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Motorüberholung - teuer und sinnlos!

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stobi_de
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...und hat diesen Thread vor 3240 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Volvo XC60
2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika
BeitragVerfasst am: 07.09.2016 19:57:38    Titel: Motorüberholung - teuer und sinnlos!
 Antworten mit Zitat  

Hallo,
wie der eine oder andere vielleicht mitgelesen hat, wurde der Motor meines X-Trails mit 350000km von einer kölner Firma überholt. Das aus den zugesagten 3500 Euro dann unangekündigt 5800 Euro wurden, will ich nicht weiter erwähnen Argsssss

Es wurde das Verdichtergehäuse gewechselt und die Düsen vom Bosch geprüft und für gut befunden (separate Rechnung gibt es).

Von Anfang an qualmte der Wagen und die Leistung würde ich auf 70-80 PS einschätzen.
"Der braucht Einfahrzeit" war die Antwort.

Nun ist der Wagen 15000km eingefahren und es hat sich nix geändert - er qualmt eher noch mehr.
ich habe den Wagen in die Werkstatt gefahren, und nun nach 7 Wochen kommt die (erwartete) Rückmeldung

Hallo,
Sorry wahr auch noch in Urlaub und bin gestern erst wieder gekommen.
So zum Nissan, hatte vor 3 Wochen einen Kompressionsdruck gemacht und der liegt bei allen Zylindern um die 26 Bar. Was sehr gut ist und mir von einem Boschdienst auch bestätigt wurde. Dieser Boschdienst meint auch das Ihr Problem an den Düsen liegen könnte , dafür müßte das Auto aber dahin.
Von meiner Seite bin ich soweit fertig mit dem Auto alles weitere muß ein Boschdienst prüfen.

Bitte sagen Sie mir Bescheid wann Sie das Auto abholen wollen.

MFG. Frank Eberhardt

Ich kann jetzt nicht so ganz glauben, dass die Düsen schlagartig mit Fertigstellung der Überholung und Übergabe an mich kaputt gehen, da ja noch getestet.

Brauche da mal ein paar FACHKUNDIGE Meinung zu!

Frank

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Die Welt ist zu groß, um sie immer nur auf einer Straße zu erkunden.
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 07.09.2016 21:02:58    Titel: Re: Motorüberholung - teuer und sinnlos!
 Antworten mit Zitat  

stobi_de hat folgendes geschrieben:

Brauche da mal ein paar FACHKUNDIGE Meinung zu!


Geh zu einem Anwalt. Mehr kann man dazu nichts Sinnvolles sagen.

Da sind jetzt schon so viele "Fragezeichen" offen (KV schriftlich? Mündlich? Wenn schriftlich warum bezahlst Du sowas? Nachbesserungsversuch, Unmöglichkeit der Nachbesserung, bla bla bla) und so viele potentielle Stolperstricke, alles außer professioneller juristischer Beistand wäre grob fahrlässig.

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Kini
Unterirdisch!
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Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
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Fahrzeuge
1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 07.09.2016 21:22:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Im Kfz-Gewerbe gibts doch auch professionelle Schlichterstellen. Das wäre vielleicht die erste Anlaufstelle.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden!
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P. Escobar
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 07.09.2016 21:45:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
Im Kfz-Gewerbe gibts doch auch professionelle Schlichterstellen. Das wäre vielleicht die erste Anlaufstelle.
Kini


Die hilft ihm nicht weiter, wenn die Sache vor Gericht geht und die Nummer wegen einem juristischen Fehler seinerseits schlicht platzt.

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Kini
Unterirdisch!
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Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 07.09.2016 21:56:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Schlichtungsstellen sind dazu da, damit solche Sachen eben nicht vor Gericht gehen.

Juristisch entsteht ihm dadurch kein Nachteil.


Kini

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SafariTecPeter
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Mit dabei seit Ende 2015
Wohnort: Fredrikstad


Fahrzeuge
1. Ohh, zu viele :-)
BeitragVerfasst am: 07.09.2016 23:14:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Was wollt Ihr den juridisch klären?
Welche Arbeit wird aktuell bemängelt?

Die vom MotorenInstandsetzer oder die vom Bosch-dienst?
Gehts hier nun um ein Motor der nicht iO ist? Oder um jemand dem zu Schwärzen?
Ich folge dem ganzen nicht so wirklich...
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Team-Wildsau
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Wohnort: Hochborn
Status: Offline


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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 08.09.2016 08:14:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du benötigst erst einmal jemanden der den Fehler findet und dir das schriftlich gibt.

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Owner of the "Bastelbudenfred"
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P. Escobar
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 08.09.2016 08:24:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
Juristisch entsteht ihm dadurch kein Nachteil.


Wenn er einen Fehler begeht wie bspw. Möglichkeit zur Nachbesserung nicht korrekt eingefordert, falsche Fristsetzung etc., zerpflückt das der gegnerische Anwalt binnen 2 sek. und das wars dann.

Auch kann er jetzt nicht einfach irgendwo anders hingehen um sich nen Fehler bestätigen lassen; das wäre ein sog. Parteigutachten und das wird gem. ZPO zurückgewiesen.

Jura ist nicht umsonst ein Studiengang mit 2 Staatsexamen.

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stobi_de
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...und hat diesen Thread vor 3240 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Volvo XC60
2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika
BeitragVerfasst am: 08.09.2016 08:59:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@SafariTecPeter: ich hatte hier schonmal was geschrieben und wollte nicht alles nochmal schreiben.

Vor 1,5 Jahren habe ich bei einer kölner Firma eine Motorinstandsetzung in Auftrag gegeben.
Der Motor hatte 350000km und rasselte, Leistung war allerdings noch OK. DPF hatte ich frisch verbaut und vermutete einen fehler meinerseits.
Es gab einen Kostenvoranschlag von 3500 Euro
Die Überholung dauerte 5 Monate
Die Rechnung belief sich dann auf 5800 Euro, was mich zwar ärgerte, aber ich unverständlicherweise bezahlte (OK, selbst schuld)
Zusätzlich bestellte ich einen Düsentest, der beim Bosch gemacht wurde (Ergebnis: OK, schriftlich bestätigt)
Von Anfang an lief der Wagen sehr schlecht und rauchte stark.
Nach Angaben des Motorbauers musste der Wagen erst eingefahren werden.

Vor 2 Monaten war ich dann beim TÜV wegen der Rauchentwicklung, welcher sagte, dass ich so keine HU überstehen würde.

Dann eine Reklamation beim Motorbauer. Dieser reagierte erst nach Einschreiben/Rückschein und Androhung rechtlicher Konsequenzen. Rest dann wie beschrieben.

Das Problem an der Sache: ich habe dem Mann wegen Kostenvoranschlag und Technik immer geschrieben, aber er hat ausschließlich angerufen. Keine schriftlichen Unterlagen. War mir damals nicht sonderlich aufgefallen, nun weiß ich warum.
Er erinnert sich natürlich nicht an seine Kostenzusage.

Habe eben einem Anwalt geschrieben.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 08.09.2016 09:42:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

stobi_de hat folgendes geschrieben:
Vor 1,5 Jahren habe ich bei einer kölner Firma eine Motorinstandsetzung in Auftrag gegeben.


Was für ein nebensächliches, unwichtiges Detail.... Obskur Obskur Obskur Obskur

Wenn Du vor 1,5 Jahren den Auftrag erteilt hast und das ganze 5 Monate dauert, dürftest Du den Motor vor +/- 13 Monaten erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass die Gewährleistungsfrist in den AGB auf 1 Jahr festgesetzt ist. Mit Pech ist die Nummer also schon gelaufen.

Jetzt ist wirklich allerhöchste Eile geboten!!!

Einem Anwalt schreibt man keine Emails, man ruft an und macht unverzüglich einen Termin. Die Beweislastumkehr wird auf jeden Fall ein ernsthaftes Problem Unsicher

Ich weiß nicht wie man da noch weiter hier rumbummeln kann... Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.09.2016 11:27:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat absolut recht.
Und - in diesem Thread wurden bereits Namen genannt.
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Volker87
Offroader
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1. Chevy K5 4WD
2. W50 LAZ 3SK
BeitragVerfasst am: 08.09.2016 11:35:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ihr habt einen Punkt vergessen ... er hat den Mangel angezeigt per Einschreiben ...
Es muss nur das Einschreiben innerhalb der 12 Monate kommen. Ob er dann erst nach 15 Monaten weitermacht ist aus dieser Sicht belanglos, da er denn Mangel innerhalb dieser Frist gemeldet hat.


Er darf nun nur leider keine weiteren Mängel mehr melden.

Grüße
Volker
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.09.2016 11:38:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Volker87 hat folgendes geschrieben:
Ihr habt einen Punkt vergessen ... er hat den Mangel angezeigt per Einschreiben ...
Es muss nur das Einschreiben innerhalb der 12 Monate kommen. Ob er dann erst nach 15 Monaten weitermacht ist aus dieser Sicht belanglos, da er denn Mangel innerhalb dieser Frist gemeldet hat.


Er darf nun nur leider keine weiteren Mängel mehr melden.

Grüße
Volker


Die Frage ist, wann er den Mangel angezeigt hat. Das ist alles andere als klar.
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 08.09.2016 11:49:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Oder ob der Mangel überhaupt angezeigt wurde - ein Einschreiben beweist nämlich juristisch - pardon - einen Scheiss. Dafür gibt es die "beglaubigte Zustellung" durch einen Gerichtsvollzieher. Der bestätigt nicht nur wann er dem Empfänger den Brief zugestellt hat, sondern auch jede einzelne Seite des Schreibens. Sowas ist gerichtsfest.

Das ist genau was ich meinte, als ich von juristischen Fallstricken und Zerpflücken durch die Gegenseite sprach! Grins

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1. Volvo XC60
2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika
BeitragVerfasst am: 08.09.2016 11:53:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Jahresfrist ist nicht abgelaufen.
Anwalt hatte ich schon vor einem Monat beratenderweise angerufen, er riet mir zum Versuch einer gütlichen Einigung.

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