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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 7105 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 06.02.2006 13:07:09 Titel: Entwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnis |
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Hab heute mal was gefunden
interiesant in bezug auf sind
Seite 32
Seite 75 und 76 da erkärt wird warum höher besteuert werden mus als Biodiesel
Beschreibung: |
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Dateiname: |
Entwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen vom 30.1.2006.pdf |
Dateigröße: |
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484 mal |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 7105 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 06.02.2006 13:25:27 Titel: |
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für die die nicht die ganze Datei downloaden möchten
die Seite 75
Weiterhin wird eine Besteuerung von eingeführt, das auf dem Kraftstoffmarkt ein
Konkurrenzprodukt zu Biodiesel darstellt. In dem o.g. Biokraftstoffbericht ist aufgrund
der im Jahr 2004 geringen Marktrelevanz nicht überprüft worden. Seitdem wurde jedoch
ein erheblicher Anstieg der Verwendung von als Kraftstoff festgestellt, so
dass aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Steuergerechtigkeit dieses Produkt nicht
steuerfrei belassen werden kann. Verglichen mit Biodiesel sind für weniger Produktionsschritte
erforderlich, die Kosten für den Kraftstoffeinsatz sind daher niedriger. Eine
Besteuerung von 15 Cent pro Liter, d. h. eine um 5 Cent je Liter höhere Besteuerung als bei
reinem Biodiesel, ist aus diesem Grund gerechtfertigt.
Zu Absatz 1
Absatz 1 regelt den Grundsatz der Steuerentlastung für Energieerzeugnisse, die Biokraftoder
Bioheizstoffe enthalten. Für die Entlastung ist ein Antrag erforderlich, in dem sowohl die
Höhe des Biokraft- oder Bioheizstoffanteils als auch die bereits erfolgte Versteuerung nachzuweisen
sind.
- 76 -
Zu Absatz 2
I
n Satz 1 wird im Ergebnis erreicht, dass der biogene Anteil von Energieerzeugnissen grundsätzlich
von der Energiesteuer befreit ist. Biokraft- und Bioheizstoffe, die vollständig aus
Biomasse bestehen, sind dementsprechend in vollem Umfang steuerbefreit.
Als Ausnahme von Satz 1 wird in Satz 2 die Besteuerung von Fettsäuremethylester und
biogenen Ursprungs festgelegt, wenn diese als Kraftstoff eingesetzt werden. Damit
wird in die Besteuerung von Biodiesel und , die aus den bereits o. g. Gründen
notwendig wurde, eingestiegen.
Nach Satz 3 Nr. 1 Buchstabe a beträgt die Steuerentlastung für Biodiesel in Reinform 370,40
Euro für 1 000 Liter. Dies führt im Ergebnis zu einer Steuerbelastung von 0,10 Euro je Liter,
da Biodiesel nach § 2 Abs. 4 wie Dieselkraftstoff (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 b) zu besteuern ist.
Nach Satz 3 Nr. 1 Buchstabe b beträgt die Steuerentlastung für Biodiesel bei Mischungen
mit fossilen Energieerzeugnissen 320,40 Euro für 1 000 Liter. Bei Mischungen mit fossilem
Dieselkraftstoff beträgt die Steuerbelastung folglich 0,15 Euro je Liter.
Nach Satz 3 Nr. 2 beträgt die Steuerentlastung von 320,40 Euro für 1 000 Liter.
Die Steuerbelastung beträgt folglich 0,15 Euro je Liter.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 7105 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 06.02.2006 13:37:23 Titel: |
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Es gibt immer ein Argument für Steuern, man muss nur lange genug suchen......
PS: Wir hatten die Wahl...................
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 06.02.2006 13:42:42 Titel: |
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Kann ich dann das Salatöl für meinen Salat steuerlich absetzen wenn ich beweisen kann das ich das Zeug geschluckt und nicht zur Fortbewegung genutzt hab ?
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 06.02.2006 13:43:24 Titel: |
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SpeedyB hat folgendes geschrieben: |
PS: Wir hatten die Wahl...................  |
richtig zwischen Rot-Grün und Schwarz
aber keiner hat was von Rot-Schwarz gesagt vor der Wahl
auserdem ist Rot schon immer die Farbe des Teufels gewesen
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 7105 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 06.02.2006 13:44:43 Titel: |
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Dürfte eine interessante Klage werden, "Mineralölsteuer auf ein Lebensmittel" !
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 06.02.2006 13:44:50 Titel: |
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Offroad Events hat folgendes geschrieben: | Kann ich dann das Salatöl für meinen Salat steuerlich absetzen wenn ich beweisen kann das ich das Zeug geschluckt und nicht zur Fortbewegung genutzt hab ? |
mir tut sich da eigentlich eine andere FRage auf können die mir nachweisen
das ich in meinen Salat weniger öl reintue dieses aber dafür in meinen Tank
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 Sexsymbol und Opinelabsauger


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Ötisheim
| Fahrzeuge 1. TD5 (Der Kurze) 2. C 63 (The Fast) |
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Verfasst am: 06.02.2006 15:01:14 Titel: |
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ja spinnen wir den Gedanken mal weiter
einige Heizen ja mit Biomasse ... also Scheiße von Mensch und Tier ... das ist ja auch Ersatz für Gas/Öl welches der Besteuerung unterliegt
Da immer mehr mit Biomasse heizen ist das voll ungerecht für das arme Öl und Gas ... aber unsere Regierung tritt für Gerechtigkeit in allen Belangen ein und somit wird das Verrichten menschlicher und tierischer Bedürfnisse ab 2007 mit einer Steuer von 29 Cent/Kilo belegt.
Tixi Vermietstationen müssen monatlich pro Mietklo eine vorab Pauschale von 78.- Euro pro Häuschen entricheten
To be continued ...
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 06.02.2006 20:51:10 Titel: |
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Das kurze Zebra hat folgendes geschrieben: | Tixi Vermietstationen müssen monatlich pro Mietklo eine vorab Pauschale von 78.- Euro pro Häuschen entricheten
To be continued ...  |
DIXI
das zahlt doch dann auch nur wieder der Kunde und mit ner Gehaltskürzung kommt unser Unternehmen net durch, dann zünden wir die Hütten an
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 Der zur Hand sprechen lässt


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Portugal Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR Ex-Mod 110 Saugdrüsel 2. DC E220CDI T 3. Honda CY50 Alkohol |
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Verfasst am: 07.02.2006 00:36:41 Titel: |
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Mir kommt das fast wie eine Umschulungsmaßnahme vor:
Vom Ölmüller zum Steuereintreiber, ohne den Arbeitsplatz oder die Beschäftigung wechseln zu müssen.
Der Tankwart von gestern ist ja schon recht lange Steuereintreiber mit der Nebenbeschäftigung Supermarktkassierer.
Aber jetzt mal abwarten, was sich die Herren einfallen lassen, um Pflanzenölkraftstoff von Lebensmittelölen unterscheidbar zu machen.
Wenn für Kraftstoffe eingefärbt werden soll, dann bitteschön mit dem gleichen Zeugs wie Heizöl
Wenns nicht so einfach wird, dann ist das im Tank halt Biodiesel.
Am Auspuffgeruch kann mans kaum unterscheiden.
Aber wie gsagt, erst mal ganz ruhig abwarten und auf die neuen (nichttechnischen) Herausforderungen reagieren.
Sie wollen alle nur Dein Bestes, nicht wahr?
| _________________ Das Wetter ist mir einerlei,
hab ja angetriebene Achsen zwei. |
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