Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
...und hat diesen Thread vor 5554 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 08.05.2010 08:39:30 Titel: Fahrverbot an Sonntagen |
|
|
hallo,
zwar hab ich mal eine frage anläßlich sonn- feiertags fahrverbot für lkws.
ich will aufs forum treffen fahren. nur nicht mit´m jeep weil das mir zu teuer ist. so jetzt dachte ich mit ich nehme mein fiat doblo schmeiß hinten ein anhänger dran und nehme das quad mit statts dem lada. soweit so gut nur ist mir eingefallen mal gelesen zu haben das man bei lkw zulassung keine anhänger ziehen darf an sonn- feiertagen.
die kiste läuft zwar gewerblich ist aber im schein auf meinen namen eingetragen nicht auf den firmen namen also somit ist es keine gewerblich fahrt oder?
und das dingens ist unter 3,5 tonnen
| _________________ You can go fast, i can go every way |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
...und hat diesen Thread vor 5554 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 08.05.2010 08:48:33 Titel: |
|
|
Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
Vom Fahrverbot betroffen sind
alle Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet.
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
Allein fahrende Sattelzugmaschinen
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
grad gefunden. der satz in der mitte heißt das ich fahren darf!?
| _________________ You can go fast, i can go every way |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Way Down South Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee ZG 5,9 |
|
Verfasst am: 08.05.2010 09:06:32 Titel: |
|
|
Das wurde erst neulich hier in einem ähnlichen Zusammenhang diskutiert.
Derzeit sieht es wohl so aus, dass in einigen Bundesländern das Fahren von LKW <3,5t GG und Anhänger zu Freizeitzwecken nicht mehr genehmigungspflichtig ist.
Weil die ganze Sache aber noch nicht länderübergreifend umgesetzt wurde, könnte es bei einer Kontrolle in einigen unserer Kleinstaaten da sicher noch Probleme geben.
Gruß
Rubber Duck
| |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
...und hat diesen Thread vor 5554 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 08.05.2010 09:27:35 Titel: |
|
|
ok danke, heißt anscheinend ohne genehmigung darf ich nicht mit anhänger fahren auch wenn mein quad nur hinten drauf steht!?
| _________________ You can go fast, i can go every way |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Kein Titel, keine Kekse


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Rotachin eastern Bavaria Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch |
|
Verfasst am: 08.05.2010 09:32:13 Titel: |
|
|
Nö, du darfst dann glaub ich allgemein ned mit Hänger fahren
Aber ist der Fiat als LKW eignetragen?
| _________________ Gruß, der Bärtige
____________
Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
____________
Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
...und hat diesen Thread vor 5554 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 08.05.2010 09:38:44 Titel: |
|
|
ja
| _________________ You can go fast, i can go every way |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 08.05.2010 10:10:55 Titel: |
|
|
haste kein Fahrzueg wo PKW drin steht
ich tucker mit meinen Anhängern auch Sonntags, bei bedarf durch die gegend..
als PKW angemeldet und Anhänger nicht gewerblich
| |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 08.05.2010 10:51:50 Titel: |
|
|
Rubber Duck hat folgendes geschrieben: |
Weil die ganze Sache aber noch nicht länderübergreifend umgesetzt wurde, könnte es bei einer Kontrolle in einigen unserer Kleinstaaten da sicher noch Probleme geben.
|
Nachdem das von der Länderverkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, würd ich´s im Zweifelsfall drauf ankommen lassen und vor den Kadi ziehen. Dumm lediglich, wenn der jeweilige Beamte auf stur schaltet und erst mal die Weiterfahrt verbietet.
@Flying - für Bayern gibt´s ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums aus 2008. Ausdrucken, mitnehmen, vorzeigen.
Beschreibung: |
|
 Download |
Dateiname: |
Sonntagsfahrverbot komp.pdf |
Dateigröße: |
414.18 KB |
Heruntergeladen: |
811 mal |
| |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 08.05.2010 13:27:11 Titel: |
|
|
auch LKW bis 3,5 t dürfen mit Hänger fahren, wenn zu freizeitzwecken fährst
und mit deim Quad hinten drauf ist das doch einwandfrei ne Freizeitveranstaltung
also los gehts
| |
|
|
Nach oben |
|
 |
 zu doof für hier? ;-)


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Forchheim
| Fahrzeuge 1. MTD Rasentraktor.RIP 2. Castelgarden |
|
Verfasst am: 08.05.2010 21:31:26 Titel: |
|
|
Mir egal, ich fahre mit einem LKW bis 3,5Tonnen und Wohnwagen und es hat bis jetzt keine Sau (grünweiß) interressiert. Ganz im Gegenteil hab ich festellen müssen, daß ich mit WW noch nie aufgehalten worden bin aber dafür solo um so öfter
Gruß Michl
| _________________ ___________________________________
Lieber Schweinekisten, als gar kein Spaß!!! |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
...und hat diesen Thread vor 5554 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 09.05.2010 09:14:42 Titel: |
|
|
ok ein ist nicht so auffällig wie ein kastenwagen in der hinsicht.
| _________________ You can go fast, i can go every way |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 09.05.2010 09:19:17 Titel: |
|
|
Hast Du Dir das PDF da oben eigentlich mal angesehen?
Da gibts doch nix mehr zu diskutieren mit hätte, wäre, wenn.
| |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
|
Verfasst am: 09.05.2010 09:20:57 Titel: |
|
|
Wir wurden mit Landy + Anhänger am Sonntag schon rausgezogen, sind aber kein LKW.
Wurden aber genau deswegen rausgezogen und nur das kontrolliert. Diese Mistkerle hab ich mir damals nur gedacht.
Aber an der Regelung hat sich was geändert. Steht auch schon weiter oben.
| _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
...und hat diesen Thread vor 5554 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 09.05.2010 09:30:45 Titel: |
|
|
und wie schauts in hessen aus?
| _________________ You can go fast, i can go every way |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 09.05.2010 10:26:06 Titel: |
|
|
Ein Fiat Doblo ist ein PKW, den Du als LKW versteuerst und er bleibt trotzdem ein PKW auf Privatfahrt. Das ist doch kein Sattelzug.
| _________________ Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
|