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Pajero Sport Anhängelast auf 3,5 Tonnen auflasten?????


 
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Tom 1980
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...und hat diesen Thread vor 4384 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Mitsubishi Pajero Sport 3,0L V6
BeitragVerfasst am: 22.07.2013 22:08:15    Titel: Pajero Sport Anhängelast auf 3,5 Tonnen auflasten?????
 Antworten mit Zitat  

Wie oben schon beschrieben möchte ich meinen Sporty auf 3,5 Tonnen Anhängelast auflasten!!! Weiß jemand ob das möglich ist???
Mein Sporty ist der 3,0 V6 mit Automatikgetriebe und eingetragen sind 2,8Tonnen! Gibt es vielleicht von Mitsubishi eine Freigabe dafür?
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MF
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BeitragVerfasst am: 23.07.2013 05:26:07    Titel:
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Moin

Da sehe ich bei MMC keine Chance.

Die L200 K60T, also dem Sport sehr ähnlich,
wurden schon per Gutachten von 2.4 auf 2.8t erhöht.

Ich hatte mal interesse an dem K60t mit Automatik.
Der hatte aber sogar nur 2.2t Anhängelast und keine Chance auf Erhöhung.

Vielleicht mußt du noch mal bei den freien Händlern suchen.

Gruß Mario

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Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
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Tom 1980
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...und hat diesen Thread vor 4384 Tagen gestartet!


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1. Mitsubishi Pajero Sport 3,0L V6
BeitragVerfasst am: 23.07.2013 09:47:51    Titel:
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Danke Mario,
Hab da was im www gefunden, also möglich ist es! Das Gutachten würde 421€ kosten! Vorraussetzung der d-Wert der verbauten Anhängerkupplung ist hoch genug!

http://sk-handels-ag.com/detail/index/sArticle/13616/sCategory/80
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MF
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BeitragVerfasst am: 23.07.2013 10:30:25    Titel:
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Moin

Genau an Sk hatte ich dabei gedacht. Smile

Die haben eigentlich einieges im Programm.

Und passt die AHK?

Gruß Mario

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Justin
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BeitragVerfasst am: 23.07.2013 13:09:38    Titel:
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471€ für ein Gutachten?????

Naja, wenn es funktioniert.

Ich denke auch, normal wirst du das bei MMC nicht schaffen. Haben das aber nicht schon viele gemacht?

_________________
Grüße, Justin




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el Bodo
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BeitragVerfasst am: 23.07.2013 16:29:08    Titel:
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Wie soll das bei der im Link angeführten Firma denn funktionieren?
Ein AHV für den Skoda Yeti bis 2200 kg - wo die Herstellerfreigabe von Skoda bei max 2000 kg liegt. Welcher Prüfer soll das denn rechtmäßig eintragen?
Das geht eigentlich nicht mal mit nem Gutachten eines Zivilgutachters - was nebenbei nen Haufen Geld kosten würde...

lg Bodo

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Tom 1980
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1. Mitsubishi Pajero Sport 3,0L V6
BeitragVerfasst am: 26.07.2013 15:35:08    Titel:
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Hallo finde die 471€ für ein Gutachten auch ein bisschen zu teuer.
Hallo, Bodo hab mal im Internet geschaut wie das funktionieren soll:

Beschreibung
Unter einer Anhängelasterhöhung versteht man die Erhöhung der vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges. Die Erhöhung diverser Modelle funktioniert auf das max. zulässige Gesamtgewicht. Anders jedoch bei [u]M1G-Fahrzeugen
. Hier ist das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts möglich, jedoch nicht mehr als 3.500 kg, da in Europa einheitlich geregelt ist, dass bis 3,5 to. zulässiges Gesamtgewicht eine Auflaufbremse beim Anhänger Vorschrift ist. Alle Fahrzeuge mit einer Anhängelast von über 3.500 kg benötigen eine durchgehende Bremsanlage. Des weiteren muss auch das Zuggesamtgewicht (= Fahrzeug + Anhänger) berücksichtigt und erhöht werden. Bei manchen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht und Anhänger nicht gleich Zuggesamtgewicht, sondern etwas reduziert, daher muss bei der Beladung von Anhänger und zugfahrzeug die Zuladung berücksichtigt werden, um das Zuggesamtgewicht nicht zu überschreiten. Detaillierte Angaben zu Ihrem Fahrzeug finden Sie in unserem Onlineshop. Bei verschiedenen Modellen können Wechselgarnituren verbaut werden. Das Wechselsystem ermöglich das ziehen eines Anhängers für Maul- oder Kugelkopfkupplung. Die serienmäßige Stützlast bleibt unverändert und wird hierbei nicht erhöht. Die Anhängelasterhöhungen sind bis zu einer Steigung von max. 8%. Der D-Wert der vorhandenen Kupplung am Fahrzeug muss ausreichend sein. (D-Wert Rechner unten) Ansonsten muss diese gegen eine geeignete ausgetauscht werden. Bei einigen Modellen ist eine speziell konstruierte Kupplung nötig, da die serienmäßigen Anängerkupplungen oft nicht ausreichend sind.



Klasse M1G: Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen.


D-Wert
Desweiteren ist hierfür der D-Wert der Anhängerkupplung von wichtiger Bedeutung!
Die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem zugfahrzeug und dem Anhänger an der zwischengeschalteten Anhängerkupplungskonstruktion wird als D-Wert bezeichnet und in Kilonewton (kN) angegeben. Der Wert ist gemäß dem Typenschild zu entnehmen. Dieser Wert einer gegebenen Anhängerkupplung ist zusammen mit der Masse des Zugfahrzeuges als auch einer möglicherweise in den Zulassungspapieren oder auf dem Typenschild angegebenen Gespann-Gesamtmasse die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast. Der D-Wert wird einmalig auf Basis einer geeigneten Konstruktion bestimmt als auch geprüft und bleibt damit unveränderlich. Mit Einführung des D-Wertes entfällt auf dem Typenschild der Anhängerkupplung die bis dahin übliche Angabe der Anhängelast (GA) und der zulässigen Gesamtmasse (GF). Damit wird nur der D-Wert und die zulässige Stützlast angegeben. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu beachten ist, dass die Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.

Näheres weiß ich in zwei Wochen, meine Mitsubishiwerkstatt, will sich auch nochmal informieren. Der Chef sagte das es da mal was gab, aber er sich erst Info´s einholen muß.

Mfg Tom[/u]
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el Bodo
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1. Suzuki S-Cross allgrip
2. Citroen Jumper Dangel 4x4
BeitragVerfasst am: 27.07.2013 06:56:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Da bin ich gespannt auf die Infos.
Ich arbeit seit fast 20 Jahren bei der Trachtenkapelle des Innenministeriums rotfl und kenn mich mit den gesetzlichen Grundlagen glaub ich aus. Bisher hats immer geheißen an der vom Hersteller festgelegten Anhängelast gibts kein vorbeikommen...

lg Bodo

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