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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.03.2013 17:43:13 Titel: |
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Es wär ungeheuer hilfreich wenn Du mal Butter bei die Fische geben und sagen würdest, um was für ein Fahrzeug es überhaupt geht. Wir können aber auch noch mehrere Wochen hier rumeiern...
Den Weg über die COC kann man sich auch ganz sparen; Datenblatt ausdrucken (kostet weniger als 30€), dazu eine reguläre Hauptuntersuchung (wenn vor weniger als 7 Jahren abgemeldet) und fertig. Damit ist das Fahrzeug zulassungsbereit.
COC braucht man eigentlich nur noch für Neufahrzeuge, bei denen der Hersteller keinen deutschen Fahrzeugbrief ausgestellt hat.
Hilfreich wäre auch zu wissen aus welchem Land das Fahrzeug kommt, dann kann ich Dir auch gleich sagen, ob und wenn ja wo in den alten Fahrzeugpapieren die Nummer der EG-Typgenehmigung steht. Man kann sich das Datenblatt zwar auch via Baujahr, Motorleistung etc. zusammensuchen, aber das dauert länger... | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Eich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 CSW, 200 Tdi |
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Verfasst am: 12.03.2013 21:09:17 Titel: |
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Das darf nicht viel kosten, denn sonst wuerde es den innereuropaeischen Wettbewerb verzerren, also die Grauimporte teurer machen.
Und genau den Wettbewerb will die Europaeische Kommission foerdern.
Es kann sein, dass der Preis viel zu hoch ist und der Haendler, wie viele seiner Kollegen, schlecht auf Grauimporte zu sprechen ist und Dich einfach nur ueber den Tisch ziehen will. | _________________ Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos. |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Börnichen, Erzgebirge Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.03.2013 23:43:39 Titel: |
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@Sir Landy: es ist für mich wirklich erstaunlich wie du so gefährliches Halbwissen so konsequent daherstreiten kannst.
Ein COC-Papier ist (wie der Name schon sagt) eine Konformitätserklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug mit derundder Fahrgestellnummer demunddem Typ enstpricht ... mehr nicht
Ein Datenblatt eine frei-wirtschaftliche Dienstleistung die jeder(!) erstellen kann, auch die Fleischereifachverkäuferin um die Ecke.
Sind an dem betreffenden Fahrzeug (und darum ging es doch wohl) in irgendeiner Art technische Änderungen im Ausland oder sonstwo vorgenommen worden ist beides nicht mehr Wert, als das Papier auf dem sie gedruckt wurden. Dann hilft auch keine HU und kein Datenblatt, denn die Änderungen am Fahrzeug sind in keinem mir bekannten Fahrzeugdokument annähernd so beschrieben wie hier in Deutschland. Und eine zuständiege Person in der Zulassungsbehörde würde den Teufel tun um da etwas abzuschreiben ... davon mal abgesehen, dass sie wahrscheinlich die Sprache nicht spricht oder lesen kann.
Das einzig wichtige was man zum Thema wissen muss ist: das jedes(!!!!) Fahrzeug, dass in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat eine Erstzulassung hat - auch in Deutschland in den Verkehr kommen muss!!! Wie, steht auf einem andern Blatt. Ggf. mit Rückrüstung oder Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zur StVZO ... das entscheidet die zuständige Landesdirektion. Die wäre auch für die enstsprechenden Ausnahmegen. zuständig.
Ich stimme dir allerdings zu: einfach mal das Problem konkret machen, ggf. kann dir hier im Forum geholfen werden ... die Links am Anfang funktionieren bei mir leider nicht
 | _________________ ...schraub nie an einem Ding, das ging... |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Eich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 CSW, 200 Tdi |
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Verfasst am: 13.03.2013 07:02:24 Titel: |
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Es geht hier um das Umsetzen der Handelsfreiheit der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Und dem ist alles nationale Recht unter zu ordnen.
reihensechszylinder hat folgendes geschrieben: | Das einzig wichtige was man zum Thema wissen muss ist: das jedes(!!!!) Fahrzeug, dass in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat eine Erstzulassung hat - auch in Deutschland in den Verkehr kommen muss!!! |
Mein Reden und genau der Sinn des Paragraphen 136 EWG-Einigungsvertrages.
reihensechszylinder hat folgendes geschrieben: | Ggf. mit Rückrüstung oder Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zur StVZO ... das entscheidet die zuständige Landesdirektion. Die wäre auch für die enstsprechenden Ausnahmegen. zuständig. |
Da das Fahrzeug ja schon eine, natuerlich auch in Deutschland gueltige, auslaendische Betriebserlaubnis hat und sogar hier gefahren werden darf, setzt hier die EU dem kleinstaatlichen Duenkel sehr enge Grenzen.
Da es sich bei den anderen europaeischen Staaten auch um zivilisierte Staaten mit vergleichbaren Sicherheitsstandards handelt, darf von EU aus kein nationaler Firlefranz gefordert werden.
Auch darf der Handel durch hohe Gebuehren, z.B. seitens der Hersteller fuer CoC-Papiere, nicht behindert werden.
Das gleiche gilt natuerlich auch fuer nationale amtliche Gebuehren im Zusammenhang mit der Zulassung eines auslaendischen Fahrzeugs.
Diese duerfen die Gebuehren fuer die Ummeldung eines schon in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs nicht uebersteigen, weil sonst der Wettbewerb wieder behindert werden koennte.
Es darf also keinen Unterschied machen, ob ich ein Fahrzeug aus London oder aus Berlin nach Frankfurt ummelde.
Das Einzige, was hier gefordert werden kann, sind fuer andere Verkehrsteilnehmer sicherheitsrelevante leicht umsetzbare Aenderungen wie, z.B. eine hier vorgeschriebene Nebelschlussleuchte.
Gepruefte und bauartgenehmigte Gurtaufnahmepunkte hingegen koennen nicht gefordert werden, weil das niemals im Verhaeltnis zum Fahrzeugwert stehen wird. Nach der Pruefung waere die Karosserie naemlich Schrott.
Falls sich hier irgend eine Behoerde quer stellt, sind dann unsere nationalen Gerichte fuer die Durchsetzung europaeischen Rechts zustaendig.
Und es macht einen diebischen Spass einem Verkehrsminister eine Rechnung ueber Nutzungsausfall von 30 Fahrzeugen zustellen zu lassen, die wegen seiner nicht EU-konformen Erlaesse nicht zugelassen werden koennen.
Und wenn die Aktenlage nicht geklaert ist, wird es auch auf der Verwaltungsseite sehr schnell sehr ungemuetlich. Und teuer.
Einer Ummeldung von "Red Victor 1" mit seinen 2200 BHP steht also nichts Relevantes im Weg. | _________________ Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 13.03.2013 07:36:18 Titel: |
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reihensechszylinder hat folgendes geschrieben: | Ein Datenblatt eine frei-wirtschaftliche Dienstleistung die jeder(!) erstellen kann, auch die Fleischereifachverkäuferin um die Ecke. |
Es sollte sich aus dem Kontext dieses Threads ergeben, dass es hier um die "Datenbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle" geht. Und die darf nur eine amtlich anerkannte Prüforganisation ausstellen.
Und wenn das Fahrzeug noch im EG-Genehmigungs-"Zustand" ist (wovon wir mal ausgehen, weil nix gegenteiliges geschrieben wurde), reicht dieses Datenblatt der Zulassungsstelle zusammen mit einem gültigen HU-Nachweis. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Börnichen, Erzgebirge Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB G36AMG 2. Monza 3,9l Mantzel 3. BMW E46 330D 4. T4 Exkursion 5. Kawasaki ZX7R |
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Verfasst am: 13.03.2013 08:18:58 Titel: Re: EU Fahrzeuge zulassen |
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ruedi hat folgendes geschrieben: | Hallo,
wenn ich ein stark umgebautes fahrzeug aus einem eu land kaufe bei demm die umbauten eingetragen sind muss ich das fahrzeug dann in deutschland nur tüven oder alles neu eintragen lassen?
z.b.
oder
ich weiss zwar nicht ob da alles eingetragen ist aber tuhn wir mal einfach so haben ja auch nummernschilder.
mfg
rüdi |
Gings nicht darum oder hast du weiter vorn schon mal erklärt wie´s richtig geht???
Und wenn schon klugscheißen: Das Ding ist eine amtlich anerkannte Überwachungsorganistaion - die dir widerrum für den umgebauten Ausländer nichts nützt ... Wegen den Befugnissen benötigst nach wie vor die technische Prüfstelle
huebi hat den Daumen drauf!
In diesen Thread allerdings von einen "Kontext" zu sprechen halte ich für sehr sportlich - nix für ungut! | _________________ ...schraub nie an einem Ding, das ging... |
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 Der Schläfer


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Stuttgart Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 TD5 Trophy  2. Defender 110 TD4 Travel 3. VW Käfer C11 4. Mercedes 280e 5. Honda CRF 250 6. Honda CRF 450 7. Yamaha SR500 |
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Verfasst am: 13.03.2013 09:50:18 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Und wenn das Fahrzeug noch im EG-Genehmigungs-"Zustand" ist (wovon wir mal ausgehen, weil nix gegenteiliges geschrieben wurde), reicht dieses Datenblatt der Zulassungsstelle zusammen mit einem gültigen HU-Nachweis. |
ups, da hab ich wohl noch was verschwiegen
Es wird nicht im Auslieferungszustand sein, wobei sich das lediglich auf den hinteren Aufbau und Entfall von ein paar Sitzplätzen handelt.
Der hintere Aufbau ist aber bei anderen Fahrzeugen in D auch schon zugelassen worden. Auch Daten wie die Fahrzeugabmessungen und das Gewicht bleiben bis auf evtl. minimale Änderungen (nur Höhe, evtl. Gewicht <100kg) gleich.
Wirds jetzt viel schwieriger? | _________________ facebook.com/WoodForceRacing |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 13.03.2013 16:20:47 Titel: |
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[quote="Forcierer"] Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Wirds jetzt viel schwieriger? |
Nö, nur komplett anders
In diesem Fall brauchst Du ein "Gutachten nach §21 zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Ugs. "Vollabnahme". | |
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 Offroader


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Verfasst am: 13.03.2013 16:21:26 Titel: |
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Forcierer hat folgendes geschrieben: |
Wirds jetzt viel schwieriger? |
Das wird dir wohl keiner beantworten können weil du nach wie vor in Rätseln sprichst ... | _________________ ...schraub nie an einem Ding, das ging... |
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 Der Schläfer


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Verfasst am: 13.03.2013 17:04:32 Titel: |
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reihensechszylinder hat folgendes geschrieben: | Forcierer hat folgendes geschrieben: |
Wirds jetzt viel schwieriger? |
Das wird dir wohl keiner beantworten können weil du nach wie vor in Rätseln sprichst ... |
was ist dir ein Rätsel?
Ich kaufe ein Auto im EU-Ausland welches ich in D zulassen möchte. Ich habe die ausländischen Papiere, es soll aber mit weniger Sitzplätzen ausgestattet sein und hat einen anderen Aufbau hinten drauf. Also statt Station Wagon ein Hard Top oder so ähnlich. Die Möglichkeit ihn erst als Station Wagon zuzulassen und dann auf HT umzubauen ist nicht oder nur mit extrem viel Aufwand möglich. | _________________ facebook.com/WoodForceRacing |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Eich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 CSW, 200 Tdi |
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Verfasst am: 13.03.2013 17:11:34 Titel: |
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Wenn der Wagen schon so umgebaut im Ausland zugelassen ist, darf das hier keine grossen Probleme bereiten, denn der Wagen hat dann ja, genau so wie er da steht, schon eine Zulassung.
Ich kann das morgen aber gerne fuer Dich mit klaeren, denn ich bin hier gerade auf TUEV-Odyssee.
Bei mir geht's ums gleiche, nur das der Umbau etwas umfassender ist.
Also Typenschlild und FIN sind sicher noch original, nur der Rest ....  | _________________ Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos. |
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 Der Schläfer


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Verfasst am: 13.03.2013 17:13:56 Titel: |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Eich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 CSW, 200 Tdi |
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Verfasst am: 13.03.2013 17:20:07 Titel: |
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Dann wird es sehr wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass der Sachverstaendige den kompletten Umbau ganz normal nach deutschen Regeln begutachten moechte.
Das Auto wird weniger Sitzplaetze haben, auf die Waage muessen und wenn es ein PKW bleibt, sollte es das im wesendlichen auch schon gewesen sein. | _________________ Das Leben ist zu kurz für schlechtes Werkzeug und "vernünftige" Autos. |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Haiger Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. TJ Julusi 2. GC SRT8 - 6.4 Kompressor 3. Can Am Outlander XMR 4. JKU 6.4 5. TJ Zirkon 6. MAN TGA 7. Corvette C3 8. Renault R5 turbo 9. Mercedes SL 500 10. Willys MB 1941 11. Lancia Delta Martini5 12. Jeep CJ5 4.2 13. TJ V8 5.9 supercharged 14. Audi Quattro Coupe 15. Audi Quattro E2 16. Lanz |
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Verfasst am: 14.03.2013 06:34:41 Titel: |
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so ein Firlefanz
Gebrauchtfahrzeug aus EU Staat bekommt hier bei uns die §21, also Vorführung mit Vollabnahme.
Alles was dann nach D Recht nicht eintragungsfähig ist, geht nicht.
Habe ich mit meinem Polen- Jeep durch.
Anders verhält es sich mit der originalen Zulassung, der Pole kann in D mit dem Fahrzeug fahren
Ich könnte den also wieder in Polen zulassen und hier fahren (ist mir auch angeboten worden ) ist aber auch sehr auffällig und gibt schnell Mecker bzw. Ärger.
Mir war es dann schlussendlich egal, da ich ein 06er habe
Gruß Klingel | _________________ Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)
Willys V8
GC Trackhawk
JKU 6.4 Sunset Orange, 37 STT, winch
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 14.03.2013 07:17:27 Titel: |
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Klingel hat folgendes geschrieben: | Mir war es dann schlussendlich egal, da ich ein 06er habe |
Damit gibts (zumindest bei uns) RICHTIG Ärger...aber ich vermute, Du fährst damit nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
Alles Gute zum Geburtstag! | |
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