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TÜV für Anhänger
Möglichkeiten einen einachsigen LKW-Anhänger zuzulassen...


 
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rocknroll
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...und hat diesen Thread vor 4698 Tagen gestartet!


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1. IFA W50 LA/A/C
2. Bergmeister 3-Gang 28er
BeitragVerfasst am: 24.09.2012 03:14:08    Titel: TÜV für Anhänger
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...möglichst ohne diesen auf Zweikreisbremse aufrüsten zu müssen.
Es handelt sich um einen schnuckeligen kleinen NVA-Anhänger. Laut Zulassungspapier meines LKW darf ich bis zu 1,5to auch ungebremst ziehen. Das ginge also mit jenem Anhänger. Aber wie kriege ich den durch beim TÜV?

Danke!

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 10:51:28    Titel:
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Gar nicht, ab 750kg zGG ist eine Bremse vorgeschrieben - siehe §41 (11) StVZO.

Ablasten auf 750kg oder Bremse nachrüsten. Anders gehts nicht.
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HPF
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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 11:03:05    Titel:
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Auch bei Zugmaul?

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 11:16:42    Titel:
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Vollkommen wurscht, besagter Paragraph regelt das für alle einachsigen Anhänger, egal mit welcher Anhängevorrichtung und hinter welchem zugfahrzeug.
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 11:18:32    Titel:
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auszug aus wikipedia : http://de.wikipedia.org/wiki/Bremse_%28Kraftfahrzeug%29 Vertrau mir


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BeitragVerfasst am: 24.09.2012 11:38:42    Titel:
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Wie schon geschrieben wurde, kommt es auf die Erstzulassung des Anhängers an.

Was damals so schon gefahren werden durfte, darf heute auch noch. Bestandsschutz.

Sofern der Anhänger keine Zulassung hat oder hatte, wirds nichts.
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rocknroll
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BeitragVerfasst am: 25.09.2012 14:31:49    Titel:
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Vielen Dank für die Resonanz!

Leider sind die Papiere verschollen. Wäre aber schade drum das Ding zu verschrotten.
Na mal schauen, was die Teile für eine Aufrüstung kosten.
Abgesehen davon ist das schon ein merkwürdiges Gesetz...
750kg ungebremste Anhängelast sind für nen PkW ja schon recht viel, für nen LkW, der das 10-fache wiegt hingegen eher nix.
Man sollte halt nicht durch die Kante nageln wie ein Wahni.

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 30.09.2012 19:47:20    Titel:
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Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30km/h,
darf die Achslast,des ungebremsten Anhängers bis zu 3t betragen.
Ansonsten darf bei einem ungebremsten Anhänger,der nach dem 1.1.1994 in Verkehr gekommen ist,
die Achslast 750 kg nicht überschreiten.
Also einen Anhänger von vor 1994 besorgen.
Der Auszug von Wikipedia ist schlichtweg falsch.
Hätte der Autor seinen eigenen Textnachweis mal lieber selber gelesen.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 30.09.2012 19:52:04    Titel:
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Es ist doch noch etwas komplizierter.
Es gibt unterschiedliche Vorschriften für Anhänger
und Lastzüge. Hau mich, ich bin der Frühling
Der Wikiartikel gillt für Lastzüge.

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