Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
EU Fahrzeuge zulassen

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.03.2013 17:43:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es wär ungeheuer hilfreich wenn Du mal Butter bei die Fische geben und sagen würdest, um was für ein Fahrzeug es überhaupt geht. Wir können aber auch noch mehrere Wochen hier rumeiern... Supi Supi

Den Weg über die COC kann man sich auch ganz sparen; Datenblatt ausdrucken (kostet weniger als 30€), dazu eine reguläre Hauptuntersuchung (wenn vor weniger als 7 Jahren abgemeldet) und fertig. Damit ist das Fahrzeug zulassungsbereit.

COC braucht man eigentlich nur noch für Neufahrzeuge, bei denen der Hersteller keinen deutschen Fahrzeugbrief ausgestellt hat.

Hilfreich wäre auch zu wissen aus welchem Land das Fahrzeug kommt, dann kann ich Dir auch gleich sagen, ob und wenn ja wo in den alten Fahrzeugpapieren die Nummer der EG-Typgenehmigung steht. Man kann sich das Datenblatt zwar auch via Baujahr, Motorleistung etc. zusammensuchen, aber das dauert länger...
Nach oben
huebi
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2011
Wohnort: Eich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 12.03.2013 21:09:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das darf nicht viel kosten, denn sonst wuerde es den innereuropaeischen Wettbewerb verzerren, also die Grauimporte teurer machen.
Und genau den Wettbewerb will die Europaeische Kommission foerdern.
Es kann sein, dass der Preis viel zu hoch ist und der Haendler, wie viele seiner Kollegen, schlecht auf Grauimporte zu sprechen ist und Dich einfach nur ueber den Tisch ziehen will.

_________________
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
reihensechszylinder
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2008
Wohnort: Börnichen, Erzgebirge
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. MB G36AMG
2. Monza 3,9l Mantzel
3. BMW E46 330D
4. T4 Exkursion
5. Kawasaki ZX7R
BeitragVerfasst am: 12.03.2013 23:43:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Sir Landy: es ist für mich wirklich erstaunlich wie du so gefährliches Halbwissen so konsequent daherstreiten kannst.

Ein COC-Papier ist (wie der Name schon sagt) eine Konformitätserklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug mit derundder Fahrgestellnummer demunddem Typ enstpricht ... mehr nicht

Ein Datenblatt eine frei-wirtschaftliche Dienstleistung die jeder(!) erstellen kann, auch die Fleischereifachverkäuferin um die Ecke.

Sind an dem betreffenden Fahrzeug (und darum ging es doch wohl) in irgendeiner Art technische Änderungen im Ausland oder sonstwo vorgenommen worden ist beides nicht mehr Wert, als das Papier auf dem sie gedruckt wurden. Dann hilft auch keine HU und kein Datenblatt, denn die Änderungen am Fahrzeug sind in keinem mir bekannten Fahrzeugdokument annähernd so beschrieben wie hier in Deutschland. Und eine zuständiege Person in der Zulassungsbehörde würde den Teufel tun um da etwas abzuschreiben ... davon mal abgesehen, dass sie wahrscheinlich die Sprache nicht spricht oder lesen kann.

Das einzig wichtige was man zum Thema wissen muss ist: das jedes(!!!!) Fahrzeug, dass in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat eine Erstzulassung hat - auch in Deutschland in den Verkehr kommen muss!!! Wie, steht auf einem andern Blatt. Ggf. mit Rückrüstung oder Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zur StVZO ... das entscheidet die zuständige Landesdirektion. Die wäre auch für die enstsprechenden Ausnahmegen. zuständig.

Ich stimme dir allerdings zu: einfach mal das Problem konkret machen, ggf. kann dir hier im Forum geholfen werden ... die Links am Anfang funktionieren bei mir leider nicht

Winke Winke

_________________
...schraub nie an einem Ding, das ging...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
huebi
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2011
Wohnort: Eich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 07:02:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es geht hier um das Umsetzen der Handelsfreiheit der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Und dem ist alles nationale Recht unter zu ordnen. YES
reihensechszylinder hat folgendes geschrieben:
Das einzig wichtige was man zum Thema wissen muss ist: das jedes(!!!!) Fahrzeug, dass in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat eine Erstzulassung hat - auch in Deutschland in den Verkehr kommen muss!!!

Mein Reden und genau der Sinn des Paragraphen 136 EWG-Einigungsvertrages.

reihensechszylinder hat folgendes geschrieben:
Ggf. mit Rückrüstung oder Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zur StVZO ... das entscheidet die zuständige Landesdirektion. Die wäre auch für die enstsprechenden Ausnahmegen. zuständig.

Da das Fahrzeug ja schon eine, natuerlich auch in Deutschland gueltige, auslaendische Betriebserlaubnis hat und sogar hier gefahren werden darf, setzt hier die EU dem kleinstaatlichen Duenkel sehr enge Grenzen.
Da es sich bei den anderen europaeischen Staaten auch um zivilisierte Staaten mit vergleichbaren Sicherheitsstandards handelt, darf von EU aus kein nationaler Firlefranz gefordert werden.
Auch darf der Handel durch hohe Gebuehren, z.B. seitens der Hersteller fuer CoC-Papiere, nicht behindert werden.
Das gleiche gilt natuerlich auch fuer nationale amtliche Gebuehren im Zusammenhang mit der Zulassung eines auslaendischen Fahrzeugs.
Diese duerfen die Gebuehren fuer die Ummeldung eines schon in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs nicht uebersteigen, weil sonst der Wettbewerb wieder behindert werden koennte.
Es darf also keinen Unterschied machen, ob ich ein Fahrzeug aus London oder aus Berlin nach Frankfurt ummelde.
Das Einzige, was hier gefordert werden kann, sind fuer andere Verkehrsteilnehmer sicherheitsrelevante leicht umsetzbare Aenderungen wie, z.B. eine hier vorgeschriebene Nebelschlussleuchte.
Gepruefte und bauartgenehmigte Gurtaufnahmepunkte hingegen koennen nicht gefordert werden, weil das niemals im Verhaeltnis zum Fahrzeugwert stehen wird. Nach der Pruefung waere die Karosserie naemlich Schrott.
Falls sich hier irgend eine Behoerde quer stellt, sind dann unsere nationalen Gerichte fuer die Durchsetzung europaeischen Rechts zustaendig.
Und es macht einen diebischen Spass einem Verkehrsminister eine Rechnung ueber Nutzungsausfall von 30 Fahrzeugen zustellen zu lassen, die wegen seiner nicht EU-konformen Erlaesse nicht zugelassen werden koennen.
Und wenn die Aktenlage nicht geklaert ist, wird es auch auf der Verwaltungsseite sehr schnell sehr ungemuetlich. Und teuer.

Einer Ummeldung von "Red Victor 1" mit seinen 2200 BHP steht also nichts Relevantes im Weg.

_________________
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.03.2013 07:36:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

reihensechszylinder hat folgendes geschrieben:
Ein Datenblatt eine frei-wirtschaftliche Dienstleistung die jeder(!) erstellen kann, auch die Fleischereifachverkäuferin um die Ecke.


Es sollte sich aus dem Kontext dieses Threads ergeben, dass es hier um die "Datenbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle" geht. Und die darf nur eine amtlich anerkannte Prüforganisation ausstellen.

Und wenn das Fahrzeug noch im EG-Genehmigungs-"Zustand" ist (wovon wir mal ausgehen, weil nix gegenteiliges geschrieben wurde), reicht dieses Datenblatt der Zulassungsstelle zusammen mit einem gültigen HU-Nachweis.
Nach oben
reihensechszylinder
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2008
Wohnort: Börnichen, Erzgebirge
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. MB G36AMG
2. Monza 3,9l Mantzel
3. BMW E46 330D
4. T4 Exkursion
5. Kawasaki ZX7R
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 08:18:58    Titel: Re: EU Fahrzeuge zulassen
 Antworten mit Zitat  

ruedi hat folgendes geschrieben:
Hallo,
wenn ich ein stark umgebautes fahrzeug aus einem eu land kaufe bei demm die umbauten eingetragen sind muss ich das fahrzeug dann in deutschland nur tüven oder alles neu eintragen lassen?
z.b.
oder
ich weiss zwar nicht ob da alles eingetragen ist aber tuhn wir mal einfach so haben ja auch nummernschilder.

mfg
rüdi


Gings nicht darum oder hast du weiter vorn schon mal erklärt wie´s richtig geht???

Und wenn schon klugscheißen: Das Ding ist eine amtlich anerkannte Überwachungsorganistaion - die dir widerrum für den umgebauten Ausländer nichts nützt ... Wegen den Befugnissen benötigst nach wie vor die technische Prüfstelle


huebi hat den Daumen drauf! Winke Winke


In diesen Thread allerdings von einen "Kontext" zu sprechen halte ich für sehr sportlich - nix für ungut!

_________________
...schraub nie an einem Ding, das ging...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Forcierer
Der Schläfer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 TD5 Trophy Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
2. Defender 110 TD4 Travel
3. VW Käfer C11
4. Mercedes 280e
5. Honda CRF 250
6. Honda CRF 450
7. Yamaha SR500
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 09:50:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Und wenn das Fahrzeug noch im EG-Genehmigungs-"Zustand" ist (wovon wir mal ausgehen, weil nix gegenteiliges geschrieben wurde), reicht dieses Datenblatt der Zulassungsstelle zusammen mit einem gültigen HU-Nachweis.


ups, da hab ich wohl noch was verschwiegen Grins

Es wird nicht im Auslieferungszustand sein, wobei sich das lediglich auf den hinteren Aufbau und Entfall von ein paar Sitzplätzen handelt.

Der hintere Aufbau ist aber bei anderen Fahrzeugen in D auch schon zugelassen worden. Auch Daten wie die Fahrzeugabmessungen und das Gewicht bleiben bis auf evtl. minimale Änderungen (nur Höhe, evtl. Gewicht <100kg) gleich.

Wirds jetzt viel schwieriger?

_________________
facebook.com/WoodForceRacing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.03.2013 16:20:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="Forcierer"]
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Wirds jetzt viel schwieriger?


Nö, nur komplett anders rotfl

In diesem Fall brauchst Du ein "Gutachten nach §21 zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Ugs. "Vollabnahme".
Nach oben
reihensechszylinder
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2008
Wohnort: Börnichen, Erzgebirge
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. MB G36AMG
2. Monza 3,9l Mantzel
3. BMW E46 330D
4. T4 Exkursion
5. Kawasaki ZX7R
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 16:21:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Forcierer hat folgendes geschrieben:


Wirds jetzt viel schwieriger?


Das wird dir wohl keiner beantworten können weil du nach wie vor in Rätseln sprichst ...

_________________
...schraub nie an einem Ding, das ging...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Forcierer
Der Schläfer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 TD5 Trophy Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
2. Defender 110 TD4 Travel
3. VW Käfer C11
4. Mercedes 280e
5. Honda CRF 250
6. Honda CRF 450
7. Yamaha SR500
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 17:04:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

reihensechszylinder hat folgendes geschrieben:
Forcierer hat folgendes geschrieben:


Wirds jetzt viel schwieriger?


Das wird dir wohl keiner beantworten können weil du nach wie vor in Rätseln sprichst ...


was ist dir ein Rätsel?

Ich kaufe ein Auto im EU-Ausland welches ich in D zulassen möchte. Ich habe die ausländischen Papiere, es soll aber mit weniger Sitzplätzen ausgestattet sein und hat einen anderen Aufbau hinten drauf. Also statt Station Wagon ein Hard Top oder so ähnlich. Die Möglichkeit ihn erst als Station Wagon zuzulassen und dann auf HT umzubauen ist nicht oder nur mit extrem viel Aufwand möglich.

_________________
facebook.com/WoodForceRacing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
huebi
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2011
Wohnort: Eich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 17:11:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn der Wagen schon so umgebaut im Ausland zugelassen ist, darf das hier keine grossen Probleme bereiten, denn der Wagen hat dann ja, genau so wie er da steht, schon eine Zulassung.
Ich kann das morgen aber gerne fuer Dich mit klaeren, denn ich bin hier gerade auf TUEV-Odyssee.
Bei mir geht's ums gleiche, nur das der Umbau etwas umfassender ist.
Also Typenschlild und FIN sind sicher noch original, nur der Rest .... Heiligenschein

_________________
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Forcierer
Der Schläfer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 TD5 Trophy Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
2. Defender 110 TD4 Travel
3. VW Käfer C11
4. Mercedes 280e
5. Honda CRF 250
6. Honda CRF 450
7. Yamaha SR500
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 17:13:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

nein, der Wagen war im Ausland als Station Wagon zugelassen und nicht als HT.

_________________
facebook.com/WoodForceRacing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
huebi
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2011
Wohnort: Eich
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 13.03.2013 17:20:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dann wird es sehr wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass der Sachverstaendige den kompletten Umbau ganz normal nach deutschen Regeln begutachten moechte.
Das Auto wird weniger Sitzplaetze haben, auf die Waage muessen und wenn es ein PKW bleibt, sollte es das im wesendlichen auch schon gewesen sein.

_________________
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Klingel
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Haiger
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. TJ Julusi
2. GC SRT8 - 6.4 Kompressor
3. Can Am Outlander XMR
4. JKU 6.4
5. TJ Zirkon
6. MAN TGA
7. Corvette C3
8. Renault R5 turbo
9. Mercedes SL 500
10. Willys MB 1941
11. Lancia Delta Martini5
12. Jeep CJ5 4.2
13. TJ V8 5.9 supercharged
14. Audi Quattro Coupe
15. Audi Quattro E2
16. Lanz
BeitragVerfasst am: 14.03.2013 06:34:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

so ein Firlefanz Nee, oder?

Gebrauchtfahrzeug aus EU Staat bekommt hier bei uns die §21, also Vorführung mit Vollabnahme.
Alles was dann nach D Recht nicht eintragungsfähig ist, geht nicht.
Habe ich mit meinem Polen- Jeep durch.

Anders verhält es sich mit der originalen Zulassung, der Pole kann in D mit dem Fahrzeug fahren Obskur
Ich könnte den also wieder in Polen zulassen und hier fahren (ist mir auch angeboten worden Respekt ) ist aber auch sehr auffällig und gibt schnell Mecker bzw. Ärger.

Mir war es dann schlussendlich egal, da ich ein 06er habe Ätsch

Gruß Klingel

_________________
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)

Willys V8

GC Trackhawk

JKU 6.4 Sunset Orange, 37 STT, winch


Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 14.03.2013 07:17:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Klingel hat folgendes geschrieben:
Mir war es dann schlussendlich egal, da ich ein 06er habe Ätsch


Damit gibts (zumindest bei uns) RICHTIG Ärger...aber ich vermute, Du fährst damit nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten Ätsch Winke Winke

Alles Gute zum Geburtstag! YES
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter =>
Seite 2 von 3 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.32  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen