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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: 51647
...und hat diesen Thread vor 3241 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Volvo XC60 2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika |
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Verfasst am: 07.09.2016 19:57:38 Titel: Motorüberholung - teuer und sinnlos! |
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Hallo,
wie der eine oder andere vielleicht mitgelesen hat, wurde der Motor meines X-Trails mit 350000km von einer kölner Firma überholt. Das aus den zugesagten 3500 Euro dann unangekündigt 5800 Euro wurden, will ich nicht weiter erwähnen
Es wurde das Verdichtergehäuse gewechselt und die Düsen vom Bosch geprüft und für gut befunden (separate Rechnung gibt es).
Von Anfang an qualmte der Wagen und die Leistung würde ich auf 70-80 PS einschätzen.
"Der braucht Einfahrzeit" war die Antwort.
Nun ist der Wagen 15000km eingefahren und es hat sich nix geändert - er qualmt eher noch mehr.
ich habe den Wagen in die Werkstatt gefahren, und nun nach 7 Wochen kommt die (erwartete) Rückmeldung
Hallo,
Sorry wahr auch noch in Urlaub und bin gestern erst wieder gekommen.
So zum Nissan, hatte vor 3 Wochen einen Kompressionsdruck gemacht und der liegt bei allen Zylindern um die 26 Bar. Was sehr gut ist und mir von einem Boschdienst auch bestätigt wurde. Dieser Boschdienst meint auch das Ihr Problem an den Düsen liegen könnte , dafür müßte das Auto aber dahin.
Von meiner Seite bin ich soweit fertig mit dem Auto alles weitere muß ein Boschdienst prüfen.
Bitte sagen Sie mir Bescheid wann Sie das Auto abholen wollen.
MFG. Frank Eberhardt
Ich kann jetzt nicht so ganz glauben, dass die Düsen schlagartig mit Fertigstellung der Überholung und Übergabe an mich kaputt gehen, da ja noch getestet.
Brauche da mal ein paar FACHKUNDIGE Meinung zu!
Frank | _________________ Die Welt ist zu groß, um sie immer nur auf einer Straße zu erkunden. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 07.09.2016 21:02:58 Titel: Re: Motorüberholung - teuer und sinnlos! |
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stobi_de hat folgendes geschrieben: |
Brauche da mal ein paar FACHKUNDIGE Meinung zu! |
Geh zu einem Anwalt. Mehr kann man dazu nichts Sinnvolles sagen.
Da sind jetzt schon so viele "Fragezeichen" offen (KV schriftlich? Mündlich? Wenn schriftlich warum bezahlst Du sowas? Nachbesserungsversuch, Unmöglichkeit der Nachbesserung, bla bla bla) und so viele potentielle Stolperstricke, alles außer professioneller juristischer Beistand wäre grob fahrlässig. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 07.09.2016 21:22:35 Titel: |
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Im Kfz-Gewerbe gibts doch auch professionelle Schlichterstellen. Das wäre vielleicht die erste Anlaufstelle.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 07.09.2016 21:45:45 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | Im Kfz-Gewerbe gibts doch auch professionelle Schlichterstellen. Das wäre vielleicht die erste Anlaufstelle.
Kini |
Die hilft ihm nicht weiter, wenn die Sache vor Gericht geht und die Nummer wegen einem juristischen Fehler seinerseits schlicht platzt. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 07.09.2016 21:56:12 Titel: |
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Die Schlichtungsstellen sind dazu da, damit solche Sachen eben nicht vor Gericht gehen.
Juristisch entsteht ihm dadurch kein Nachteil.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2015 Wohnort: Fredrikstad
| Fahrzeuge 1. Ohh, zu viele :-) |
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Verfasst am: 07.09.2016 23:14:50 Titel: |
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Was wollt Ihr den juridisch klären?
Welche Arbeit wird aktuell bemängelt?
Die vom MotorenInstandsetzer oder die vom Bosch-dienst?
Gehts hier nun um ein Motor der nicht iO ist? Oder um jemand dem zu Schwärzen?
Ich folge dem ganzen nicht so wirklich... | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Hochborn Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX |
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Verfasst am: 08.09.2016 08:14:19 Titel: |
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Du benötigst erst einmal jemanden der den Fehler findet und dir das schriftlich gibt. | _________________ Owner of the "Bastelbudenfred" |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 08.09.2016 08:24:51 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | Juristisch entsteht ihm dadurch kein Nachteil. |
Wenn er einen Fehler begeht wie bspw. Möglichkeit zur Nachbesserung nicht korrekt eingefordert, falsche Fristsetzung etc., zerpflückt das der gegnerische Anwalt binnen 2 sek. und das wars dann.
Auch kann er jetzt nicht einfach irgendwo anders hingehen um sich nen Fehler bestätigen lassen; das wäre ein sog. Parteigutachten und das wird gem. ZPO zurückgewiesen.
Jura ist nicht umsonst ein Studiengang mit 2 Staatsexamen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: 51647
...und hat diesen Thread vor 3241 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Volvo XC60 2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika |
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Verfasst am: 08.09.2016 08:59:02 Titel: |
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@SafariTecPeter: ich hatte hier schonmal was geschrieben und wollte nicht alles nochmal schreiben.
Vor 1,5 Jahren habe ich bei einer kölner Firma eine Motorinstandsetzung in Auftrag gegeben.
Der Motor hatte 350000km und rasselte, Leistung war allerdings noch OK. DPF hatte ich frisch verbaut und vermutete einen fehler meinerseits.
Es gab einen Kostenvoranschlag von 3500 Euro
Die Überholung dauerte 5 Monate
Die Rechnung belief sich dann auf 5800 Euro, was mich zwar ärgerte, aber ich unverständlicherweise bezahlte (OK, selbst schuld)
Zusätzlich bestellte ich einen Düsentest, der beim Bosch gemacht wurde (Ergebnis: OK, schriftlich bestätigt)
Von Anfang an lief der Wagen sehr schlecht und rauchte stark.
Nach Angaben des Motorbauers musste der Wagen erst eingefahren werden.
Vor 2 Monaten war ich dann beim TÜV wegen der Rauchentwicklung, welcher sagte, dass ich so keine HU überstehen würde.
Dann eine Reklamation beim Motorbauer. Dieser reagierte erst nach Einschreiben/Rückschein und Androhung rechtlicher Konsequenzen. Rest dann wie beschrieben.
Das Problem an der Sache: ich habe dem Mann wegen Kostenvoranschlag und Technik immer geschrieben, aber er hat ausschließlich angerufen. Keine schriftlichen Unterlagen. War mir damals nicht sonderlich aufgefallen, nun weiß ich warum.
Er erinnert sich natürlich nicht an seine Kostenzusage.
Habe eben einem Anwalt geschrieben. | _________________ Die Welt ist zu groß, um sie immer nur auf einer Straße zu erkunden. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 08.09.2016 09:42:29 Titel: |
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stobi_de hat folgendes geschrieben: | Vor 1,5 Jahren habe ich bei einer kölner Firma eine Motorinstandsetzung in Auftrag gegeben.
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Was für ein nebensächliches, unwichtiges Detail....
Wenn Du vor 1,5 Jahren den Auftrag erteilt hast und das ganze 5 Monate dauert, dürftest Du den Motor vor +/- 13 Monaten erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass die Gewährleistungsfrist in den AGB auf 1 Jahr festgesetzt ist. Mit Pech ist die Nummer also schon gelaufen.
Jetzt ist wirklich allerhöchste Eile geboten!!!
Einem Anwalt schreibt man keine Emails, man ruft an und macht unverzüglich einen Termin. Die Beweislastumkehr wird auf jeden Fall ein ernsthaftes Problem
Ich weiß nicht wie man da noch weiter hier rumbummeln kann...  | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.09.2016 11:27:56 Titel: |
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P. Escobar hat absolut recht.
Und - in diesem Thread wurden bereits Namen genannt. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2014 Wohnort: Eberswalde Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Chevy K5 4WD 2. W50 LAZ 3SK |
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Verfasst am: 08.09.2016 11:35:13 Titel: |
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Ihr habt einen Punkt vergessen ... er hat den Mangel angezeigt per Einschreiben ...
Es muss nur das Einschreiben innerhalb der 12 Monate kommen. Ob er dann erst nach 15 Monaten weitermacht ist aus dieser Sicht belanglos, da er denn Mangel innerhalb dieser Frist gemeldet hat.
Er darf nun nur leider keine weiteren Mängel mehr melden.
Grüße
Volker | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.09.2016 11:38:33 Titel: |
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Volker87 hat folgendes geschrieben: | Ihr habt einen Punkt vergessen ... er hat den Mangel angezeigt per Einschreiben ...
Es muss nur das Einschreiben innerhalb der 12 Monate kommen. Ob er dann erst nach 15 Monaten weitermacht ist aus dieser Sicht belanglos, da er denn Mangel innerhalb dieser Frist gemeldet hat.
Er darf nun nur leider keine weiteren Mängel mehr melden.
Grüße
Volker |
Die Frage ist, wann er den Mangel angezeigt hat. Das ist alles andere als klar. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 08.09.2016 11:49:27 Titel: |
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Oder ob der Mangel überhaupt angezeigt wurde - ein Einschreiben beweist nämlich juristisch - pardon - einen Scheiss. Dafür gibt es die "beglaubigte Zustellung" durch einen Gerichtsvollzieher. Der bestätigt nicht nur wann er dem Empfänger den Brief zugestellt hat, sondern auch jede einzelne Seite des Schreibens. Sowas ist gerichtsfest.
Das ist genau was ich meinte, als ich von juristischen Fallstricken und Zerpflücken durch die Gegenseite sprach!  | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: 51647
...und hat diesen Thread vor 3241 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Volvo XC60 2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika |
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Verfasst am: 08.09.2016 11:53:48 Titel: |
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Die Jahresfrist ist nicht abgelaufen.
Anwalt hatte ich schon vor einem Monat beratenderweise angerufen, er riet mir zum Versuch einer gütlichen Einigung. | _________________ Die Welt ist zu groß, um sie immer nur auf einer Straße zu erkunden. |
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