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Nebelschlußleuchte - wie weit weg =


 
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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...und hat diesen Thread vor 6960 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.07.2006 09:59:34    Titel: Nebelschlußleuchte - wie weit weg =
 Antworten mit Zitat  

Hallo, geht um Nebelschlußleuchte die beim Suzuki ja so lieblos rangepappt ist und jedesmal zerbröselt (bei Artgerechter Haltung)
Meine Frage, wie weit darf die NLS von der linken Fahrzeukante weg sein ?


vinzenz

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Frankpropper
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BeitragVerfasst am: 08.07.2006 10:12:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie weit weg weis ich nicht, aber ich hab meine auf die Stosstange drauf gesetzt... Genau an der Kannte zur Plasteecke Loch in die Stossstange gebohrt und angeschraubt...
Hab noch ca 1cm Platz von Aussenkannte Leuchte zur Aussenkante Plasteecke und die Heckklappe geht auch noch auf...

Hab seit dem auch bei mehr wie artgerechter Haltung keine Probleme mehr gehabt...


Gruss Frank
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BeitragVerfasst am: 08.07.2006 21:40:24    Titel:
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Die NSL darf zwischen der linken (!!) Fahrzeugaussenkante und der Fahrzeugmitte angebracht sein.
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 09.07.2006 00:43:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

§53d StVZO:
1)...
2)...
3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein

....

Kini

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Frankpropper
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BeitragVerfasst am: 09.07.2006 00:49:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.

Kini


Ob das überall im Serienzustand schon stimmt... Unsicher
In diesem Falle ist meine Variante nicht TÜVkonform, Schlussleuchte sitz genau über den Rückleuchten...

Gruss Frank
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 09.07.2006 00:56:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Frankpropper hat folgendes geschrieben:
Kini hat folgendes geschrieben:
In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.

Kini


Ob das überall im Serienzustand schon stimmt... Unsicher
In diesem Falle ist meine Variante nicht TÜVkonform, Schlussleuchte sitz genau über den Rückleuchten...

Gruss Frank


Ist nicht von mir. Guckst Du.

Kini

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Frankpropper
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BeitragVerfasst am: 09.07.2006 01:04:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das war mir schon klar Kini, wollte Dir auch damit nix unterstellen... Winke Winke

Die Frage kam mir nur weil ich an die Serienmäßigen Rückleuten mancher Modelle gedacht hab...
Kann aber auch sein das das immer grad so ausgeht mit den 100mm...
In D ist ja schliesslich alles geregelt... Obskur

Gruss Frank
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 09.07.2006 02:00:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das dürfte so ausgehen. Wenn die NSL un die rückleuchte integriert ist, ist normal zwische Bremsleuchte und NSL der Rückfahrscheiunwerfer und/oder Blinker.

Kini

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