Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4549 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
|
Verfasst am: 27.02.2013 09:27:18 Titel: Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine |
|
|
Moin
Habe die idee meinen als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen damit er ne grüne nummer bekommt. ...will den eh nur selten mal benutzen ...nur jetzt nutze ich ihn garnicht was es auch nicht sein kann.
In der Zulassungsverordnung §2 steht das so drin:
17. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;
so wie ich das jetzt verstanden habe baue ich folgendes um :
-mechanisch angetriebene
-austragung aller sitze bis auf einen
-austragung der zuladung
-austragung der Anhängelast /rückbau der
so dachte ich mir das .... wollte hier nur nochmal nachfragen ob da jemand erfahrung mit hat und mir evtl sagen kann was noch gemacht werden muss???
wollte nich komplett ohne infos zum tüv fahren weil die sonst eh nix machen wollen
wie ist das mit dem grünen kennzeichen ? müssen die das geben wenn das im schein steht ? bei der steuer scheint es ja so zu sein das danach besteuert werden muss wenn zb LKW im schein steht ...
so wie es hier steht sollte das theoretisch auch möglich sein :
http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?SEARCHLETTER=K&SOURCE=PstListAZ&PSTID=8669143 | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 27.02.2013 10:03:20 Titel: |
|
|
Hi,
wir haben hier einige Fahrzeuge die als selbstfahrende Arbeitsmaschine Messwagen zugelassen sind.
Um ein Fahrzeug als Arbeitsmaschine zu lassen zu können,
ist eine Umschlüsselung von LKW auf Arbeitsmaschine nötig dies macht in der Regel der Tüv wenn die
anforderungen für den Typ Arbeitsmaschine erfüllt sind.
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist in der regel Steuerbefreit darf aber auch nur für die Arbeit verwendet werden
also keine fahrten mit Anhänger oder Fahrten am Sonntag zum Bäcker.
Der Tüv macht für die Zulassung eine §19 2 Abnahme die, wenn sie richtig ausgefüllt ist auch beim Straßenverkehrsamt
anerkannt wird.
Gruß Max | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4549 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
|
Verfasst am: 27.02.2013 10:07:59 Titel: |
|
|
danke
das hört sich schonmal gut an !
ist aber bislang kein LKW sodern ein PKW .....LKW war nur ein vergleich wegen finanzamt.
kannst du mir sagen wie das dann versichert werden muss ? und wie die kosten im vergleich zum PKW sein könnten ?
ich will das auto dann auch nur zum "arbeiten " nutzen" sprich damit in den wald fahren ...holz rücken oder wildbergen ....mehr nicht anhänger nicht und sachen transportieren auch nicht . und brötchen holen auch nicht ....für die dinge hab ich den . | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 27.02.2013 10:20:00 Titel: |
|
|
Hi,
ob man einen PKW als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen kann das weis ich nicht
aber ich kann mir vorstellen das das nicht ganz einfach wird.
Bei Unseren Fahrzeugen hat sich die Versicherung nicht geändert da die Fahrzeuge
weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: bei Bremen
| |
|
Verfasst am: 27.02.2013 10:27:53 Titel: |
|
|
Grünes Kennzeichen gibt´s (zumindest hier bei uns) nur noch mit Nachweis der entsprechenden Nutzung. Also z.B. als Landwirt mit entsprechendem Nachweis der Länderein und (gewerblichen) Tätigkeiten in entsprechender Größe. Ansonsten gibt´s schwarzes Kennzeichen mit voller Steuer. | _________________ GR-uß Thorsten
...irgendwas is´ ja immer! |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 27.02.2013 10:56:10 Titel: |
|
|
Hi Trooper,
ich habs noch nicht geschafft Dir auf Deine PM zu antworten, daher hier - interessiert bestimmt auch andere:
ThorstenD hat folgendes geschrieben: | Grünes Kennzeichen gibt´s (zumindest hier bei uns) nur noch mit Nachweis der entsprechenden Nutzung. Also z.B. als Landwirt mit entsprechendem Nachweis der Länderein und (gewerblichen) Tätigkeiten in entsprechender Größe. Ansonsten gibt´s schwarzes Kennzeichen mit voller Steuer. |
Das hat mit der SFAM nichts gemeinsam.
Grüne Kennzeichen für Ackerschlepper gibts grundsätzlich nur bei land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb und erfordert je nach Zulassungsstelle diverse Nachweise:
- Betriebsnummer
- Bescheinigung des Ortslandwirtes
- Nachweis über bewirtschafteten Grund (Besitz oder Pacht), Größe variiert je nach Landkreis
Die selbstfahrende Arbeitsmaschine erhält grundsätzlich grüne Kennzeichen (§3 Abs. 1 KraftStG), weil sie ebenso grundsätzlich steuerbefreit ist.
S4ndm4nn hat folgendes geschrieben: | Bei Unseren Fahrzeugen hat sich die Versicherung nicht geändert da die Fahrzeuge weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen |
Hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Ich zahle für meine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen pauschal 250€ im Jahr, weiterhin gibts bei SFAM keine Typklassen.....heißt, egal welcher Fahrzeughersteller, welcher Typ von Arbeitsmaschine und wieviel PS - grundsätzlich 250€ und fertig. Es gibt allerdings auch keinen SF-Rabatt mehr...
Es gibt sehr wenige Versicherungen die SFAM versichern; bei Bedarf vermittle ich gerne den Kontakt zu meiner. Konnte gerade erst einem anderen Forianer damit helfen, dem die Allianz vorher für seine SFAM den normalen PKW-Tarif abgezwackt hat...
Trooper hat folgendes geschrieben: |
so wie ich das jetzt verstanden habe baue ich folgendes um :
-mechanisch angetriebene |
Jupp. Der Gesetzgeber schreibt in irgendeiner der tausend Arbeitsanweisungen vor, dass "der Antriebsmotor durch Lieferung von elektrischer oder mechanischer Energie" an der Arbeit beteiligt sein muss.
Wäre hier also in jedem Fall erfüllt, sowohl bei elektrischer als auch bei PTO-Winde.
Trooper hat folgendes geschrieben: | -austragung aller sitze bis auf einen |
Nicht notwendig. In "erster Reihe" sind bis zu 3 "normale" Sitzplätze mit Gurt zulässig, die hinteren können bleiben wenn der Gurt entfernt wird, dann sinds "Notsitze".
Trooper hat folgendes geschrieben: | -austragung der zuladung |
Nicht notwendig, Hilfsladefläche ist zulässig. Die errechnet sich durch
max. zGG x 0,4
sowie
Länge max. vordere Spurweite x 1,4
Reicht also für einige Brötchen
Trooper hat folgendes geschrieben: | -austragung der Anhängelast /rückbau der AHK |
Auch unnötig, auch an SFAM dürfen Anhänger mitgeführt werden, wenn darauf Teile oder Betriebsmittel (!!) der SFAM transportiert werden. Döschen 10W40 draufpacken und gut...
Trooper hat folgendes geschrieben: | wollte hier nur nochmal nachfragen ob da jemand erfahrung mit hat und mir evtl sagen kann was noch gemacht werden muss??? |
Ja und ja: das größte Problem ist, einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu finden, der sich damit ernsthaft auseinandersetzen will.
In der Regel wird nämlich mit "geht nicht, Blödsinn!" abgewunken und fertig...
Trooper hat folgendes geschrieben: | wie ist das mit dem grünen kennzeichen ? müssen die das geben wenn das im schein steht ? |
Ja.
Im schlimmsten Fall kommst Du mit dem Fahrzeug hierher... | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 27.02.2013 11:10:36 Titel: |
|
|
Zitat: | Ich zahle für meine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen pauschal 250€ im Jahr, weiterhin gibts bei SFAM keine Typklassen.....heißt, egal welcher Fahrzeughersteller, welcher Typ von Arbeitsmaschine und wieviel PS - grundsätzlich 250€ und fertig. Es gibt allerdings auch keinen SF-Rabatt mehr...
|
für die 250€ bekomme ich aber keine Vollkasko oder ?? | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 4549 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
|
Verfasst am: 27.02.2013 11:25:41 Titel: |
|
|
@ Sirlandy
ja erstmal kein problem wegen der PN dachte sowas schon
und wegen der sache allgemein hört sich das ja super an und ich werde sehn was sich machen lässt.
ich werde zu allererst alle gesetzestexte zusammensuchen ausdrucken und damit dann zum tüv fahren und schauen was geht ...
ja also das mit der versicherung würde ich gerne machen wenn es klappt das du mir deine vermittelst .
und wenn sich mein tüv querstellt würde evtl sogar auch nen weiten weg zu nem tüv inkauf nehmen der es macht !
hast du mal die stelle in der das steht das auch E-winden gehen ? ich war der meinung das das nur mit PTO winden geht ?? | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
|
Verfasst am: 27.02.2013 11:38:15 Titel: |
|
|
... 3 Morgen eigener Acker hinterm Haus reichen in Nds. auch nicht aus!
Gruß Stefan | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Land Rover 90TDi ROW 2. 110TDi 3. Jeep XJ 4,0i 4. Subaru Forester 5. Kubota B7001 6. Beta RR 390 MY18 7. Yamaha XJR1300SP 8. div. Anhänger |
|
Verfasst am: 27.02.2013 21:49:41 Titel: |
|
|
DAs grüne Kennzeichen wird wohl kaum was werden,
wenn überhaupt ist das schwarze Kennzeichen mit LOF
Zulassung anzustreben.
Hast Post! | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 27.02.2013 23:15:55 Titel: |
|
|
XJDennis hat folgendes geschrieben: | Das grüne Kennzeichen wird wohl kaum was werden... |
 | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Land Rover 90TDi ROW 2. 110TDi 3. Jeep XJ 4,0i 4. Subaru Forester 5. Kubota B7001 6. Beta RR 390 MY18 7. Yamaha XJR1300SP 8. div. Anhänger |
|
Verfasst am: 27.02.2013 23:26:45 Titel: |
|
|
@ SIrLandy
Deine Mühle kenn ich doch
Das is aber eher die Ausnahme als die Regel,
mit Auflagen verbunden, wie du mir selbst
erzählt hast, als ich dich aufs grüne Schild angesprochen habe.
Ich kenne allerdings auch jemanden der nen Defender
als LOF mit schwatten Kennzeichen legal und relativ
einfach zugelassen hat. Das is sicher besser einzusetzen/umzusetzen. | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
|
Verfasst am: 27.02.2013 23:42:50 Titel: |
|
|
Als LOF gibt's aber doch auch diverse Einschränkungen.
Hier auf dem Lande sagt keiner was, wenn man damit unterwegs ist.
Man könnte ja z b mit dem ATV ne Besorgung für den landw. Betrieb machen.
Aber nach HH würde ich mit der grünen Nummer nicht fahren wollen.
Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.
Genauso mit meinem Jeep.
Klar könnte ich den mit recht wenig Aufwand als LOF zulassen.
Hatte darüber mal mit dem Trecker TÜVer geredet als der hier auf dem Hof war.
Aber die ganzen Einschränkungen wegen knapp 300 Euro steuern sparen ist's mir nicht Wert.
Am Nummernschild würde man es ja nichtmal sehen.
Aber es genügt ja schon geblitzt zu werden und dann fällt dem Sachbearbeiter auf, dass ich mit dem lof 500 km vom Hof weg unterwegs bin... | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
|