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Mal eine Frage zum Frontschützbügel an einen G


 
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Hans K
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...und hat diesen Thread vor 4603 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 18:07:57    Titel: Mal eine Frage zum Frontschützbügel an einen G
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Da ja ab 2006 so glaube ich irgend einer verboten hat einen Frontschutzbügel an einen Geländewagen zu bauen .
Mache ich mir nun folgende Gedanken .

Wenn juckt es eigentlich wenn ich doch einen Anbaue ?

Außer bei der Hu dürfte es doch so keinen Auffallen oder ?


Und was passiert wenn es doch auffällt. Mehr wie los das muss wieder weg kann ja nicht kommen oder ?


Fragenden Gruss aus Freiburg

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ChristianNO
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5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 18:23:24    Titel:
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Ich gehe mal davon aus, dass du auf dem Papier die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug verlierst.

Gut....ist nur auf dem Papier...

Aber dann.......niete dann mal einen Fussgänger oder Fahrradfahrer um.

Deine Haftplicht wird das erstmal regeln.......und dann ein Dankesschreiben schicken, dass du dich durch den
Anbau freiwillig dazu bereit erklärt hast den Schaden aus deinem Privatvermögen der Versicherung zu erstatten.

Sollte du dieses Schreiben nicht verstehen.....dann schicken sie dir nach einer Weile einen amtlich bestellten
Erklärbär vorbei, der dir dann im Detail erklärt was du denn alles so abgeben darfst.

Mvh

Christian

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Bayernlandy
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BeitragVerfasst am: 06.01.2013 18:59:57    Titel:
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Lass Dir einen Windenträger eintragen und einen halter für Fernscheinwerfer

mann muss das Kind halt anders nennen , wo ein wille da ein Weg

zur Not steckbar machen , ohne werkzeug demontierbar ist es Ladung !!

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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 19:01:17    Titel:
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Warum willst Du einen Frontschutzbügel?


Warum baust nicht eine Lampenträger dran? Heiligenschein

Das sehen viele Blaumänner wesentlich entspannter..

Kini

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auf twitter von @haekelschwein


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Traildriver
ich laß den Crack Tracker frei!
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BeitragVerfasst am: 06.01.2013 20:24:04    Titel:
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Eine stabile und gut gemachte Stoßstange wär mir wesentlich lieber da die Bügel außer ARB nicht wirklich was aushalten und sich meißt im Falle eines crashes ob Wald oder Straße ungewollt die Karosserie "verformen".

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Hans K
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...und hat diesen Thread vor 4603 Tagen gestartet!


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1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 20:40:49    Titel:
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Ich dachte ich baue da nun noch einen Bügel mit ran !
Sieht gut aus und viel hilft viel







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Mountymudder
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1. , nissan patrol y61 LWB , Nissan Patrol y60 swb
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 22:03:35    Titel:
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wasn das für ne hebebühne da untern G? sieht interesant aus.


Gruß Marcel
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masterpatrol
zu doof für hier? ;-)
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1. MTD Rasentraktor.RIP
2. Castelgarden
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 22:30:07    Titel:
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Bau dir halt einen Personenschutzbügel ran Grins


Gruß Michl

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Hans K
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1. 270 CDI 350 BT 300 GE 230 GE
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 22:43:44    Titel:
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Mountymudder hat folgendes geschrieben:
wasn das für ne hebebühne da untern G? sieht interesant aus.


Gruß Marcel


Ist eine Nussbaum Scherenbühne :

Nicht so schlecht aber wenn du von unter arbeiten willst muss du Tricksen

Vorteil du rollst sie dahin wo du sie haben willst





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schafle
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1. ISUZU Trooper RSC 2.6i, P 406 HDi 110 Break
BeitragVerfasst am: 06.01.2013 23:29:28    Titel: Erlaubt ist...
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@ Hans K

...was 'ne ABE hat und/oder vom Hertseller und/oder Zulieferer serienmäßig / oder zusätzlich als Anbauteil lieferbar ist.

A: DeinG wurde lt. Bj. in irgendeiner Version schon mal mit Frontschutzbügel ausgeliefert - dann gab's
dafür schon mal 'ne ABE und du mußt halt ma googeln, das du `ne Kopie davon bekommst.

B: du baust so`n Teil nachträglich dran, dann brauchst dafür 1. 'ne Unbedenklichkeitsbescheinigung nach EU 2003, die der TÜV/DEKRA anerkennen und dir das Teil in die Papiere eintragen.
2. Es muß ein serienmäßig oder zertifiziertes (wieder lt. EU 2003) Neubauteil sein, was die Freigabe des Herstellers hat.

Bei allen nachträglich anzubauenden Frontbügeln wirst du innerhalb der EU (und erst Recht in D) jetzt immer das Problem mit der Eintragung/Genehmigung haben.

Selbst wenn es nagelneue G's mit solchen "Frontbügeln" gibt (z.B. div. Military Versions), dann sind das "Sonderfahrzeuge für Militärischen Gebrauch" oder sie sind für den Export, wo es solche Anbauverbote nicht gibt.



Also bleibt dir nur, wie oben schon geschrieben, entweder 'ne ABE aus Altbeständen zu besorgen oder du schaffst es, das Teil als Lampenträger bzw Windenträger eintragen zu lassen - in deinem Fall wohl die beste Lösung, da ja die "Rohrkonstruktion" bei deinem G nen Eigenbau ist und du dafür nirgends 'ne ABE als "Frontschutzbügel" bekommen wirst.


See yor my Car - this is a original "Front-Suspend-System" from ISUZU Motors Ldt. - das Teil wurde damals (Bj. 89)original verbaut und dafür hab ich auch 'ne ABE und dadurch hat das Teil quasi "Bestandsschutz"


(Die "etwas stärkere" U-Profil-Stosstange drunter fällt da nicht so ins Gewicht; würde in meinem Fall aber wirklich als "Lampenträger" durchgehen... Wichtig für den TÜV'ler: Es stehen keine scharfen od. spitzen Teile hervor!)


Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 06.01.2013 23:30:11    Titel:
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Wenn die fast zwei Tonnen des G mit 25kmh vorn Baum Krachen hält es das "Bügelchen" durch die Hebelwirkung nicht mehr in der Verankerung aber zum "Gestrüpp und Bäumchen umlegen taugt er wohl schon".Die Stoßstange sollte noch etwas über die Front rüber stehen dann schützt Sie auch den Grill gut.Ein senkrecht stehender Gegenstand sollte immer erst an der Stoßstange und nicht an der Karosserie anliegen.

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BeitragVerfasst am: 07.01.2013 09:22:01    Titel:
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Moin .
Die Stoßstange ist genau so weit raus das die Stangen das Hindernis zu erst treffen .
Habe es ausprobiert Smile

Der Bügel sollte Lampen halten und was für das Auge sein.

Werde nachher mal zum TÜV eiern und mal schlau daher fragen was er mir wie eintragen würde.

Gruss Hans

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