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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Farchant Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3296 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.07.2016 11:32:50 Titel: Der Disco und der TÜV... dem Heulkrampf nahe :-) |
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Hallo allerseits !
jo- wo fang ich denn jetzt an ? Die Lage ist die folgende :
Ich war beim Tüv , um ne geänderte Reifengröße tüven zu lassen. Von 215/irgendwas 16 auf 245/75 R16.
Gutachten von LR hab ich , die Dimension der Felgen passt , der Reifen erst recht ; es schleift nix , stört nix das ganze fährt sich sogar noch recht angenehm - ABER :
Eingetragen krieg ich`s trotzdem nicht , weil auf meinen Felgen eben nicht ne original - LR Teilenummer eingeschlagen ist , sondern "nur" ne KBA - Nummer und laut dem zu dieser KBA-Nummer gehörigen Gutachten darf ich auf der Felge nur Reifen
mit einem Abrollumfang von gut 2200 mm fahren ; die "245/75" haben aber irgendwas um 2400 mm...
Wenn ich jetzt aber die originale Teilenummer (RRC114560) google , finde ich nur die Felgen , die ich eben grad verbaut habe...
ich häng mal ein Bildchen dran - vielleicht kann mir ja bitte irgendwer weiterhelfen , dem Sachkundigen das ganze schlüssig zu erklären...
Vielen Dank !!!
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Urlaub
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Verfasst am: 19.07.2016 11:43:17 Titel: Re: Der Disco und der TÜV... dem Heulkrampf nahe :-) |
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motoren-ali hat folgendes geschrieben: | Eingetragen krieg ich`s trotzdem nicht , weil auf meinen Felgen eben nicht ne original - LR Teilenummer eingeschlagen ist , sondern "nur" ne KBA - Nummer und laut dem zu dieser KBA-Nummer gehörigen Gutachten darf ich auf der Felge nur Reifen mit einem Abrollumfang von gut 2200 mm fahren ; die "245/75" haben aber irgendwas um 2400 mm... |
Und damit ist der Furz gefingert, da gibts nichts zu erklären. Die Felgen sind keine Originalfelgen, und wenn der Abrollumfang nicht im Gutachten steht hast Du Pech gehabt.
Gib mal die KBA-Nummer, dann schau ich nach obs einen Nachtrag zu diesem Gutachten gibt. Wenn nicht, bleibt nur eine Einzelabnahme nach §21. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Farchant Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3296 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.07.2016 11:53:20 Titel: |
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moment bitte - das war :
Nummer der 43738*52 ; 7x16 , 57 , Tragl.920 Kg , etc., etc.
gut und schön - ich kapiers nur grad nicht so ganz : wenn der angebene Abrollumfang nicht hinhaut - dann wirds doch mit §21 auch nix werden , oder ? | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.07.2016 12:21:14 Titel: |
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Was bitte hat der Abrollumfang des Reifens mit der Felge zu tun?
Wenn die Felge alle Ansprüche des Fahrzeugs und des Reifens erfüllt, spielt beim Abrollumfang doch nur noch eine Rolle:
a) der prozentuale Unterschied zur Serien- (oder eingetragenen Einzel-)bereifung (wegen des Abgasgutachtens sowie der Bremsanlage);
b) der absolute Unterschied wegen der Geschwindigkeitsanzeige.
Vielleicht suchst Du Dir mal besser einen kompetenten TÜV(Prüfer), Garmisch-Damischkirchen ist mit Sicherheit nicht der absolute Quell der Weisheit. | |
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 Der mit ohne Lappen


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: 07952
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V20 3000 V6 2. Mitsubishi Pajero V20 3500 3. Mitsubishi Pajero L040 3.0l V6 4. '03 Mitsubishi L200 Liberty 5. 91er Mitsubishi Lancer GLX 6. Honda Civic EG4 7. Mitsubishi Pajero V80 3.8l |
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Verfasst am: 19.07.2016 12:30:54 Titel: |
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motoren-ali hat folgendes geschrieben: | moment bitte - das war :
Nummer der 43738*52 ; 7x16 , 57 , Tragl.920 Kg , etc., etc.
gut und schön - ich kapiers nur grad nicht so ganz : wenn der angebene Abrollumfang nicht hinhaut - dann wirds doch mit §21 auch nix werden , oder ? |
§21 ist eine Sondereintragung die auch entsprechend mehr kostet. So kann man unter anderem Felgen mit zu altem Gutachten oder Felgen, bei denen nur die Traglast und nicht das freigebene Fahrzeug existiert eintragen lassen. | _________________ Grüße, Justin

_______________________________________________________________
MITSUBISHI PAJERO V23/V25/ Pajero L141/ L200 K74T |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Urlaub
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Verfasst am: 19.07.2016 12:36:39 Titel: |
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motoren-ali hat folgendes geschrieben: | gut und schön - ich kapiers nur grad nicht so ganz : wenn der angebene Abrollumfang nicht hinhaut - dann wirds doch mit §21 auch nix werden , oder ? |
Doch, genau dafür sind §21-Abnahmen da.
Kommenden Mittwoch (27.07.) ist im TÜV Service Center Farchant vormittags der Herr Dürr, der ist aaS und genau dort solltest Du hinfahren (Terminvereinbarung über die TÜV Hotline ist vorab notwendig) Alle anderen dort Tätigen sind entweder Prüfingenieure oder Sachverständige mit Teilbefugnis, beide können so eine Änderung nicht eintragen.
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Was bitte hat der Abrollumfang des Reifens mit der Felge zu tun? |
Müßig darüber zu diskutieren; es steht eben im Gutachten und somit hat sich der Prüfingenieur (der offenbar kein aaS war) dran zu halten. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 19.07.2016 12:54:11 Titel: |
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Wenn die Prüfung der Felge mit einem Reifen mit einem bestimmten Durchmesser/Abrollumfang gemacht wurde darf man keine größeren Reifen aufziehen da die Felge für diese Lasten nicht geprüft wurde. Die Hebelwirkung mit einem größeren Reifen ist nun mal höher und wenn das nicht geprüft wurde muss der Prüfer auch nicht eintragen. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.07.2016 13:45:53 Titel: |
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Mog9 hat folgendes geschrieben: | Wenn die Prüfung der Felge mit einem Reifen mit einem bestimmten Durchmesser/Abrollumfang gemacht wurde darf man keine größeren Reifen aufziehen da die Felge für diese Lasten nicht geprüft wurde. Die Hebelwirkung mit einem größeren Reifen ist nun mal höher und wenn das nicht geprüft wurde muss der Prüfer auch nicht eintragen. |
Sorry, das stimmt so nicht.
Entscheidend ist, welche tatsächliche Last vom Fahrzeug her auf das Rad kommt.
Wenn die Felge z.B. mit einer Reifengrösse für 925 kg geprüft und freigegeben wurde, dann aber vom Fahrzeug her z.B. nur 825 kg Last kommen, sind die restlichen 100 kg durchaus für eine andere, grössere Grösse "verwendbar".
Aber hier ist richtig dass sowas nur von einem aaS gemacht werden kann, die einfachen prüfer dürfen das nicht (und können es meistens auch gar nicht). Aber selbst viele aaS kriegen das -leider- nicht auf die Kette. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Farchant Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3296 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 19.07.2016 14:28:05 Titel: |
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Jetzt mal ganz ehrlich aus meiner offenbar vollkommen verblödeten und unbedeutenden Sicht :
Die Felgen, von denen wir hier reden , sind absolut Baugleich mit denen, die der Zubehörhandel als originalfelgen verkauft - nur die eingeschlagene Kennzeichnung unterscheidet sie von denen, die irgendwann mal in Solihull verbaut wurden.
Und deswegen bin ich jetzt quasi hochgradig kriminell und werde wahrscheinlich übermorgen mit 4 explodierten Felgen in eine Kindergartengruppe auf Wandertag rasen und dabei einen furchtbaren tod sterben ?
Also bitte...Willkommen in Absurdistan... | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Karlskron Status: Verschollen
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Verfasst am: 19.07.2016 15:05:22 Titel: |
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Ja das bist Du
Im Ernst , es gibt Baugleiche Teile , eben Mit einer Nummer ( Legal ) und Ohne eine Nummer ( Illegal )
So ist das in diesem Land , und es muss akzeptiert werden , Der TÜV bzw dessen Mitarbeiter sind Götter , und Götter können über sein oder nicht sein entscheiden .
es wohnen viele Götter in diesem land , und wer suchte der fand den richtigen Gott , Zahlt den geforderten Tribut und rollt nun mit weißer Weste von dannen .
Amen | _________________ Das Leben ist zu Kurz ich habe nur das eine |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 19.07.2016 15:36:42 Titel: |
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben: | Mog9 hat folgendes geschrieben: | Wenn die Prüfung der Felge mit einem Reifen mit einem bestimmten Durchmesser/Abrollumfang gemacht wurde darf man keine größeren Reifen aufziehen da die Felge für diese Lasten nicht geprüft wurde. Die Hebelwirkung mit einem größeren Reifen ist nun mal höher und wenn das nicht geprüft wurde muss der Prüfer auch nicht eintragen. |
Sorry, das stimmt so nicht.
Entscheidend ist, welche tatsächliche Last vom Fahrzeug her auf das Rad kommt.
Wenn die Felge z.B. mit einer Reifengrösse für 925 kg geprüft und freigegeben wurde, dann aber vom Fahrzeug her z.B. nur 825 kg Last kommen, sind die restlichen 100 kg durchaus für eine andere, grössere Grösse "verwendbar".
Aber hier ist richtig dass sowas nur von einem aaS gemacht werden kann, die einfachen prüfer dürfen das nicht (und können es meistens auch gar nicht). Aber selbst viele aaS kriegen das -leider- nicht auf die Kette. |
Schmarrn. Wie oder wer soll bitte überprüfen wieviel tatsächliche Last auf die Felge kommt. Hier geht es um dynamische Laten. Das wird auf dem Umlaufbiegeprüfstand gemacht. Wenn die Felgenprüfung z.B. mit 215er Reifen gemacht wurde ist es mit größeren nicht gültig.
Wir lassen unsere Felgen mit 35er Reifen prüfen was allerdings eine Ecke mehr kostet. Aus Spass machen wir das nicht! | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Südlich von Augsburg Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco IIa 2. Suzuki Jimny 3. ganz hartes Radl 4. bissl weiches Radl 5. ganz weiches Radl |
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Verfasst am: 19.07.2016 20:13:08 Titel: |
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Mir wurde die selbe Größe mit angesprochenen Gutachten, allerdings auf originalen Felgen, sowohl Stahl wie auch auf LM durch einen Murnauer Prüfer eingetragen. Ziemlich problemlos.
Fand zwar in der Werkstatt meines Vertrauens in Rott statt, der Prüfer war aber von Murnau.
Wäre vielleicht einen Versuch und die paar Kilometer wert. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 19.07.2016 22:56:56 Titel: |
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Ein anderer (passender) Stats Felgen kostet nun wirklich nicht die Welt.
Ich weiss, es ist doof wenn man das was man hat für seine gewünschte Zwecke nicht einsetzten darf, aber irgendwo trennt halt der TüV zwischen möchten&können..
Sorry, ich seh das wie Mog.. | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 19.07.2016 23:29:06 Titel: |
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Und ich seh das wie Sir Landy.
AAS suchen und eintragen lassen. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
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Verfasst am: 20.07.2016 10:37:45 Titel: |
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Ich hab' vor Jahren eine ähnliche Erfahrung durch.
TÜV1: Geht nicht, gibt's nicht!
TÜV2: Da bräuchten Sie aber erstmal.... (Kein Problem, habe ich schon mitgebracht, bitteschön)
Ja ne, dann müssten Sie aber auch noch... (Kein Problem, habe ich schon gemacht, hier die Bescheinigung)
Ja, ne so nicht, da müsste auch noch... (Kein Problem, habe ich hier schon vorbereitet)
Ja... aber... öh.... trage ich Ihnen trotzdem nicht ein!
TÜV3: Ah, super, selten so gut vorbereitete Unterlagen bekommen. Da ist ja alles direkt dabei. Kurz kontrollieren... Ja, kein Problem, hier das Stempelchen. Sagten Sie nicht, sie waren da schon bei einem anderen TÜV? An wen sind sie da denn geraten, der hat ja dann gar keine Ahnung gehabt. Ist doch ein ganz klarer Fall!
[...]
Fazit: Wer etwas nicht will, findet Gründe. Wer etwas will, findet Wege!
Ich würde einfach mit einem anderen aaS telefonieren, ihn fragen, was er braucht und dann merkst Du gleich, zu welcher der beiden Gattungen er gehört. | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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