denen weiter nutzen möchtest, DIE es Dir aber nicht bieten können, erfüllen DIE einen wichtigen Teil des Vertrages nicht. | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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 time is running ²°°7 / °4


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Salzburg
...und hat diesen Thread vor 5657 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110  2. Landcruiser 300  3. Mitsubishi Triton  |
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Verfasst am: 19.02.2010 21:55:31 Titel: |
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marienthaler hat folgendes geschrieben: | schau dir mal deren AGBs genau an,kann mir nicht vorstellen das umzug in ein nicht abgedecktes gebiet kein kündigungsgrund is... |
7.2 Zieht der Kunde von der Adresse des Anschlusses fort, berechtigt dies zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
...blablabla
die frage ist ob so was wirklich als "wichtiger gund" akzeptiert wird. will mich nicht in 5 schreiben rechtfertigen muessen warum das jetzt so ist. ich bin/war ja echt zufrieden mit denen. nur gibts das nur im muenchner umland - regionalanbieter halt | _________________
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 19.02.2010 21:58:59 Titel: |
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Ein wichtiger Grund für die Kündigung oder für den Umzug?
Dass die Dich nicht weiter versorgen können, also ihren Vertrag nicht einhalten könne, ist doch wohl ein relativ wichtiger Grund. | _________________
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Verfasst am: 19.02.2010 21:59:12 Titel: |
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Gabor hat folgendes geschrieben: | wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
[/i]
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Wenn die Ihren Teil des Vertrages nicht erfüllen können, ist das für mich ein SEHR wichtiger Grund | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.02.2010 22:09:42 Titel: |
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schreib dehnen ein Einschreiben (Kündigung) mit Rückantwortschein.
also einmal die Kündigung zum xxxxxx und warum du kündigst.
dehen ihr Antwortschreiben abwarten..das kommt immer sehr schnell..
Dann gleich einen formulierten Text, mit Fristsetzung, sie mögen den Anschluss an deinem neuen Wohnort bereitstellen. Können sie das nicht..(von dem gehe ich aus), tritt die Kündigung lt. dem obengenannten Punkt 7.2 AGB in Kraft. Somit stehen die unter Druck, dir einen Anschluss bis zur Fristsetzung am neuen Wohnort bereit zustellen...(was sie sicher nicht können).
Also liegt ein wichtiger Grund vor, zur vorzeitigen Kündigung..des Vertrages.
= Nichterfüllung der Vertragsinhalte seitens des Anbieters.
musste halt bissel wichtig formulieren...
die werden schon drauf reagieren und ihre weiteren Standardanschreiben losschicken...hier würde ich dann nimmer viel schreiben, sondern auf die Kündigung (Einschreiben mit Rückantwortschein) incl. Fristsetzung verweisen.
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Zuletzt bearbeitet von am 19.02.2010 22:13, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 19.02.2010 22:10:30 Titel: |
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Gabor hat folgendes geschrieben: | marienthaler hat folgendes geschrieben: | schau dir mal deren AGBs genau an,kann mir nicht vorstellen das umzug in ein nicht abgedecktes gebiet kein kündigungsgrund is... |
7.2 Zieht der Kunde von der Adresse des Anschlusses fort, berechtigt dies zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages nur, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
...blablabla
die frage ist ob so was wirklich als "wichtiger gund" akzeptiert wird. will mich nicht in 5 schreiben rechtfertigen muessen warum das jetzt so ist. ich bin/war ja echt zufrieden mit denen. nur gibts das nur im muenchner umland - regionalanbieter halt |
wenn der umzug in ein anderes land kein wichtiger grund ist..............was dann.......... | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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Verfasst am: 19.02.2010 22:11:08 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.02.2010 22:16:36 Titel: |
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auf das wollte ich raus...
@gabor
kopiere dir das incl. dem Aktenzeichen...kannste ggf. noch gebrauchen, wenn sie dich weiter mit Anschreiben nerven dann is gleich Ruhe
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 19.02.2010 22:21:10 Titel: |
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Da gibts ja sogar ein Aktenzeichen mit Gerichtsurteil . Also wenn "die" dich nicht mehr Versorgen können an deinem neuen Wohnort, isses doch eigentlich klar | |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 19.02.2010 22:25:56 Titel: |
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Mudmaster hat folgendes geschrieben: | Da gibts ja sogar ein Aktenzeichen mit Gerichtsurteil . Also wenn "die" dich nicht mehr Versorgen können an deinem neuen Wohnort, isses doch eigentlich klar |
mein reden...............er zieht,glaub ich,nach östereich............ da isser aus dem vertrag.......  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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Verfasst am: 19.02.2010 22:41:57 Titel: |
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hab noch was gefunden, im Vertrag steht unter 1.9
Zitat: | Weitergehende Schadenersatzansprüche von M-net bleiben unberührt.
Besondere Bedingungen der Telefon-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher
Nutzung: Basis dieser besonderen Tarifierung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung
der Telefon-Flatrate, der Topländer-Flat oder International-Flat ist, dass durch den Kunden
monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten für die Telefon-Flatrate bzw. nicht mehr als
3000 Verbindungsminuten für die Telefon-Flatrate inklusive der Topländer-Flat oder International-
Flat in Anspruch genommen werden sollen. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider
im Bereich Telekommunikation und Mehrwehrtdienste, Callcenter-Dienstleister und
Anbieter für Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting, etc.), Verwaltungen,
Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und Anbietern die TKDienstleistungen
für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden,
die vor- oder nachrangig den Zweck von Rückvergütung haben. |
jetzt mußt Du denen nur sagen Du machst ein Callcenter auf, dann gilt 7.3
Zitat: | Kündigung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate:
Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn
sich die Summe der monatlichen Verbindungsminuten über einen Zeitraum von
3 Monaten regelmässig um mehr als 20 % gegenüber der in Punkt 1.9 der Leistungsbeschreibung
genannten Summe der Verbindungsminuten erhöht. |
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 time is running ²°°7 / °4


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Salzburg
...und hat diesen Thread vor 5657 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110  2. Landcruiser 300  3. Mitsubishi Triton  |
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Verfasst am: 19.02.2010 23:01:19 Titel: |
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na das ist der hammer, des mach ich!
da sitzen so backpfeifen im callcenter die sagen das ist so, basta! kundenfreundlich ist das nicht | _________________
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