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TÜV gegen Trailmaster
TÜV KL mag mein neues Fahrwerk nicht

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BJ Axel
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Mit dabei seit Mitte 2008
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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 10:33:19    Titel:
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Nee, oder?

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lemonshaker
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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 11:49:54    Titel:
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Hy,

ruf mal beim TÜV Pirmasens / Arnulfstraße Herr Längler an

063318777-0

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Gruss

Stefan


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Habibi
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...und hat diesen Thread vor 4006 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 12:02:17    Titel:
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habe jetzt ja super viele gute Ideen Respekt

Werde es gut vorbereitet noch einmal beim alten Prüfer versuchen Knuddel

Vielen Dank...werde berichten Winke Winke

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 12:38:01    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
Die vorgegebenen Höhen für die AHK gelten nicht für Geländewagen.

Möge sich der Herr vom TÜV bitte schlau machen, dafür wird er bezahlt.


Moins

So ist es.

Timhilux hat folgendes geschrieben:
Zum TÜV und Anhängerkupplung,
laut EG-Richtline 94/20/EG Anhang VII gilt die Normhöhe (350 bis 420mm) für Geländewagen NICHT !!!!!

Blöd nur, dass im Gutachten eine Maximalhöhe eingetragen ist.
Da hilft nur, neuen Termin beianderem Prüfer machen, Die Kiste richtig voll laden, eventuell noch etwas wenig Druck auf den Reifen (aber nicht übertreiben) wenns dann nicht reicht evtl noch diskutieren ob die maximale Höhe nicht mit 100kg Stützlast gemessen werden sollen.

Viel Erfolg,
Tim


Dann könnte die Zulässigkeit bzw. Gültigkeit des Gutachtens angezweifelt werden, denn Gutachten müssen IN ÜBEREINSTIMMUNG mit den geltenden Normen erstellt werden.

Aber ein Prüfer, der nur halbwegs Ahnung von seinem Job hat, reagiert auf einen derartigen Hinweis mit der Bemerkung, dass dieser Passus des Gutachtens ja wohl irrelevant wäre und die Sache ist damit durch.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 12:44:05    Titel:
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lemonshaker hat folgendes geschrieben:
Hy,

ruf mal beim TÜV Pirmasens / Arnulfstraße Herr Längler an

063318777-0


Moins

Ist das ein aaP oder ein aaS?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 14:39:43    Titel:
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Habibi hat folgendes geschrieben:
habe jetzt ja super viele gute Ideen Respekt

Werde es gut vorbereitet noch einmal beim alten Prüfer versuchen Knuddel

Vielen Dank...werde berichten Winke Winke


hm,ich würdezu einem neuen gehen. falls der immer nch der meinung ist, dass es nicht passt, kostet das nur unnütz geld und zeit.
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KleinerEisbaer
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BeitragVerfasst am: 18.04.2015 16:50:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

hier die Fundstelle de AHK:

EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1

Zitat:
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.

Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.


Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Perfekt!

2. BESONDERE VORSCHRIFTEN
2.1.
Anbau von Kupplungskugeln mit Halterung
2.1.1. Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem
Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 ein-
halten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

Seite 56
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF

sowie

Seite 34
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992L0053&qid=1429369102002&from=DE
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lemonshaker
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BeitragVerfasst am: 19.04.2015 09:58:12    Titel:
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@Schlicksurfer,

Längler ist ein aaS und Prüfstellenleiter

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Gruss

Stefan


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BeitragVerfasst am: 19.04.2015 12:15:26    Titel:
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lemonshaker hat folgendes geschrieben:
@Schlicksurfer,

Längler ist ein aaS und Prüfstellenleiter


Moins

Danke Dir! Knuddel
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Habibi
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BeitragVerfasst am: 25.04.2015 14:20:08    Titel:
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Geschafft YES

Neuer TÜV, neues Glück Hau mich, ich bin der Frühling
musste nur die AHK abschrauben Nee, oder?
waren aber nur 6 Schrauben und etwas Kabel... kommt morgen wieder dran...passt zu meinem Hänger, der hat auch keinen TÜV rotfl

danke noch für die Tipps...das mit dem EU-Anhäger-Kugel-Kram war halt zu viel für die armen Leute Hääää? . Hab's zwar extra markiert...is halt so Jawohl mein General

Grüße Lars

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Justin
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BeitragVerfasst am: 25.04.2015 14:55:57    Titel:
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Erstmal herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit dem Trailmaster. Soll ja nicht schlecht sein, bestell ich auch in der nächsten Zeit.

Aber dass das so einfach geht? Die ist doch sicher im Schein eingetragen, da müssten die doch eigentlich fragen was damit ist.

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Grüße, Justin




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BeitragVerfasst am: 25.04.2015 17:25:35    Titel:
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Hallo Justin,

hat alles nichts mit Logik zu tun Hau mich, ich bin der Frühling
Die AHK ist nicht eingetragen, ich habe eine ABE Vertrau mir
Jetzt habe ich das Fahrwerk eingetragen, baue meine VERBOTENE AHK wieder an und habe wieder meine ABE. Ausgezeichnet
"Dann ist alles in Ordnung" Zitat TÜV Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet

Nicht denken...machen.... Jawohl mein General (Ich liebe Smilies)

Gruß, Lars

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BeitragVerfasst am: 25.04.2015 21:42:02    Titel:
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Ah ok, so einfach ist das alles. Ja

Da kommt man bei dir aber auch leicht durcheinander. Das nicht eingetragen, das eingetragen. Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
Hat halt jeder seins.

Hattest du eigentlich den selben Prüfer wie vorher?

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Grüße, Justin




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BeitragVerfasst am: 25.04.2015 22:46:32    Titel:
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Hauptsache TÜV YES

war jedesmal ein anderer Prüfer...und jedesmal eine neue Aussage Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 25.04.2015 22:58:05    Titel:
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Das hatte ich auch mal, nur bei der Dekra. Nee, oder?

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Grüße, Justin




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