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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 4967 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.01.2012 20:44:28 Titel: ausländischer anhänger hinter deutschem zugfahrzeug |
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hallo werte forumskompetenz
überlege grad was passiert wenn man einen englischen anhänger hinter ein deutsches auto hängt
in UK braucht ein anhänger weder papiere noch zulassung
bekommt einfach ein folgekennzeichen
darf ich den auch mit einem deutschen auto ziehen?
falls ja, wie? auch folgekennzeichen?
hier sind ja auch paar polizisten unterwegs
vl weiß ja irgendwer bescheid | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.01.2012 21:22:37 Titel: |
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Hier oder in UK?
In UK? Keine Ahnung.
Hier? Nein. Pflichtversicherungsgesetz.
In D braucht ein Anhänger nicht zwingend ein eigenes Kennzeichen (bspw. Mitnahmeregelung an LoF Zugmaschine), aber eine Versicherung, wenn er am Straßenverkehr auf eigener Achse teilnimmt. Ausnahmen davon gibts zwar auch wieder (schleppen), aber im "Normalbetriebsmodus": nein. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 4967 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.01.2012 21:31:10 Titel: |
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betrieb in deutschland is gefragt
im "normalbetriebsmodus" is der anhänger ja übers versichert
die anhängerversicherung is ja nur für den abgekoppelten anhänger | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.01.2012 21:37:59 Titel: |
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Gute Frage
Weder Papiere noch Kontrollschilder noch TüV oder sonstwas...... wie willst du dem Kontrollorgan beweisen DASS es ein britischer Hänger ist?
Das Ding existiert doch gar nicht.
Ein Hand geschriebener Zettel? | |
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 liebt Käse über alles


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Emmerich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Alles mit Räder und Motor !! |
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Verfasst am: 17.01.2012 21:43:14 Titel: |
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Ich hab das mal nachgefragt beim Gruen/Blau fraktion weil ich damals ein Niederlaendischer anhaenger ziehen wollte hinten mein Deutsch zugelassenen PKW. Die waren die meinung das das okee war mit ein anhaenger mit eigenes kennzeichen.
Also in deinen fall, Leider nein.
Folgekennzeichen gibbes hier nicht oder ? | _________________ Gesendet vom mein Computer mit Tastatur. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.01.2012 21:54:26 Titel: |
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Dutchgit hat folgendes geschrieben: | Folgekennzeichen gibbes hier nicht oder ? |
Doch, aber das sind superspezielle Ausnahmen in Forst- und Landwirtschaft. Da dürfen dann auch mehr als 1 Anhänger an einem Fahrzeug hängen.
Die Versicherung übers ist richtig aber vollkommen egal - das PflVersG sagt ganz klar:
"Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten." | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 4967 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.01.2012 23:25:16 Titel: |
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mmh aber mit nem englischen anhänger hinter nem englischen auto sollt ich ja in deutschland fahren dürfen, oder?
edit:
also in england darf man fleißig mit deutschem anhänger durch die gegend ziehen wenn man ein deutsches folgekennzeichen dran macht
zulassungsbedingungen werden doch eigentlich europaweit anerkannt
nochmal edit:
Zitat: | FZV
Abschnitt 4
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 21 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
Abs 1 Satz 3:
In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen nach Satz 1 oder, wenn ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeugs führen. |
hört sich ja nicht schlecht an.... | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
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Verfasst am: 17.01.2012 23:54:35 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 18.01.2012 00:08:09 Titel: |
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Also kannst es vergessen, Thema durch. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 4967 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.01.2012 00:41:24 Titel: |
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wieso?
versicherung sollte über die arisa gehn
jetzt muss ich nur noch rausfinden wo man einen internationalen zulassungsschein bekommt | |
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 Quetscheschäff


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 18.01.2012 07:58:36 Titel: |
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möp schrieb:
Zitat: | die anhängerversicherung is ja nur für den abgekoppelten anhänger |
halte ich für ein gerücht. ist hypotetisch, aber wenn dir kupplung oder deichsel brechen und der hänger dann in ein anderes fahrzeug rauscht hat das da doch wenig mit zu tun.... schließlich geht es ja um die haftpflicht und da kann ein in der gegend rum stehender hänger ja auch nicht viel anrichten. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Meitzendorf/Barleben Status: Offline
| Fahrzeuge 1. cj7 360V8 |
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Verfasst am: 18.01.2012 08:28:20 Titel: |
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ist kein Gerücht, der Anhänger ist übers versichert, das gilt auch wenn er sich losreißt , und auch für alle Schäden die er verursacht bis er zum Stillstand gekommen ist
die Haftpflicht für den Anhänger selber gilt nur, wenn du ihn schiebst, oder er wegrollt usw. ohne , deshalb ist die ja so billig | _________________ cj7 V8 360amc ,Fi-Tech Einspritzanlage, t176, dana300 4:1,dana44 v+h mit airlocker ,vorn CTM kreuzgelenke+warn achswellen, hinten moser achswellen ,35 super swamper SSR ,35 CST Landdragon im Matsch,käfig, 8274mitBOW2-Freilauf-24VBooster
Jeep GC WJ 4,7l Prins Gasanlage, 2"Iron Rock FW, 245/75r16-jetzt Jeep GC 6.1l SRT8
OFFROADCENTER-SCHMOLDT.de |
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 Quetscheschäff


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 18.01.2012 08:55:55 Titel: |
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o.k. macht sinn  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Woodquarter Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Suzuki S-Cross allgrip 2. Citroen Jumper Dangel 4x4 |
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Verfasst am: 18.01.2012 09:57:35 Titel: |
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kamel007 hat folgendes geschrieben: | ist kein Gerücht, der Anhänger ist übers versichert, das gilt auch wenn er sich losreißt , und auch für alle Schäden die er verursacht bis er zum Stillstand gekommen ist
die Haftpflicht für den Anhänger selber gilt nur, wenn du ihn schiebst, oder er wegrollt usw. ohne , deshalb ist die ja so billig |
Ich weiß nicht obs in Deutschland genau so ist wie in Österreich - hier muss der Hänger nachweislich eine längere Zeit vom getrennt sein damit die Hängerhaftpflicht zum Tragen kommt. Ansonsten "frisst" den Schaden die Haftpflicht vom .
Wie man den Nachweis erbringen soll ist mir aber schleierhaft...
lg Bodo | _________________ Wer immer mit der Herde läuft kann nur den Ärschen folgen. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 18.01.2012 10:00:00 Titel: |
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Hallo, in dem Adac Brief steht klipp und klar dass der Anhänger Papiere braucht - hat er ja aber eben gerade nicht in England.
Sonst konntest ja jeden jeden Baumarkthänger einfach ankuppeln und sagen es sei ein Engländer. | |
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