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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Am AdW
...und hat diesen Thread vor 5278 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR 110 SW TD5  2. Triumph Tiger 800XC, MTB Cannondale F 900  3. 28er NSU-Rad mit Dreigang-Kettenschaltung, ca. Bj.1950  |
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Verfasst am: 11.03.2011 19:37:16 Titel: KFZ-Ummeldungsfrist |
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Kennt sich wer aus ob das Rechtens ist? :
Ich habe ein Bussgeld für eine Ordungswidrigkeit verhängt bekommen, weil mein Fahrzeug einige Wochen nach dem Umzug noch nicht umgemeldet war.
Das Delikt wurde am 8.2. erfasst, ich hatte aber am 1.2. schon ein Schreiben vom Landratsamt bekommen, dass ich 14 Tage Zeit für die Ummeldung habe.
Darf der mir dann eine OWI aufbrummen, obwohl ich noch innerhalb dieser offiziellen Frist war?
Mein Hinweis auf diese Frist wurde nicht akzeptiert, das seien "zwei verschiedene Verfahren, die nichts miteinander zu tun hätten..."
Seh ich ja irgendwie anders,- es geht doch genau um dasselbe...!?
Sachdienliche Hinweise erwünscht! | _________________ Allradantrieb heisst auch nur, an unerreichbaren Orten festzusitzen... |
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 3 Torx im Arsch


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Kaisersbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Cherokee 4,0 HO 2. Patrol 260 3. Patrol 160 |
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Verfasst am: 11.03.2011 20:04:20 Titel: |
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mich haben die nach 2 Jahren erwischt und ich bekam dann noch eine Frist von 2 Monaten und kein Busgeld!! Hört sich auf jedenfall komisch an deine Geschichte | _________________ Gruß Andi
www.orcrmk.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 11.03.2011 20:19:48 Titel: |
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Wie jetzt? Vom Landratsamt hast du ne 14-tägige Frist bekommen - na wer hat denn dann die Owi verhängt, wenn´s nicht das Landratsamt war? Sonst ist dafür doch keine andere Behörde zuständig!
Erklär das noch mal genauer!
Ansonsten gilt bei diesen Ummeldefristen halt das tolle Behördenwort "unverzüglich" (d. h. ohne schuldhafte Verzögerung), sprich "so bald wie es dir halt möglich und zumutbar ist".
Lustig ist, dass in unserer Flughafen-Welt-Stadt Freising die Ummelderei offensichtlich fast niemandem zuzumuten ist, dem LRA isses egal, die Leute fahren hier grundsätzlich 5 Jahre auf ihre alten Kennzeichen rum, ohne dass es irgend ne Behörde interessiert. Keine Einzelfälle, nein, ALLE neuzugezogenen Leute!
Aber weil ich ein ganz besonders Braver bin, trotzdem noch ein ein bisschen auf günstige Regionalklasse fahren wollte, hab ich meine Kisten immerhin nach 1-2 Jahren umgemeldet - gelobt hat mich das LRA aber auch net direkt dafür!
(Der Umzugstermin 1-2 Jahre zuvor war klar aus der Ummeldebescheinigung, die ich ja bei der Zulassungsstelle immer vorlegen muss, zu ersehen!) | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Am AdW
...und hat diesen Thread vor 5278 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR 110 SW TD5  2. Triumph Tiger 800XC, MTB Cannondale F 900  3. 28er NSU-Rad mit Dreigang-Kettenschaltung, ca. Bj.1950  |
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Verfasst am: 11.03.2011 20:40:25 Titel: |
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Ha, Willi , auf dich habe ich gehofft!
Ich erklär genauer:
Ich bin Ende November umgezogen.
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
Diese schrieb mich am 1.2 an und forderte mich auf meine Fahrzeuge innerhalb 14 Tagen umzumelden. Das wollte ich dann auch fristgerecht machen.
Am 8.2. schaute der gleiche eifrige POK wohl wieder mal in den Computer und stellte fest, dass ich immer noch nicht umgemeldet hatte und leitete diesmal ein Verwarnungsgeld wegen nicht erfolgter Ummeldung in die Wege.
Währenddessen lief aber ja noch de Frist des Landratsamtes, was ich der Polizei auf den Bescheid hin auch nachgewiesen habe.
Am 4.2. verstarb mein Lebensgefährte nach kurzer und sehr heftiger Erkrankung, weshalb ich die Ummeldung dann erst am 23.2. gemacht habe, ich hab da vorher echt anderes im Kopf gehabt........
Das hat das Polizeiverwaltungsamt aber alles nicht interessiert. Die behaupten das sei ein Dauerdelikt , der Zeitpunkt der Beanstandung sei "nicht relevant" (- damit wären wir wieder beim ominösen "unverzüglich", das man auch durch ein "willkürlich" ersetzen könnte), und die Frist von der Zulassung hätte damit garnichts zu tun..
Ich frag mich wo ich mich beschweren kann.
Langsam glaube ich dieser POK hat was persönlich gegen mich oder er steckt mit der Frau Sowieso aus der Polizeiverwaltung unter einer Decke, die meine Erklärungen immer abweist....
Bin gespannt was als Nächstes kommt........... | _________________ Allradantrieb heisst auch nur, an unerreichbaren Orten festzusitzen... |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 11.03.2011 21:32:49 Titel: |
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Zu deiner Beruhigung: Ich muss jeden Tag mit POKs, die was gegen mich haben, zusammenarbeiten. Aber andererseits hab ich auch einige nette und coole Kollegen-POKs (mein bester Kumpel z. B., grade erst wieder heil aus Afghanistan zurück, Gottseidank!). Hilft dir natürlich jetzt nicht weiter.
Zum Thema:
Also, die Owi wird vom Polizeiverwaltungsamt betrieben, jetzt wird mir die Sache klarer. Denen ist natürlich die Frist vom Landratsamt wurscht. Was heißt "natürlich", falls du ne Rechtschutzversicherung hast, würd ich das mal von nem Anwalt prüfen lassen, ob das wirklich "zwei getrennte Verfahren" sind. Ich würde das im weitesten Sinn unter die Sache mit dem "Doppelbestrafungsverbot" subsumieren, d. h.: Wenn 1 Behörde in 1 Sache ein Verfahren gegen dich betreibt (und sei es nur eine amtl. Aufforderung mit Fristsetzung), dann kann net noch ne andere Behörde bzgl. dem GLEICHEN VERSTOß gegen dich tätig werden! Beispiel: Kaum 1 Tag den ollen Porsche 944S von meinem Daddy abgekauft (mit 4 Monate TÜV überzogen - was hab ich doch nen fürsorglichen Vater! Er dachte sich wohl: Schnell weiterreichen die Kiste an meinen Sohn!? ), schon klebt erst eine Verwarnung von der Lapo und dann - nach der Entfernung des Zettels durch mich - auch noch eine Verwarnung vom Ordnungsamt dran. Reklamiert und selbstverständlich nur 1 Angelegenheit ausbügeln müssen, siehe "Doppelbestrafungsverbot".
Allerdings wundert mich, dass die Lapo in Sachen Ummeldung überhaupt zuständig ist, hätte jetzt ausm Bauch raus geschätzt (meine wenigen Stunden Verkehrsrecht im Studium sind schon 10 Jahre her!), dass die Lapo die Feststellung halt an das zuständige Landratsamt zur Verfolgung übergeben muss, wusste gar net, dass die da auch für die Owi-Verfolgung ne eigene Zuständigkeit in der Sache haben.
Wir haben hier ja auch einige Kollegen vom Land (ergo Verkehrspolizei), vielleicht wissen die mehr.
Rechtliche Schritte würde ich halt nur dann ausprobieren, wenn du anwaltliche Hilfe gratis kriegst, weil vermutlich die Owi geringer ausfällt als sämtliche Folgekosten, wenn man sich in die Sache verbeißen möchte!?
Grundsätzlich muss man aber sagen, hast du schon Pech gehabt, dass speziell die Sache mit der Kfz-Ummeldung offensichtlich bei dir als einzigstem Bundesbürger so eng gesehen wird! | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Am AdW
...und hat diesen Thread vor 5278 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR 110 SW TD5  2. Triumph Tiger 800XC, MTB Cannondale F 900  3. 28er NSU-Rad mit Dreigang-Kettenschaltung, ca. Bj.1950  |
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Verfasst am: 11.03.2011 21:51:57 Titel: |
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Hi Willi!
Danke dir erstmal,- wär aber trotzdem nett wenn du deine Verkehrspolizei-Kollegen bei Gelegenheit mal fragen kannst was die davon halten, bzw. ob die so ein Vorgehen kennen.
Ja, das Bussgeld selber ist ja nicht so hoch, dass es sich lohnen würde da anwaltlich dagegen vorzugehen.
Ich reg mich nur darüber auf, dass man während einer offiziellen Frist trotzdem verwarnt werden kann,- damit hätte ich jetzt echt nicht gerechnet!
Ist doch alles Betrug...........  | _________________ Allradantrieb heisst auch nur, an unerreichbaren Orten festzusitzen... |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2011 08:54:39 Titel: |
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Billa hat folgendes geschrieben: | .
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
......... |
ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.
mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen was so wichtig ist das der gute Mann überprüfen muss wann Du Dich ummeldest. Wendet zwar nicht die Owig ab. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. roten G 2. schwarzen G 3. JCB 525-50 4. noch reichlich |
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Verfasst am: 12.03.2011 09:00:48 Titel: |
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Fristen? Das hällt jedes Amt wohl wie es gerade Lustig ist, ich bekam gleich nen Zahlschein zugeschickt und eine Frist dazu bis wann das nächste Bußgeld fällig wird....
Gruß
Michael | _________________ Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2011 10:27:36 Titel: |
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123 hat folgendes geschrieben: | Billa hat folgendes geschrieben: | .
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
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ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.
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Naja, so ganz stimmt das nicht, weil für die Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (z. B. TÜV-Plaketten) ist die Polizei auch dann zuständig, wenn das Fahrzeug "ruht" (ruhender Verkehr).
Aber in dem konkreten Fall hier sind wir einer Meinung: Dafür ist die Lapo nicht zuständig, meine ich auch!
@ Billa: Wenn man auf Nummer Sicher gehen bezüglich "unverzüglicher Ummeldung nach eigenen Gesichtspunkten" (also so bald der Bürger Zeit und Lust hat) sollte man den ehemaligen Wohnsitz als zweiten Wohnsitz behalten. Zweite Wohnsitze kann man überall haben (auch im Ausland), kosten nix (außer in Freising, da wird ne Zweitwohnsitz-Steuer fällig!!! ), und man kann sich diesen Ummeldungskäse so lange ersparen, wie man will! | |
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 Indernettschlaumeier


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: bei Coburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford F 250 Lariat SuperDuty 2. Chrysler C300 3. Citroen C3 4. 1400er Suzuki Intruder 5. Honda VFR 6. BMW GS1150 |
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Verfasst am: 12.03.2011 12:48:29 Titel: |
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123 hat folgendes geschrieben: | Billa hat folgendes geschrieben: | .
Mitte Dezember habe ich mal falsch geparkt und bekam dafür im Januar ein Verwarnungsgeld von der Polizei aufgebrummt.
Nebenbei stellt der aufnehmende POK ( -der nichtmal die richtige Fahrzeugmarke abschreiben konnte und mich wegen Falschparkens mit einem Toyota aufschrieb ... ) wohl fest, dass ich das KFZ noch nicht umgemeldet habe und teilte dies diensteifrig der Zulassungsbehörde mit.
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ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.
mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen was so wichtig ist das der gute Mann überprüfen muss wann Du Dich ummeldest. Wendet zwar nicht die Owig ab. |
Wer hat Dir denn so nen Quark erzählt??? | _________________ Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 14.03.2011 14:48:19 Titel: |
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Donald Dark hat folgendes geschrieben: | 123 hat folgendes geschrieben: |
ist schon komisch für den ruhenden Verkehr ist die Polizei nicht zuständig sondern das Ordnungsamt.
mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen was so wichtig ist das der gute Mann überprüfen muss wann Du Dich ummeldest. Wendet zwar nicht die Owig ab. |
Wer hat Dir denn so nen Quark erzählt??? |
da sind Wir mal wieder Opfer unseres Föderalismus. Also in Baden Württemberg interresiert Es keinen Polizisten ob falsch geparkt wird oder nicht, die Falschparker vor unserem Zollamt, das Parkverbot wurde für die Abfertigung von Lkws eingerichtet, verarztet nur das Ordnungsamt, die Herren von der Polizei fühlten sich da noch nie bemüssigt. | |
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 Indernettschlaumeier


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: bei Coburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford F 250 Lariat SuperDuty 2. Chrysler C300 3. Citroen C3 4. 1400er Suzuki Intruder 5. Honda VFR 6. BMW GS1150 |
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Verfasst am: 25.03.2011 09:36:00 Titel: |
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Ob sie das machen oder nicht ist die eine Sache. Zuständig sind sie aber. Sie müssens halt nur nicht machen. | _________________ Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!! |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LandRover Freelander 2 |
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Verfasst am: 25.03.2011 10:56:27 Titel: |
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also bei uns im Bundesland brauch man sein Fahrzeug nicht mehr mit neuen Kennzeichen versehen beim Umzug - im Land! man muss halt nur noch die Papiere berichtigen lassen - aber bis das mal Kontrolliert wird... | _________________ Grüße Colli |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 25.03.2011 12:31:39 Titel: |
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Donald Dark hat folgendes geschrieben: | Ob sie das machen oder nicht ist die eine Sache. Zuständig sind sie aber. Sie müssens halt nur nicht machen. |
Das ist es aber, was mich sogar als Insider wundert: Seit wann ist die Lapo denn für Ummeldungen zuständig, wäre mir sicher gewesen, die dürften maximal nur die nicht erfolgte Ummeldung ans Landratsamt weitermelden!
Als nächstes entzieht die Lapo dann auch noch die Zulassung oder wie (ebenfalls originäre Aufgabe der Zulassungsstelle)?
Wo steht denn (ich gebe zu, hab grad keine Zeit und Lust zu suchen), dass die Lapo für Ordnungswidrigkeiten bzgl. Kfz-Ummeldungen originär zuständig ist? | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 25.03.2011 12:33:10 Titel: |
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colli1979 hat folgendes geschrieben: | also bei uns im Bundesland brauch man sein Fahrzeug nicht mehr mit neuen Kennzeichen versehen beim Umzug - im Land! man muss halt nur noch die Papiere berichtigen lassen - aber bis das mal Kontrolliert wird... |
Ja, ist bekannt, dass seit neuerdings (2010?) einige Bundesländer hier Vorreiter sind - aber hier geht es um Bayern, und da ist alles noch so wie vor 100 äh 10 Jahren (bzgl. Ummeldepflicht) - leider! | |
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