Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
...und hat diesen Thread vor 3722 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
|
Verfasst am: 18.06.2015 13:29:00 Titel: LKW Steuer beim Navara King Cab |
|
|
Die ersten Fahrer von Navara King Cabs haben vom Zollamt eine Steuererhöhung um 300,- EUR auf 477,- EUR pro Jahr bekommen!!!
Was bisher nur beim Doppelkabiner galt, wenden die Finanzämter jetzt auch auf den King Cab an.
Dabei interessiert es sie nicht mehr, welches Verhältnis zwischen Laderaum und Innenraum besteht, sondern sie begründen das mit der Eintragung von 4 Sitzplätzen und dem Verhältnis von Nutzlast zu ZGG.
Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Hat von Euch auch schon jemand diese Erfahrung gemacht? | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Weissenborn Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota HZJ 79 2. Ford Ranger 2AW 3. Nissan D401 4. Ssangyong Rodius 4WD |
|
Verfasst am: 18.06.2015 15:11:50 Titel: |
|
|
Das passiert schon seit einigen Jahren, in der einen Region früher und der anderen später. Ich persönlich bin schon mit dem 3. Fahrzeug Geschädigter der neuen Steuer-Ungerechtigkeiten.
Der Zoll als zuständige Behörde vereinheitlicht das jetzt bundesweit, es gibt diverse Gerichtsurteile, gegen deren völlig verquere Logik für den normalen Bürger nicht anzukommen ist, auch nicht mit Rechtsschutzversicherung. Mit Rückbau auf 2 Sitzer ist man derzeit auch steuerlich noch als LKW unterwegs.
Wer noch einen älteren 2+2 Sitzer 1,5 Cab mit LKW Besteuerung hat, sollte die Füße still halten und nicht umziehen. Denn am neuen Wohnort schlägt die PKW Steuer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu. Möglich sind übrigens auch rückwirkende Bescheide in nicht unerheblicher Höhe.
Andererseits:
Die Pickups sind mittlerweile im Mainstream der beliebten Freizeitfahrzeuge angekommen und bei den meisten privaten Nutzern tritt der Nutzfahrzeugcharakter in den Hintergrund. Unser Staat ist entsprechend gierig und läßt keine Chance aus, Privatpersonen abzuzocken, solange deren Einkünfte über dem Hartz 4 Niveau liegen. Dazu gehören PU Fahrer nur im Ausnahmefall, können und sollen daher abkassiert werden. Weil eine 4x4 PU in der veröffentlichten Meinung außerdem so groß, gefährlich und umweltfeindlich ist, gehören die Besitzer ordentlich bestraft, da gibt es keine Lobby.
Bernhard | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 18.06.2015 15:19:29 Titel: |
|
|
Kurz gesagt:
Lass einen Sitzplatz austragen, also nur noch Fahrer + 2, und du erfüllst die (kuriosen) Anforderungen, um nicht unter die "Altfallregelung" aus §9
Zitat: |
((12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.) |
zu fallen.
Damit gilt:
Zitat: | Nach § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG in der bis 11.12.2012 geltenden Fassung fallen Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3 – 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg (Klasse N1), die über einen Aufbau als Lkw (Aufbauart BA) oder als Van (Aufbauart BB) verfügen unter die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG und werden nach den Tarifen für Personenkraftwagen besteuert, wenn sie vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind. Hiervon geht der Gesetzgeber insbesondere dann aus, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist. Für diese Einordnung bezieht sich die Vorschrift ausdrücklich auf die Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Hiernach sind Merkmale für Geländewagen insbesondere und Sperrdifferenzial. Darüber hinaus muss ein solches Fahrzeug Mindeststandards in Bezug auf Steigfähigkeit, Überhangwinkel und Bodenfreiheit erfüllen. Sind die Bedingungen erfüllt, werden die verkehrsrechtlich als Fahrzeuge der Klasse N1 (s. o.) eingestuften Kfz innerhalb dieser Fahrzeugklasse mit dem Symbol "G" gekennzeichnet. |
Quelle:
http://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/kraftfahrzeugsteuer-besteuerung-von-personenkraftwagen-22-ergaenz... [Link automatisch gekürzt]
Und alles wird gut.
Thats ist und Diskussionen dazu mögen Spaß machen, führen aber zu keinen anderen Ergebnissen.  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
|
Verfasst am: 19.06.2015 07:02:20 Titel: |
|
|
3 Sitzplätze ?
Meine Autos Haben 2 Sitzplätze inklu Fahrersitz und dem Zoll ist es egal was wie wann umgebaut oder umgetragen wurde weil das auto zur personenbeförderung gebaut wurde.Die sind da echt kulant und einsichtig  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 19.06.2015 10:04:44 Titel: |
|
|
Moin
Im Buschtaxi ist das Problem bei den Hiluxen ebenso bekannt.
Da habe einiege schon sehr detailreiche Gespräche mit dem TÜV/Dekra (je nach dem wo sie wohnen) und dem Zoll geführt.
Auch die ganz ausgebuften kamen schlußendlich zu der Erkenntnis,
nur ein reiner Zweisitzer wird vom Zoll noch als LKW anerkannt.
Das hat scheinbar nichts mit Gesetzen und Paragraphen zu tun.
Aber die Lage ist nunmal so.
Mal sehen wann die Landy 130'er Fahrer hier aufschreien.
Die Welle hat ja nun von Toyo auf Nissan geschwappt, aber da kommt noch mehr.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 19.06.2015 10:46:52 Titel: |
|
|
kleine Ergänzung:
Die zwei Sitze beziehen sich auf die Personenbeförderung, also plus Fahrersitz.
Mit nur zwei gesamt ist man natürlich auf der noch sichereren Seite.
Das ganze hat schon mit den geltenden Gesetzen zu tun.
Ist schwierig zu verstehen, weil man dazu das neue Gesetz, das alte und die Historie kennen muss, da die eine alte Regelung, die durch die Übergangsregelung des neuen Kfz-Steuergesetzes weiter gilt, im wesentlichen durch Richterrecht (Urteile) ausgestaltet wurde und daher auch im alten Kfz-Steuergesetz nicht einfach nachgelesen werden kann. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
|
Verfasst am: 19.06.2015 16:47:51 Titel: Re: LKW Steuer beim Navara King Cab |
|
|
chrissy hat folgendes geschrieben: | Die ersten Fahrer von Navara King Cabs haben vom Zollamt eine Steuererhöhung um 300,- EUR auf 477,- EUR pro Jahr bekommen!!!
Was bisher nur beim Doppelkabiner galt, wenden die Finanzämter jetzt auch auf den King Cab an.
Dabei interessiert es sie nicht mehr, welches Verhältnis zwischen Laderaum und Innenraum besteht, sondern sie begründen das mit der Eintragung von 4 Sitzplätzen und dem Verhältnis von Nutzlast zu ZGG.
Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Hat von Euch auch schon jemand diese Erfahrung gemacht? |
Wieviel Zuladung haben denn die neuen Navara's (bei denen das Obige der Fall ist) eigentlich noch? | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
|
|
Nach oben |
|
 |
 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
...und hat diesen Thread vor 3722 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
|
Verfasst am: 19.06.2015 16:58:57 Titel: |
|
|
Holgi hat folgendes geschrieben: | Wenn ich Beiträge löschen könnte, wäre das der erste gewesen. Damit hat nämlich wie immer der ganze Müll angefangen. |
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Witzig und gleichzeitig bezeichnend ist dass bei sowas die Crew natürlich nicht einschreitet. |
Erledigt!  | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
...und hat diesen Thread vor 3722 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
|
Verfasst am: 19.06.2015 18:30:03 Titel: Re: LKW Steuer beim Navara King Cab |
|
|
Dirtrider hat folgendes geschrieben: | Wieviel Zuladung haben denn die neuen Navara's (bei denen das Obige der Fall ist) eigentlich noch? |
1.140kg | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Hesse, aber nicht Hermann


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Kassel Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan King Cab Y 720 mit TD27TI, Starrachsen und Festaufbau 2. Nissan Terrano 2,4i mit Y720-Schnauze 3. Nissan King Cab Y720 US-Version 4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit) |
|
Verfasst am: 19.06.2015 23:17:44 Titel: |
|
|
Schön aufgeräumt! Danke!
Stefan | _________________ Starrachse, was sonst! |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
|
Verfasst am: 20.06.2015 11:40:38 Titel: Re: LKW Steuer beim Navara King Cab |
|
|
chrissy hat folgendes geschrieben: | Dirtrider hat folgendes geschrieben: | Wieviel Zuladung haben denn die neuen Navara's (bei denen das Obige der Fall ist) eigentlich noch? |
1.140kg |
waaaas ... ehrlich ... die haben mehr Zuladung, obwohl die von Haus aus durch den ganzen "Schnickschnack" schon viel schwerer sind als die "alten Modelle"?
Wie hoch ist dann das Gesamtgewicht? | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Forst Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol GR Y60 2,8 TD |
|
Verfasst am: 20.06.2015 18:19:25 Titel: |
|
|
Hallo,
Meine Frage in die Gemeinde passt zwar nicht ganz zum Pick Up, aber zur Besteuerung.
Hat den hier schon jemand seine LKW Zulassung mit 2 Sitzplätzen für den vom Zoll ab erkannt bekommen?
Hier bei uns in RLP ist mir diesbezüglich noch nichts bekannt geworden, von daher die Frage wie schaut es in anderen Bundesländern aus.
Gruß
sammy joe
und allen hier ein schönes sonniges Wochenende | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 20.06.2015 19:46:29 Titel: |
|
|
Patrol kurz oder lang?
Ausschlaggebend für die im link genannte Flächenformel.
Und wieviel Zuladung als weiteres Merkmal. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2015 Wohnort: BN Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara D401  2. Nissan Micra K13  |
|
Verfasst am: 20.06.2015 21:52:53 Titel: |
|
|
Stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides so einfach machbar ist. Gibt es einen vorläufigen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Ist mir bei Fahrzeugen noch nicht unter gekommen. Eigentlich wird die Steuer festgesetzt. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
...und hat diesen Thread vor 3722 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
|
Verfasst am: 24.06.2015 16:26:05 Titel: |
|
|
d2o hat folgendes geschrieben: | Stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides so einfach machbar ist. Gibt es einen vorläufigen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Ist mir bei Fahrzeugen noch nicht unter gekommen. Eigentlich wird die Steuer festgesetzt. |
Du hast Recht. Ich glaube auch nicht, dass einmal fest eingestufte Fahrzeuge nachträglich geändert werden dürfen.
In diesem Fall war der Steuerbescheid von Ende April (also vermutlich vorläufig) und jetzt bekam er einen neuen mit der höheren Steuer. | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
|