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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
...und hat diesen Thread vor 5531 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 31.05.2010 12:22:35 Titel: Kurzzeitkennzeichen und Anhänger ???? |
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Pkw mit Kurzzeitkennzeichen und normal zugelassener Trailer dran.
Gestern Nacht von ein paar vorwitzigen Mitgliedern der Ordnungsmacht angehalten worden und man wollte glatt meine Weiterfahrt verhindern mit der Begründung das es nicht zulässig wäre in genannter Konstellation zu fahren.
Auf dem roten Wisch zu den KZK ist zwar alles mögliche vermerkt aber nicht das man so keinen Hänger ziehen darf. Konkret bezifferte Paragraphen konnten aber auch nicht benannt werden.
Ist da was dran ?
Jedenfalls konnt ich letztendlich weiterfahren (nachdem die Jungs das komplette Programm durchgezugen haben) | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 31.05.2010 14:32:35 Titel: |
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Das passt so.
Zitat: | § 16 der FZV
Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. |
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 Behind Flashi in Morocco

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: F&G Customs Headquarter Sachsen
| Fahrzeuge 1.  LandRover Disco 2 TD5 2.  RallyePatrol Version2.0 3.  Opel Monty 3,2 V6 4.  kleines Wiesel LR110 S2B 5.  Polaris 500HO 6.  F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11 7.  Brennabor C4/20 |
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Verfasst am: 31.05.2010 14:50:47 Titel: |
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es handelt sich um eine probefahrt - belastungsfahrt. das geht nunmal nur mit hänger und was druff  | _________________
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Verfasst am: 31.05.2010 15:39:09 Titel: |
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Hallo
Probe und Überführungsfahrten sind nur mit dem Fahrzeug allein gestattet an dem die Nummer angebracht ist, man darf mit einem Fzg mit roter Nr weder andere Abschleppen noch irgendwelche Anhänger ziehen, diese Nr gilt nur für das Auto selbst
wenn die rote Nr am Hänger ist, darf dieser nur leer gezogen werden, jede Art von Ladung ist verboten
das gilt auch fürs bzw Auto, wenn man sich mal kurz nen alten Bus leiht ne rote Nr drannschraubt um damit mal schnell am WE seinen Umzug machen will, das geht nicht und ist genauso verboten
eventuell hat das auch versicherungstechnische Gründe, ein Hänger ist ja im normalen Fahrbetrieb über das versichert und diese Regelung gibts hier nicht, daher ist es dann auch fahren ohne Versicherungsschutz | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
...und hat diesen Thread vor 5531 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 31.05.2010 16:25:09 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Hallo
Probe und Überführungsfahrten sind nur mit dem Fahrzeug allein gestattet an dem die Nummer angebracht ist, man darf mit einem Fzg mit roter Nr weder andere Abschleppen noch irgendwelche Anhänger ziehen, diese Nr gilt nur für das Auto selbst
wenn die rote Nr am Hänger ist, darf dieser nur leer gezogen werden, jede Art von Ladung ist verboten
das gilt auch fürs bzw Auto, wenn man sich mal kurz nen alten Bus leiht ne rote Nr drannschraubt um damit mal schnell am WE seinen Umzug machen will, das geht nicht und ist genauso verboten
eventuell hat das auch versicherungstechnische Gründe, ein Hänger ist ja im normalen Fahrbetrieb über das versichert und diese Regelung gibts hier nicht, daher ist es dann auch fahren ohne Versicherungsschutz |
hast du dazu Quellen wo es geschrieben steht ?
Wobei die Aussage von @Grafe mir wesentlich besser gefällt ! | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Indernettschlaumeier


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: bei Coburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford F 250 Lariat SuperDuty 2. Chrysler C300 3. Citroen C3 4. 1400er Suzuki Intruder 5. Honda VFR 6. BMW GS1150 |
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Verfasst am: 31.05.2010 17:40:34 Titel: |
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Die vom Glonntaler aber richtiger ist...
Einfacher isses, einfach mal bei der Zulassungsstelle nachzufragen, wenn Du so was vorhast. Die sollen Dir dann ne Bescheinigung ausstellen, sollten sie Dir das genehmigen.
Argumentieren könntest Du allenfalls mit der o.g. Probe-Belastungsfahrt. Die darf aber nur im engen Umkreis um die Standortadresse erfolgen, etc. Problem dabei ist, dass allein schon der Umkreis von der jeweiligen richterlichen Entscheidung im Gebiet abhängt. Diese werden kaum veröffentlicht sein.
Alles weitere liesse sich aus den Erweiterungen und Kommentaren zum § 16 FZV auslesen. Werden - glaub ich - vierteljährlich aktualisiert und gibts im gut sortieren Jurisliteraturfachhandel. | _________________ Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!! |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LandRover Freelander 2 |
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Verfasst am: 31.05.2010 19:11:58 Titel: |
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so wie der Glonntaler es beschreibt kenne ich es auch.
Fz. mit rote Nummer + Anhänger: no go
Anhänger mit roter Nummer + Ladung : no go
Kollega aus Südeuropa der eigentlich IMMER mit dem einen Wagen fährt: no go | |
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