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LKW Steuer beim Navara King Cab
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chrissy
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...und hat diesen Thread vor 3722 Tagen gestartet!


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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 18.06.2015 13:29:00    Titel: LKW Steuer beim Navara King Cab
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Die ersten Fahrer von Navara King Cabs haben vom Zollamt eine Steuererhöhung um 300,- EUR auf 477,- EUR pro Jahr bekommen!!!
Was bisher nur beim Doppelkabiner galt, wenden die Finanzämter jetzt auch auf den King Cab an.
Dabei interessiert es sie nicht mehr, welches Verhältnis zwischen Laderaum und Innenraum besteht, sondern sie begründen das mit der Eintragung von 4 Sitzplätzen und dem Verhältnis von Nutzlast zu ZGG.

Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Hat von Euch auch schon jemand diese Erfahrung gemacht?

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hzj
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1. Toyota HZJ 79
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BeitragVerfasst am: 18.06.2015 15:11:50    Titel:
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Das passiert schon seit einigen Jahren, in der einen Region früher und der anderen später. Ich persönlich bin schon mit dem 3. Fahrzeug Geschädigter der neuen Steuer-Ungerechtigkeiten.
Der Zoll als zuständige Behörde vereinheitlicht das jetzt bundesweit, es gibt diverse Gerichtsurteile, gegen deren völlig verquere Logik für den normalen Bürger nicht anzukommen ist, auch nicht mit Rechtsschutzversicherung. Mit Rückbau auf 2 Sitzer ist man derzeit auch steuerlich noch als LKW unterwegs.
Wer noch einen älteren 2+2 Sitzer 1,5 Cab mit LKW Besteuerung hat, sollte die Füße still halten und nicht umziehen. Denn am neuen Wohnort schlägt die PKW Steuer mit hoher Wahrscheinlichkeit zu. Möglich sind übrigens auch rückwirkende Bescheide in nicht unerheblicher Höhe.
Andererseits:
Die Pickups sind mittlerweile im Mainstream der beliebten Freizeitfahrzeuge angekommen und bei den meisten privaten Nutzern tritt der Nutzfahrzeugcharakter in den Hintergrund. Unser Staat ist entsprechend gierig und läßt keine Chance aus, Privatpersonen abzuzocken, solange deren Einkünfte über dem Hartz 4 Niveau liegen. Dazu gehören PU Fahrer nur im Ausnahmefall, können und sollen daher abkassiert werden. Weil eine 4x4 PU in der veröffentlichten Meinung außerdem so groß, gefährlich und umweltfeindlich ist, gehören die Besitzer ordentlich bestraft, da gibt es keine Lobby.

Bernhard
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 18.06.2015 15:19:29    Titel:
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Kurz gesagt:

Lass einen Sitzplatz austragen, also nur noch Fahrer + 2, und du erfüllst die (kuriosen) Anforderungen, um nicht unter die "Altfallregelung" aus §9
Zitat:

((12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.)


zu fallen.

Damit gilt:

Zitat:
Nach § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG in der bis 11.12.2012 geltenden Fassung fallen Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3 – 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg (Klasse N1), die über einen Aufbau als Lkw (Aufbauart BA) oder als Van (Aufbauart BB) verfügen unter die Regelung des § 18 Abs. 12 KraftStG und werden nach den Tarifen für Personenkraftwagen besteuert, wenn sie vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind. Hiervon geht der Gesetzgeber insbesondere dann aus, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist. Für diese Einordnung bezieht sich die Vorschrift ausdrücklich auf die Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Hiernach sind Merkmale für Geländewagen insbesondere Allradantrieb und Sperrdifferenzial. Darüber hinaus muss ein solches Fahrzeug Mindeststandards in Bezug auf Steigfähigkeit, Überhangwinkel und Bodenfreiheit erfüllen. Sind die Bedingungen erfüllt, werden die verkehrsrechtlich als Fahrzeuge der Klasse N1 (s. o.) eingestuften Kfz innerhalb dieser Fahrzeugklasse mit dem Symbol "G" gekennzeichnet.


Quelle:

http://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/kraftfahrzeugsteuer-besteuerung-von-personenkraftwagen-22-ergaenz... [Link automatisch gekürzt]

Und alles wird gut.

Thats ist und Diskussionen dazu mögen Spaß machen, führen aber zu keinen anderen Ergebnissen. rotfl
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Trooper
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2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 19.06.2015 07:02:20    Titel:
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3 Sitzplätze ?


Meine Autos Haben 2 Sitzplätze inklu Fahrersitz und dem Zoll ist es egal was wie wann umgebaut oder umgetragen wurde weil das auto zur personenbeförderung gebaut wurde.Die sind da echt kulant und einsichtig rotfl
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MF
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Mit dabei seit Ende 2006
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BeitragVerfasst am: 19.06.2015 10:04:44    Titel:
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Moin

Im Buschtaxi ist das Problem bei den Hiluxen ebenso bekannt.

Da habe einiege schon sehr detailreiche Gespräche mit dem TÜV/Dekra (je nach dem wo sie wohnen) und dem Zoll geführt.

Auch die ganz ausgebuften kamen schlußendlich zu der Erkenntnis,
nur ein reiner Zweisitzer wird vom Zoll noch als LKW anerkannt.

Das hat scheinbar nichts mit Gesetzen und Paragraphen zu tun.

Aber die Lage ist nunmal so.

Mal sehen wann die Landy 130'er Fahrer hier aufschreien.

Die Welle hat ja nun von Toyo auf Nissan geschwappt, aber da kommt noch mehr.

Gruß Mario

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 19.06.2015 10:46:52    Titel:
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kleine Ergänzung:

Die zwei Sitze beziehen sich auf die Personenbeförderung, also plus Fahrersitz.

Mit nur zwei gesamt ist man natürlich auf der noch sichereren Seite. Grins

Das ganze hat schon mit den geltenden Gesetzen zu tun.

Ist schwierig zu verstehen, weil man dazu das neue Gesetz, das alte und die Historie kennen muss, da die eine alte Regelung, die durch die Übergangsregelung des neuen Kfz-Steuergesetzes weiter gilt, im wesentlichen durch Richterrecht (Urteile) ausgestaltet wurde und daher auch im alten Kfz-Steuergesetz nicht einfach nachgelesen werden kann.
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Dirtrider
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1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 19.06.2015 16:47:51    Titel: Re: LKW Steuer beim Navara King Cab
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chrissy hat folgendes geschrieben:
Die ersten Fahrer von Navara King Cabs haben vom Zollamt eine Steuererhöhung um 300,- EUR auf 477,- EUR pro Jahr bekommen!!!
Was bisher nur beim Doppelkabiner galt, wenden die Finanzämter jetzt auch auf den King Cab an.
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Winke Winke

Wieviel Zuladung haben denn die neuen Navara's (bei denen das Obige der Fall ist) eigentlich noch?

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chrissy
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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
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BeitragVerfasst am: 19.06.2015 16:58:57    Titel:
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Holgi hat folgendes geschrieben:
Wenn ich Beiträge löschen könnte, wäre das der erste gewesen. Damit hat nämlich wie immer der ganze Müll angefangen.

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Witzig und gleichzeitig bezeichnend ist dass bei sowas die Crew natürlich nicht einschreitet.


Erledigt! Grins

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chrissy
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BeitragVerfasst am: 19.06.2015 18:30:03    Titel: Re: LKW Steuer beim Navara King Cab
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Dirtrider hat folgendes geschrieben:
Wieviel Zuladung haben denn die neuen Navara's (bei denen das Obige der Fall ist) eigentlich noch?


1.140kg

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Steppenwolf
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BeitragVerfasst am: 19.06.2015 23:17:44    Titel:
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Schön aufgeräumt! Danke! Ja

Stefan

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Dirtrider
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1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 20.06.2015 11:40:38    Titel: Re: LKW Steuer beim Navara King Cab
 Antworten mit Zitat  

chrissy hat folgendes geschrieben:
Dirtrider hat folgendes geschrieben:
Wieviel Zuladung haben denn die neuen Navara's (bei denen das Obige der Fall ist) eigentlich noch?


1.140kg




Huch waaaas ... ehrlich Obskur ... die haben mehr Zuladung, obwohl die von Haus aus durch den ganzen "Schnickschnack" schon viel schwerer sind als die "alten Modelle"? Nicht Dein Ernst, oder?

Wie hoch ist dann das Gesamtgewicht?

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sammy joe
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1. Nissan Patrol GR Y60 2,8 TD
BeitragVerfasst am: 20.06.2015 18:19:25    Titel:
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Hallo,

Meine Frage in die Gemeinde passt zwar nicht ganz zum Pick Up, aber zur Besteuerung.
Hat den hier schon jemand seine LKW Zulassung mit 2 Sitzplätzen für den Patrol vom Zoll ab erkannt bekommen?
Hier bei uns in RLP ist mir diesbezüglich noch nichts bekannt geworden, von daher die Frage wie schaut es in anderen Bundesländern aus.

Gruß
sammy joe

und allen hier ein schönes sonniges Wochenende
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 20.06.2015 19:46:29    Titel:
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Patrol kurz oder lang?

Ausschlaggebend für die im link genannte Flächenformel.

Und wieviel Zuladung als weiteres Merkmal.
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d2o
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2. Nissan Micra K13 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.06.2015 21:52:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides so einfach machbar ist. Gibt es einen vorläufigen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Ist mir bei Fahrzeugen noch nicht unter gekommen. Eigentlich wird die Steuer festgesetzt.
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 24.06.2015 16:26:05    Titel:
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d2o hat folgendes geschrieben:
Stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides so einfach machbar ist. Gibt es einen vorläufigen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Ist mir bei Fahrzeugen noch nicht unter gekommen. Eigentlich wird die Steuer festgesetzt.


Du hast Recht. Ich glaube auch nicht, dass einmal fest eingestufte Fahrzeuge nachträglich geändert werden dürfen.
In diesem Fall war der Steuerbescheid von Ende April (also vermutlich vorläufig) und jetzt bekam er einen neuen mit der höheren Steuer.

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