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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4920 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 28.02.2012 13:04:37 Titel: Rahmen bei Besichtigung beschädigen |
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Habe da mal so ne Frage.
Wenn ich ja ein Fahrzeug anschaue gehe, will ich möglichst alle Schwachpunkte finden.
Ich gehe nun den Rahmen durch und schauen nach Durchrostungen - wir wissen ja alle, das das am besten mit einem Hammer oder zumindest einem Schraubendreher funktioniert.
Wenn ich nun ein Loch gefunden habe, wo vorher nicht sichtbar war und ich mit dem Schraubendreher durch den Rahmen / Karosserie gestossen bin, kann da der Verkäufer mich haftbar machen für den entstandenen "Schaden"?
Schliesslich mindert ein "sichtbares" Loch den Kaufpreis gleich um ein paar Scheine.
Gruss Stephu | |
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 Kein Titel, keine Kekse


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Rotachin eastern Bavaria Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch |
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Verfasst am: 28.02.2012 14:34:00 Titel: |
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Andsers wärs ein verstäckter mängel un du müstest als händler in D dann auch eratzansprüche oder so fürchten
Und es is jkalr wennd er Rahmen an einer Stelle schon mal durch war das er dann nochw eiter schadhafte Stellen hat die wohl verborgen sind
Somit würd cih des dem Käufer auch gleich sagen spart später Ärger  | _________________ Gruß, der Bärtige
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Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
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Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D |
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 Frauenversteher 1. Güte


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Spreewald Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero L040 2. Samurai 3. Laguna 2 |
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Verfasst am: 28.02.2012 14:39:42 Titel: |
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Zitat: | 1. Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
Schaden ist aufgrund der Tatbestände der §§ 823 ff. stets nur dann von einem anderen zu ersetzen, wenn er von diesem verursacht wurde. Die Haftung aus den §§ 823 ff. ist jedoch - abgesehen von der Tierhalterhaftung für Luxustiere (§ 833) - keine reine Verursacherhaftung (wie die Gefährdungshaftung), denn sie setzt zusätzlich Rechtswidrigkeit und Verschulden voraus. Rechtswidrigkeit und Verschulden setzen jedoch zunächst voraus, dass die Handlung des Täters die Schutzgesetzverletzung oder Rechtsgutsverletzung oder den Verstoß gegen die guten Sitten verursacht hat. Die Frage der Kausalität tritt in den Haftungstatbeständen der §§ 823 ff. jedoch in zwei verschiedenen Formen in Erscheinung: als haftungsbegründende und als haftungsausfüllende Kausalität.
Haftungsbegründende Kausalität muss bestehen zwischen der gewillkürten menschlichen Handlung (oder Unterlassung), welche als Ursache des entstandenen Schadens in Betracht gezogen wird und den tatsächlichen Voraussetzungen, welche den gesetzlichen Tatbestand erfüllen, der die Schadenersatzpflicht begründen soll, also zwischen der menschlichen Handlung und der Schutzgesetzverletzung (§ 823 II) oder der Rechtsgutsverletzung (§ 823 I) oder der Verletzung der guten Sitten (§ 826). Wenn A den Stein nicht geworfen hat, der X am Kopf getroffen hat; wenn B die falsche Aussage (§ 153 StGB) nicht gemacht hat, wegen der Y seinen Prozess verloren hat, sondern ein anderer unter dem Namen des X vor Gericht ausgesagt hat; wenn C das falsche Zeugnis nicht ausgestellt hat, sondern ein anderer es gefälscht hat: So sind A, B und C mangels haftungsbegründender Kausalität für die daraus entstandenen Schäden auch nicht verantwortlich.
Von dieser haftungsbegründenden Kausalität zu unterscheiden ist die haftungsausfüllende Kausalität , welche den haftungsbegründenden Tatbestand, also die rechtswidrige und schuldhafte Verletzung eines Schutzgesetzes oder eines absoluten Rechtsguts oder der guten Sitten zur Ursache und einen Vermögensschaden zur Folge hat; denn zu ersetzen ist stets der Schaden , der adäquat kausal aus einer unrechten Tat entsteht; in den vorgenannten Beispielen also der Schaden, der aus der Kopfverletzung des A, aus der Falschaussage des B und dem falschen Zeugnis des C entsteht. |
Quelle: http://www.jusmeum.de/document/139c00a731f24f7e2e0272295fba213e | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 28.02.2012 16:54:05 Titel: |
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Drueck dem Verkaefer den Hammer/Schraubendrehe rin die Hand und sag: Drueck ma da...
wenner nix zu befuerchten hat wird ers tun, er ist ja serioes... | _________________
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