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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
...und hat diesen Thread vor 6993 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 05.06.2006 11:31:47 Titel: Besteuerung Geländewagen |
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Vielleicht noch nicht bekannt, gefunden auf www.kfz-steuer.de
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Geländewagen-News vom 04.05.2006
Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14.03.2006 (Az. 8 V 4/06) in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als Pkw, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein Lkw nach Gewicht günstiger besteuert werden können.
Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als Lkw nach Gewicht besteuert. Die Kfz-Steuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01.05.2005, der den Begriff des Pkw definierte, wurde die Kfz-Steuer nunmehr auf jährlich 820 € festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.
Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als Pkw einstufe und die Kfz-Steuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.
Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als Pkw zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als Pkw einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(Quelle: FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006)
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Vielleicht hilft das dem einen oder anderen
vinzenz | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 07.06.2006 06:53:13 Titel: |
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"Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle,..."
Tja und die kommt mit Sicherheit sehr bald und wie die Aussieht kann sich jeder denken.
Meine Meinung. | _________________ Gruß
Micha
Geht nicht, gibts nicht
Discovery, der bessere Defender.
Holzblog
Es waren einmal:
Die Schöne
und das Biest |
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 Robert Grotz


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Verfasst am: 07.06.2006 07:03:37 Titel: |
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Meine Meinung dazu is... (ne ich glaub ich sach jetzt doch nix,
sonst werde ich womöglich beim nächsten Treffen an meinem eigenen Windenseil von Euch Jungs gehängt) | _________________ Liebe Grüße Robert
Nichts ist für die Ewigkeit. Nutze Deine Zeit, bleibe in Erinnerung und lebe Dein Leben. |
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 Häschen in der Grube


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Summitland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Maverick 2.4i 4x4 2. HPI Nitro RS4 |
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Verfasst am: 07.06.2006 10:25:00 Titel: |
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Ja sowas in die Richtung denke ich auch... das ist ein HAse und Igel Spiel mit den Finanzbehörden...
Die Gewichtsbesteuerung is jetz erst mal wech... die Geländewagenfahrer suchen ein weiteres Schlupfloch... und die Finanzbehörden machen es dicht... dann kommt das nächste Schlupfloch und so weiter...
Selbst mit den Euro 3 Kats is ja ned alles so wie vom Abgasgutachten besteuert... soweit ich weiss sind das ja dann Euro 2 und ned Euro 3 ... warum auch immer...
aber wo ein Bürger zu schröpfen da ein ein Finanzamt... | _________________ GaMbIt
Es ist leichter einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil
(Albert Einstein)
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 07.06.2006 10:46:59 Titel: |
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Das Thema ist schon durch:
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=4059&start=90
Das Gericht bestätigte nur die Aussetzung des Vollzugs.
Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen. | _________________
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