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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4190 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 20.02.2014 10:40:35 Titel: Fahrzeugzulassung |
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Servus zusammen,
gibts hier jemand der sein Geländewagen als Sonder-KFZ Werkstattwagen zugelassen hat?
Falls ja hat jemand Erfahrungswerte oder ähnliches was es damit zu beachten gibt?
Sehr interessant wäre wie das Fahrzeug dann versteuert wird (laut paar Aussagen nach Gewicht) und wie euer Auto bei der Versicherung eingestuft wurde?
Gruß Basti | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.02.2014 11:01:45 Titel: |
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"So." steht für sonstige
für einen Werkstattwagen ist Stehöhe im Arbeitsraum vorgeschrieben, es müssen Arbeiten im Innern durchgeführt werden können. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4190 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 20.02.2014 11:37:17 Titel: |
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"So." steht nich für sonstige sondern für Sonder.
Des im Innenraum Stehhöhe ist bei mir nich so, kann mein Auto dazu umbauen und würde so zugelassen werden.
Gibt paar Dinge die das Auto aifweisen muß aber keine Stehhöhe im Innenraum-dann könnt ichs auch als Wohnmobil zulassen.
Die Frage ist nur ob des schonmal jemand gemacht hat und Tipps hat.
Am wichtigsten wäre mir wie dann das Auto bei der versicherung eingestuft war (PKW, LKW oder was auch immer) | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 20.02.2014 11:42:15 Titel: |
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Darüber hinaus ist auch ein gewisses Masz an Werkzeug mitzuführen bzw. fest zu installieren.
Einfach einen Werkzeugkasten ins Auto werfen......damit ist es nicht getan. z.B fest installierter Schraubstock
Was das genau verlangt wird, fragst du am Besten im Vorfeld den TÜV-Prüfer, der das Fahrzeug abnehmen soll.
basticsl hat folgendes geschrieben: | "So." steht nich für sonstige sondern für Sonder. |
Das mag vielleicht im Freistaat so sein, aber im Rest der Republik steht es für sonstige.
In der STVZO ist ja auch nur von PKW und anderen Fahrzeugen die Rede. LKW gibts dort nicht.
....sagt jemand der ein sonstiges KFZ-Geländetransporter zugelassen hat  | _________________ The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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 Lärry Bremser


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Homberg /Ohm
| Fahrzeuge 1. MAN KAT 16VT 2. Mercedes G |
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Verfasst am: 20.02.2014 11:46:36 Titel: |
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basticsl hat folgendes geschrieben: | "So." steht nich für sonstige sondern für Sonder.
Des im Innenraum Stehhöhe ist bei mir nich so, kann mein Auto dazu umbauen und würde so zugelassen werden.
Gibt paar Dinge die das Auto aifweisen muß aber keine Stehhöhe im Innenraum-dann könnt ichs auch als Wohnmobil zulassen.
Die Frage ist nur ob des schonmal jemand gemacht hat und Tipps hat.
Am wichtigsten wäre mir wie dann das Auto bei der versicherung eingestuft war (PKW, LKW oder was auch immer) |
Wenn Du alles weist.... Warum fragst Du....
sorry, aber....
Kai | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.02.2014 11:48:13 Titel: |
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basticsl hat folgendes geschrieben: | "So." steht nich für sonstige sondern für Sonder. |
Nein, es steht für "sonstige". Siehe "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen" des Kraftfahrtbundesamtes.
Welche Bedingungen ein Werkstattwagen erfüllen muss findet sich in den Begutachtungsleitlinien und Arbeitsanweisungen der amtlich anerkannten Sachverständigen, vielleicht findest Du einen der Dich mal reinschauen lässt.
Die Anforderungen an einen Werkstattwagen sind im Bundesverkehrsblatt von 1997, S. 450ff definiert, kann man online kaufen und einsehen.
Um das Ganze abzukürzen: Stehhöhe ist vorgeschrieben.
Wie das Fahrzeug dann versichert wird ist Deiner Versicherung überlassen; wenn Du ein entsprechendes Gewerbe hast welches Werkstattfahrzeuge benötigt, wird sicherlich ein besonderer Flottentarif zur Anwendung kommen.
Wenn es aber Dein einziges Fahrzeug ohne jeglichen gewerblichen Hintergrund ist, wird es wohl bei PKW bleiben. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4190 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 20.02.2014 13:00:53 Titel: |
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Mim Tüv hab ich es ja bereits abgeklärt, was verlangt wird, wie usw., und das mach ich dann so wie vom Tüv erwünscht.
Wieviel Werkzeug, welches und so alles besprochen, die Aussage dass es mit meinem Auto klappt hab ich.
@Kai: Ich hab gefragt weil ich wissen wollt ob jemand weiß wie es dann mit der Versicherung ist, das weiß ich nich. Wie ichs es umbaun muß ist geklärt.
@Sir Landy: Die Aussage dass des meiner Versicherung überlassen bleibt hilft mir weiter, danke!!
Gruß Basti | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. roten G 2. schwarzen G 3. JCB 525-50 4. noch reichlich |
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Verfasst am: 03.03.2014 09:28:14 Titel: |
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Sprich erstmal mit deiner Versicherung, da können böse Überraschungen lauern
Ein eingetragenes Bergungsfahrzeug 5,0 Liter ohne Kat kostet ca240,-€ Steuern (das ist toll) aber 150,-€ Versicherung im Monat damit war die Freude über die LKW Besteuerung dahin...
Gruß
Michael | _________________ Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast.
Epicur |
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