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		  Ansprechpartner deluxe
  
  
  Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
 
  ...und hat diesen Thread vor 4852 Tagen gestartet!
 
  |  Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD  |  
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				 Verfasst am: 24.07.2012 11:07:05    Titel: Kennzeichnung von Scheinwerfern | 
				
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				Uns erreichte eine Anfrage eines GORM Teilnehmers - ob wir ihm denn Datenblätter zur Verfügung stellen könnten, aus denen hervorgeht, das die bei uns gekauften LED Fernscheinwerfer mit Straßenzulassung auch FERN- und nicht etwas  seien.
 
 
Datenblatt: ja gerne, aber da steht auch sinngemäß nur drin "mit E-Prüfzeichen"
 
 
Es geht konkret um unsere 100mm Fernscheinwerfer:
 
 
 
 
Zur generellen Frage "was macht einen Fernscheinwerfer zulassungsrechtlich zum Fernscheinwerfer?":
 
 
Das sog. "E-Prüfzeichen" ist eine Kennzeichnung, die angibt, das der Scheinwerfer geprüft wurde und bestimmten Anforderungen genüg - somit wurde eine "ECE-Bauartgenehmigung" erteilt.
 
 
WO er geprüft wurde, steht hinter dem E - bei unseren 100mm Fernscheinwerfern steht da E4 - E4 bedeutet "Niederlande" - dort wurde geprüft, "als was" der Scheinwerfer geeignet ist bzw. der Hersteller sagt "das ist ein Fernscheinwerfer" und das Prüflabor bestätigt dies. Das hat nichts mit dem Herstellungsland zu tun. Das E und die Zahl befinden sich in einem Kreis.
 
 
Länder, die sich an diesem System beteiligen:
 
 
1 = Deutschland  
 
2 = Frankreich 
 
3 = Italien 
 
4 = Niederlande 
 
5 = Schweden 
 
6 = Belgien 
 
7 = Ungarn 
 
8 = Tschechien 
 
9 = Spanien 
 
10 = Serbien 
 
11 = Großbritannien 
 
12 = Österreich 
 
13 = Luxemburg 
 
14 = Schweiz 
 
15 = frei (früher DDR) 
 
16 = Norwegen 
 
17 = Finnland 
 
18 = Dänemark 
 
19 = Rumänien 
 
20 = Polen 
 
21 = Portugal  
 
22 = Russische Föd. 
 
23 = Griechenland 
 
24 = Irland 
 
25 = Kroatien 
 
26 Slowenien 
 
27 = Slowakei 
 
28 = Weißrussland 
 
29 = Estland 
 
30 = frei 
 
31 = Bosnien-Herzeg. 
 
32 = Lettland  
 
34 = Bulgarien   
 
36 = Litauen 
 
37 = Türkei   
 
39 = Aserbaidschan  
 
40 = Mazedonien 
 
42 = Europäische Gemeinschaft  
 
43 = Japan   
 
45 = Australien  
 
46 = Ukraine 
 
47 = Republik Südafrika 
 
48 = Neuseeland 
 
49 = Zypern 
 
50 = Malta 
 
51 = Republik Korea 
 
52 = Malaysia 
 
53 = Thailand     
 
56 = Montenegro 
 
58 = Tunesien     
 
 
 
WAS es für ein Scheinwerfer ist, steht hingegen vor oder hinter dem E xx
 
 
Unser Fernscheinwerfer z.B. sollte da ein "R" haben - dieses kennzeichnet eben einen Fernscheinwerfer. 
 
 
Nachzulesen im Amtsblatt der EU unter 
 
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44842/publicationFile/41685/r-1-kfz-scheinwerfer-pdf.pdf
 
 
Dort findet man:
 
 	  | Zitat: | 	 		  Das Genehmigungszeichen setzt sich zusammen aus: 
 
. 
 
. 
 
. 
 
4.2.2.4. 
 
bei Scheinwerfern, die den Vorschriften dieser Regelung nur hinsichtlich des Fernlichts entsprechen, der Buchstabe „R“; | 	  
 
 
Alternativ dazu gibt es "Abblendlicht": "C" und "Abblendlicht und Fernlicht": "CR"
 
 
  |   _________________ Peter Hochsieder | Nakatanenga 4x4-Equipment | Inhaber: Peter Hochsieder 
 
 
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		  Vertikalzeppelin, erdgebunden
  
  
  Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
 
 
  |  Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105    2. Volvo XC90    3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG    5. Air Patrol 2.0 Rallye     |  
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				 Verfasst am: 24.07.2012 11:13:03    Titel:  | 
				
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				Ich kann Eurem LED Scheinwerfer aus eigener Erfahrung auch ein sehr gutes "Lichtbild" bescheinigen. Nach der Marathonetappe waren die beiden LED-Scheinwerfer von Euch die einzigen funktionierenden Lampen am Auto und haben uns Nachts sicher durch das Riesengewitter 130km nach hause gebracht. Und das ohne andere Verkehrsteilnehmer durch mehrere Kilolumen Lichtleistung unkontrolliert von der Straße zu blenden. Das hilft jetzt zwar dem GORM-Lichtkonsortium nicht, aber zeigt zumindest, dass wir sehr zufrieden waren.   |   _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
 
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		  Ansprechpartner deluxe
  
  
  Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Berg bei Neumarkt
 
  ...und hat diesen Thread vor 4852 Tagen gestartet!
 
  |  Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler JKU 2.8 2. 110 SW Td4 2.2 3. 110 SW Td5 2.5 4. Range Rover V8 4.6 5. Discovery 2 6. Discovery 3 7. ATV BEAR 250 8. Buggy 2WD  |  
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				 Verfasst am: 24.07.2012 11:16:19    Titel:  | 
				
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		  Terranosaurus Jens
  
  
  Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: 7730 Hanstholm Danmark Status: Urlaub
 
 
  |  Fahrzeuge 1. Toyota Landcruiser Prado 150  |  
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				 Verfasst am: 24.07.2012 14:41:52    Titel:  | 
				
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				Naja Flashi... wie Du selber weisst, bringt es nichts, Gebrauchseigenschaften anzupreisen oder ein Produkt weiter zu empfehlen, wenn man auf die ewigen Skeptiker trifft. Glaube mir, die finden immer ein Haar in der Suppe.
 
Jan schrieb schon in seinem damaligen Verkaufsangebot, das die Leuchten E-Kennzeichnung haben. Da frage ich mich manchmal ernsthaft, was manche da noch mehr wollen.
 
Ich schrieb auch damals, nach meinen ersten Eindrücken, das die Lichtausbeute von nur zwei solchen kleinen Funzeln beeindruckend ist. Speziell bei feuchter Umgebung, Nebel/Regen/Schnee, können keine Glühfadenlampen mehr mithalten. 
 
Aber da mussten erst Fotos her    Wie soll ich als Fotolaie ein aussagekräftiges Lichtbild fotographieren   
 
Nachdem Jan nun mehr als genug Infomaterial eingestellt hat, was sich jeder hätte selber googeln können, bin ich mal gespannt, wie das nächste Haar in der Suppe aussieht   |   _________________ Achs- & Diffbruch! 
 
 
Terranosaurus Jens |  
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		  Offroader
  
 
  Mit dabei seit Mitte 2009 Status: Verschollen
 
 
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				 Verfasst am: 25.07.2012 09:27:37    Titel:  | 
				
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				Ich bin auch begeistert von den Scheinwerfern und froh, dass sie nun drannbleiben dürfen!
 
Danke nochmals für die Erklärung zur E - Kennzeichnung! |   |  
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